2020/21 News Blog

210709 Ferienbetrieb

Wir sind in Ferien. Ab dem 09.08.2021 sind wir wieder für Sie erreichbar.

210630 Gemeinschaft erleben – Extra-Zeit in den Jugendherbergen in NRW

Kostenlose Freizeiten für Schülerinnen und Schüler aus NRW

Nähe, Gemeinschaft und Teamerlebnisse: Gerade jetzt ist genau das wichtig, wofür unsere Jugendherbergen seit langem stehen. Denn auch Kinder und Jugendliche trafen die monatelangen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie hart.
Als Teil des Projektes „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalens bieten Jugendherbergen in NRW beginnend in den Sommerferien bis zum Beginn der Herbstferien kostenlose Kinder- und Jugendfreizeiten an. Los geht es an manchen Standorten ab Freitag, den 23.07.2021. Die Freizeiten in den Jugendherbergen sind für die Schülerinnen und Schuler aus NRW kostenlos. Die Kosten werden zu 80% über das Schulministerium und zu 20% über die beiden DJH Landesverbände Rheinland und Westfalen-Lippe getragen.
Die Jugendherbergen freuen sich Teil des Projekts zu sein! Mit ihrer Erfahrung als Träger der freien Jugendhilfe und als außerschulischer Lernort bieten sie perfekte Voraussetzungen für die Entlastung von Kindern und Jugendlichen, die in der Pandemiesituation einer besonderen Unterstützung bedürfen. Die Kinder- und Jugendfreizeiten finden an vielen Wochenenden beginnend in den Sommerferien bis kurz vor den Herbstferien 2021 in den Jugendherbergen Bad Driburg, Bonn, Horn Bad Meinberg, Hagen, Kleve, Neus, Nideggen, Reken, Rüthen, Wipperfürth,  statt.

Die Teilnahme an den Freizeiten ist für Kinder und Jugendliche kostenfrei. Teilnehmen können Kinder aus NRW. Hier können Sie sich anmelden: https://www.jugendherberge.de/extrazeit/ . Die notwendigen Zugangsdaten erhalten Sie im Sekretariat.

210630 Rahmenbedingungen für den Start in das neue Schuljahr 2021/2022

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer hat das feste Ziel der Landesregierung bekräftigt, das neue Schuljahr mit vollem Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu beginnen: „Die wichtigste Botschaft noch vor den Sommerferien für die Schülerinnen und Schüler, für die Eltern und für die Lehrkräfte lautet: Wir starten ins neue Schuljahr 2021/22 grundsätzlich so, wie wir das aktuelle Schuljahr nächste Woche verabschieden werden: mit voller Präsenz unter Beibehaltung der strengen Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz. Der Präsenzunterricht ist die beste Form des Lernens. Aber: Die Landesregierung wird die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens vor allem mit Blick auf mögliche Auswirkungen des Reisens in den Sommerferien und die Delta-Variante weiter genau beobachten. Wir bleiben achtsam und werden daher in das neue Schuljahr mit Tagen der Vorsicht starten. Das Ziel: Achtsam sein und alles dafür tun, dass Präsenzunterricht stattfindet.“ Für den Schulbetrieb ab dem 18. August 2021 bedeutet dies Folgendes:
  1. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil. Der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang erteilt.
  2. Einschulungsfeiern, Klassenfahrten und Schüleraustausche können wieder stattfinden.
  3. Die gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Gesundheitsministerium und der Unfallkasse NRW erarbeiteten Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten fort und werden in den Schulen umgesetzt. Sie haben sich bewährt und bieten einen zusätzlichen Schutz für alle am Schulleben Beteiligten.
  4. Alle Schülerinnen, Schüler sowie das Personal an den Schulen werden weiter zweimal pro Woche getestet, um den größtmöglichen Schutz für nicht oder noch nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. In der Primarstufe der Grund- und Förderschulen werden weiterhin die kindgerechten, PCR-basierten Lolli-Tests durchgeführt, die weiterführenden Schulen arbeiten weiterhin mit Antigen-Selbsttest. Der Haushalts- und Finanzausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat dafür die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
  5. Das neue Schuljahr startet mit der Maskenpflicht im Schulgebäude und im Unterricht. Es bleibt dabei, dass die Maskenpflicht draußen auf dem Schulgelände aufgehoben ist. „Die Notwendigkeit einer Maskenpflicht wird im Lichte des Infektionsgeschehens in den ersten Tagen des Schulbetriebs ständig überprüft werden“, so Gebauer.
Das Ministerium für Schule und Bildung wird die Schulen in Nordrhein-Westfalen über diese ersten Rahmenvorgaben hinaus vor Beginn des Schuljahres über die genauen Eckpunkte des Schulbetriebs informieren. Um die Auswirkungen der Pandemie auf die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler abzufedern, hat die Landesregierung bereits das Programm „Extra-Zeit zum Lernen NRW“ gestartet. Insgesamt 36 Millionen Euro stellt die Landesregierung bis zum Sommer 2022 für außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer betonte, dass die Extra-Zeit auf großes Interesse stoße. Allein in den Monaten März bis Mai wurden bereits über 2.800 Gruppen- und Individualmaßnahmen im Umfang von 5,2 Millionen Euro bewilligt. Aufbauend auf den Erfahrungen mit der „Extra-Zeit“ bereitet das Ministerium für Schule und Bildung aktuell die Umsetzung des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona“ vor. Von einer Milliarde Euro, die für die Kompensation von Lernrückständen vorgesehen sind, entfallen auf Nordrhein-Westfalen rund 215 Millionen Euro. Das Land wird die Mittel in gleicher Höhe aufstocken. Ministerin Gebauer: „Ich freue mich, dass der Bund nun ebenfalls ein Aufholprogramm aufgesetzt hat. Wir werden die Extra-Zeit mit dem Bundesprogramm sinnvoll verbinden und ein abgestimmtes Gesamtkonzept entwickeln, das verschiedene Aspekte von schulischer und außerschulischer Bildung berücksichtigt. Damit werden wir eine wirksame Unterstützung der Kinder und Jugendlichen, ihrer Familien und der Schulen ermöglichen.“ Die Unterstützung soll in drei Säulen erfolgen: mit Budgets für Schulträger und auch direkt für Schulen zur Förderung der Schülerinnen und Schüler; mit zusätzlichen Mitteln für mehr Personal in Schulen zur Verstärkung des pädagogischen Personals und für weitere Kooperationsprojekte des Landes mit weiteren Partnern. Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Hinter uns liegt ein anstrengendes Schuljahr mit Präsenz,- Distanz- und Wechselunterricht. Unsere Schülerinnen und Schüler mussten in der Pandemie größte Entbehrungen und Einschränkungen auf sich nehmen. Das war enorm anstrengend und bleibt hoffentlich einmalig. Deswegen arbeiten wir mit voller Kraft daran, dass das neue Schuljahr mit größtmöglicher Normalität beginnt.“ Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867-40. Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505. Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

210629 Zur Nutzung des School-and-Fun Tickets in den Sommerferien

Alle Besitzer einer Abo-Karte im öffentlichen Nahverkehr,  das gilt auch für das School-and-Fun Ticket,  dürfen in den Sommerferien in ganz NRW die Busse und Bahnen der Verkehrsverbünde nutzen. Das ist vielleicht gerade für die Familien, die nicht in Urlaub fahren eine interessante Möglichkeit, etwas in NRW zu unternehmen –> https://avv.de/de/aktuelles/neuigkeiten/in-den-sommerferien-nrw-weit-mobil

210617 Offizielle Mail des Ministeriums zur Maskenpflicht ab Montag, den 21. Juni 2021

„Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die nachhaltig sinkenden Inzidenzzahlen in ganz Deutschland und vor allem auch in Nordrhein-Westfalen sind für uns alle eine große Erleichterung. Im Rahmen der ständigen Überprüfung der Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus auf Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit hat die Landesregierung jetzt die Maskenpflicht an Schulen auf den Prüfstand gestellt. Wir halten eine Anpassung der Pflicht zum Tragen von Schutzmasken an die geänderte Infektionslage für angemessen und verantwortbar. Die Coronabetreuungsverordnung wird daher kurzfristig angepasst. Ab Montag, 21. Juni 2021, gelten die folgenden Regelungen: Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen. Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter. Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Die Freiwilligkeit, auch im Außenbereich eine Maske zu tragen, bedingt, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen. Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen. Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Maskenpflicht ist der Mindestabstand von 1,50 m nur noch innerhalb von Gebäuden von Bedeutung, wenn dort wegen eines besonderen pädagogischen Bedarfs (z.B. Sport) oder beim zulässigen Verzehr von Speisen und Getränken vorübergehend keine Maske getragen werden muss. Ich danke Ihnen erneut für Ihre Anstrengungen, mit denen das Infektionsgeschehen an Schulen so effektiv bekämpft bzw. eingedämmt wurde. Der Wegfall der Maskenpflicht im Außenbereich wird den Schulalltag angesichts der sommerlichen Temperaturen für die letzten Schulwochen hoffentlich ein wenig angenehmer machen. Mit freundlichem Gruß Mathias Richter“

210616 Hitzefrei am Donnerstag nach der sechsten Stunde

Die Wettervorhersage für Donnerstag sagt uns sehr hohe Temperaturen voraus. Bis zum Mittag werden die Klassenräume eine Temperatur erreicht haben, die den Schülerinnen und Schülern nicht mehr zugemutet werden können. Daher werden wir am Donnerstag, den 17.06.21 den Unterricht nach der sechsten Stunde beenden.

210615 Der Unterricht endet am 25.06.2021 um 11:25 Uhr

Aufgrund der Abiturentlassfeier muss der Unterricht am 25.06.2021 für alle Jahrgangsstufen um 11:25 Uhr enden. Bitte denken Sie auch daran, dass am 23.06.21 der Unterricht wegen ganztägiger Zeugniskonferenzen entfallen muss.

210614 Förderprogramm „Extra Zeit zum Lernen“

Im Rahmen des Förderprogramms „Extra Zeit zum Lernen“ bieten wir in den letzten beiden vollen Woche (02.08.21 bis 13.08.21) der bevorstehenden Sommerferien ein Intensiv-Förderprogramm im Fach Mathematik (und weiteren Fächern bei ausreichendem Bedarf und Möglichkeit) an unserer Schule an. Durchgeführt wird die Maßnahme von der Nachhilfeagentur SIMPLEX. Ziel dieses Förderprogramms ist es, die durch die Pandemie entstandenen Wissenslücken zu schließen um gleichzeitig den Wiedereinstieg in das neue Schuljahr unter bestmöglichen Bedingungen zu gewährleisten. Achtung, die einzelnen Maßnahmen müssen nicht zwei Wochen gebucht werden. Es geht auch deutlich weniger. Wir müssen an dieser Stelle nur erst einmal eine Interessensabfrage starten, damit wir genug Fördergelder bekommen. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen wird eine Teilnehmerzahl von 8 Schülern je Gruppe angestrebt. Jeder Schüler ist herzlich eingeladen dieses kostenlose Angebot wahrzunehmen. Unsere besondere Empfehlung richtet sich an alle Schüler die im vergangenen Schuljahr ein Defizit im Fach Mathematik hatten. Die Anmeldung zum kostenlosen Intensiv-Förderprogramm im Fach Mathematik ist ab sofort auf der Internetseite der SIMPLEX Nachhilfeagentur unter https://www.simplex-nachhilfe.de/foerderprogramm möglich.  Sie können sich auch anmelden, wenn ein anderes Fach gewünscht wird. Sie erhalten dann in wenigen Tagen eine Rückfrage nach dem Fach und dem Zeitraum.  Hinweis: Der Kurs wird evtl. nicht die ganze Woche stattfinden. Wir bekommen für eine Maßnahme jeweils 2 x 3 Zeitstunden finanziert. Über diese Ankündigung fragen wir den Bedarf ab und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.

210602 Studientag für die Q1 wegen mündlicher Abiturprüfungen

Am 10.06.2021 finden die mündlichen Abiturprüfungen zum 1.-3. Fach statt. Für die Jahrgangsstufe Q1 findet an diesem Tag kein Unterricht statt, die Schülerinnen und Schüler bekommen von ihren Lehrerinnen und Lehrern für diesen Tag Aufgaben. Sollte an diesem Tag eine Klausur angesetzt sein, so findet diese trotzdem statt! Die Schülerinnen und Schüler kommen dann nur für ihre Klausur zur Schule. Alle Klausurschreiber werden vor der Klausur noch auf COVID getestet, so dass sich das Ende der Klausuren etwas nach hinten verschieben wird!

210528 Zur Organisation des Unterrichts ab dem 31.05.21

Wenn die Inzidenzzahl am Wochenende nicht mehr über 100 springt, werden alle Schüler wieder gleichzeitig am Montagmorgen in der Schule erwartet. Es wird wieder Unterricht in Präsenz mit ganzen Klassen stattfinden und mit Einschränkungen auch der Ganztag wieder laufen. Wir bitten Sie die folgenden Hinweise zu berücksichtigen:
  • Ab dem kommenden Montag gilt ein neuer Stundenplan, in dem dann auch wieder ganze Tage enthalten sind. Den Plan können Sie hier herunterladen: 210531 Klassenpläne Sek I ab 31.05 210531 Kurspläne EF und Q1 (nur geänderte Räume)
  • Es wird, trotz stattfindenden Ganztags, bis zu den Sommerferien keine Verpflegung mehr durch unseren Caterer „die Ente“ geben. Bitte geben Sie daher Ihren Kindern ausreichend Verpflegung mit, so dass diese in der Mittagspause etwas essen und trinken können. Die Mittagspausen werden normal stattfinden. Die Unterrichtszeit am Nachmittag haben wir aus diesem Grund soweit es geht reduziert.
  • Nicht alle Klassen haben jeden Nachmittag Unterricht. So ist z. B. in der Jahrgangsstufe 5 ein Nachmittag frei, weil die Chorstunde entfällt, da dort immer noch nicht wieder gesungen werden darf.
  • Da der Ganztag, soweit wie es die Schule organisieren kann, wieder erlaubt ist, dürfen die AGs wieder laufen. In der kommenden Woche finden Sie an dieser Stelle eine Information über die angebotenen AGs (hierzu folgt in der kommenden Woche eine gesonderte Information per E-Mail).
  • Wir haben die Pausenaufenthalte jetzt nicht mehr für die einzelnen Klassen, sondern wieder jahrgangsweise organisiert. Die Pausenaufenthaltsbereiche für die Klassen sind wie folgt verteilt:
Hof A0      Hof A1    Hof N Foyer und Stufenaufenthaltsraum Außenbereich Weg vor dem Foyer Stufenaufenthaltsraum
Klasse 6 Klasse 5 Klasse 9           EF             Q1
Klasse 8 Klasse 7
  • Die restlichen Klassenarbeiten, die noch geschrieben werden müssen, können jetzt wieder im normalen Unterricht geschrieben werden. Hierzu wird es also keine Sonderregelungen mehr geben, auf die Sie achten müssen.
  • Die Testpflicht zwei Mal in der Woche bleibt bestehen. Wir können allerdings mit vollen Klassen nicht alle Kinder gleichzeitig testen. Die eine Hälfte der Klasse wird auf den Flur müssen, während die andere den Stäbchentest macht. Eine Liste aus der Sie erkennen können, wann Ihre Kinder getestet werden, finden Sie hier:  210528 Testplanung Schnelltests ab dem 31.05.121. Bitte denken Sie daran, dass Ihr Kind bei Fehlen an Testtagen einen Bürgertest mitbringen muss, sofern nicht am Tag der Rückkehr die Klasse sowieso getestet wird.

210528 Ausstellung von Testnachweisen für Schultestungen

Ab dem 31. Mai 2021 werden bei den Schultestungen (Schultestungen als Selbsttests) jeder getesteten Person auf Wunsch für jede Testung, an der sie unter Aufsicht teilgenommen hat, von der Schule ein Testnachweis ausgestellt (§ 1 Absatz 2b Satz 4 CoronaBetrVO und § 4a CoronaTestQuarantäneVO).

Der Personenkreis umfasst die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie das sonstige an der Schule tätige Personal. Unverändert besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die Eltern anstelle der Testteilnahme ihres Kindes in der Schule den Nachweis eines negativen, höchstens 48 Stunden alten Bürgertests vorlegen können.

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten ab diesem Zeitpunkt auf Wunsch mit jeder in der Schule unter Aufsicht durchgeführten Testung eine entsprechende Testbescheinigung.

210528 Bundesweiter Wettbewerb Stadtradeln – Wir sind dabei

In wenigen Tagen startet der bundesweite Wettbewerb Stadtradeln, an dem unsere Schule in diesem Jahr als Team „Städt. Ritzefeld Gymnasium Stolberg (Rhld.)“ angemeldet ist. Vom 01. – 21.06 können Sie als Eltern sowie alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule bei dem Wettbewerb mitmachen und die im Wettbewerbszeitraum mit dem Fahrrad/E-bike gefahrenen Kilometer – auch die in der Freizeit gefahrenen – für unser Schulteam angeben. Hierzu muss man sich zunächst registrieren: https://www.stadtradeln.de/stolberg und dann unserem Team (s.o.) beitreten. Eine Anmeldung ist auch nach Beginn des Wettbewerbs noch möglich. Innerhalb der Schule können dann von jedem Teilnehmer noch weitere Unterteams zu den schon bestehenden gegründet werden, beispielsweise für die eigene Klasse. Weitere Infos zu dem Wettbewerb finden Sie/findet ihr hier: Flyer-Schulradeln NRW, Flyer-STADTRADELN-2021k, Schritt_für_Schritt_Anleitung Sie können sich/könnt ihr euch bei Fragen gerne an Frau Storz (cstorz@ritzefeld.eu) wenden. Wir freuen uns über jede/n, der unter Beachtung der regulären Sicherheits- und Straßenverkehrsregeln mit dabei ist!

210521 Unterrichtsfreie Tage im Schuljahr 2021/2022

Für Ihre längerfristigen Planungen möchten wir Ihnen die unterrichtsfreien Tage des Schuljahres 2021/2022 schon jetzt bekannt geben, so wie sie gestern in der Schulkonferenz beschlossen wurden: 02.11.2021 wegen einer schulinternen Fortbildung 31.01.2022 wegen einer schulinternen Fortbildung 25.02.2022 als Ausgleichtag für Tag der offenen Tür 28.02.2022 wegen eines beweglichen Ferientages 01.03.2022 wegen eines beweglichen Ferientages 27.05.2022 wegen eines beweglichen Ferientages 20.06.2022 wegen der ganztägigen Zeugniskonferenz (falls keine Projekttage stattfinden, ggf. am 15.06.22 falls Projekttage stattfinden).

210521 Mitteilung zu den Klassenarbeiten für die Klassen 5, 6, 7, 8 und 9 in der kommenden Woche

Am Donnerstag, dem 27.05.2021, schreiben die Klassen 5c und 7a in den ersten beiden Stunden eine Klassenarbeit und daher müssen die Klassen 6c und 9a auch eine Änderung in Kauf nehmen. Für die Klassen 5c und 7a gilt: Alle Kinder der Gruppe B haben an diesem Tag weiterhin regulär Unterricht und schreiben innerhalb des Unterrichtes die Klassenarbeit. Alle Kinder der Gruppe A kommen bitte zusätzlich zur 1. Stunde und müssen dann leider nach der Arbeit direkt wieder das Schulgelände verlassen. Bitte erinnern Sie Ihre Kinder daran, dass sie auf keinen Fall mit der anderen Gruppe in die Pause gehen oder sich noch auf dem Schulgelände aufhalten, da eine Mischung der A und B Gruppen unter allen Umständen vermieden werden soll. Für die Klassen 6c und 9a gilt: Alle Kinder der Gruppe B haben an diesem Tag weiterhin regulär Unterricht, kommen aber bitte erst zur 3. Stunde in die Schule. Alle Kinder der Gruppe A bleiben den ganzen Tag zu Hause, so wie regulär geplant. Die Räume für die anstehenden Arbeiten teilen die Fachlehrerinnen und -lehrer Ihren Kindern noch mit. Am Freitag, dem 28.05.2021, schreiben die Klassen 6a, 9a, 9b, 9c und alle 8er, die NW als WP II Fach haben, eine Klassenarbeit in den ersten beiden Stunden und daher müssen die Klassen 5a, 7a, 7b, 7c und alle 8er, die kein NW als WP II Fach haben, auch eine Änderung in Kauf nehmen. Für die Klassen 6a, 9a, 9b, 9c und alle 8er, die NW als WP II Fach haben, gilt: Alle Kinder der Gruppe A haben an diesem Tag weiterhin regulär Unterricht und schreiben innerhalb des Unterrichtes die Klassenarbeit. Alle Kinder der Gruppe B kommen bitte zusätzlich zur 1. Stunde und müssen dann leider nach der Arbeit direkt wieder das Schulgelände verlassen. Bitte erinnern Sie Ihre Kinder daran, dass sie auf keinen Fall mit der anderen Gruppe in die Pause gehen oder sich noch auf dem Schulgelände aufhalten, da eine Mischung der A und B Gruppen unter allen Umständen vermieden werden soll. Für die Klassen 5a, 7a, 7b, 7c und alle 8er, die kein NW als WP II Fach haben, gilt: Alle Kinder der Gruppe A haben an diesem Tag weiterhin regulär Unterricht, kommen aber bitte erst zur 3. Stunde in die Schule. Alle Kinder der Gruppe B bleiben den ganzen Tag zu Hause, so wie regulär geplant. Die Räume für die anstehenden Arbeiten teilen die Fachlehrerinnen und -lehrer Ihren Kindern noch mit!

210531 Zum Schulbetrieb ab dem 31. Mai 2021

Es folgt die aktuelle Schulmail des Ministeriums in für uns relevanten Auszügen (die vollständige Mail finden Sie hier: schulbetrieb-ab-dem-31-mai-2021   , Auslassungen aus dem Originaltext sind zur besseren Lesbarkeit nicht kenntlich gemacht): „Ab Montag, 31. Mai 2021 (kehren) grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter. Für die Unterrichtstage nach Pfingsten, also vom 26. bis 28. Mai 2021, gelten noch die bisherigen Regelungen der Coronabetreuungsverordnung fort. Bereits jetzt stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) nahezu täglich durch Allgemeinverfügung den Kreis der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften (Kreise und kreisfreie Städte) ausdrücklich fest, so dass keine neuen, zusätzlichen Verfahrensregeln implementiert werden müssen. Auch für den Übergang in einen Inzidenzbereich von unter 100 sollen die allgemeinen Regeln gelten:
  • An fünf aufeinanderfolgenden Werktagen ein Unterschreiten des Schwellenwertes;
  • danach Außerkrafttreten der Einschränkungen am übernächsten Tag;
  • die aktuelle, vor allem auch schulorganisatorisch motivierte Regelung des § 1 Absatz 14 Coronabetreuungsverordnung, wonach Übergänge nur zum Wochenbeginn möglich sind, wird nicht länger benötigt, da die betroffenen Schulen sich bereits in einem eingeschränkten Präsenzbetrieb befinden.
Präsenzunterricht in Klassen- und Kursstärke Im Präsenzunterricht in Klassen- oder Kursstärke ist das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz im Unterricht weiterhin verpflichtend. Zudem müssen sich seit dem Ende der Osterferien Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule Beschäftigten zwei Mal pro Woche einem Antigen-Schnelltest unterziehen. Die dadurch im Vergleich zum ersten Schulhalbjahr deutlich erhöhten Sicherheitsmaßnahmen sind nicht nur Grundlage für einen täglichen Unterricht in Klassen- und Kursstärke, sondern auch Voraussetzung dafür, dass über den Unterricht im Klassenverband hinaus eine Mischung von Schülergruppen im Präsenzunterricht erfolgen kann. Dies gilt beispielsweise im Bereich der Fremdsprachen, im Wahlpflichtbereich oder im Religionsunterricht . Auswirkungen auf die Testverfahren Grundsätzlich hat die Umstellung vom Wechsel- auf einen vollständigen Präsenzunterricht keine Auswirkungen auf die in den Schulen eingesetzten Testverfahren und die Anzahl der benötigten Tests. Wiederaufnahme der Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I bei einem vollständigen Präsenzbetrieb Offene und gebundene Ganztagsangebote und Betreuungsangebote gemäß BASS 12-63 Nr. 2 können gemäß Coronabetreuungsverordnung ab dem 31. Mai 2021 im Rahmen der vorhandenen räumlichen und personellen Kapazitäten unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes wiederaufgenommen werden, wenn ein Schulbetrieb in vollständiger Präsenz zulässig ist. Von der regelmäßigen Teilnahme an den Angeboten soll nur noch in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Über Ausnahmen wird vor Ort entschieden. Die Mitwirkung externer Partner im Ganztag ist ebenfalls möglich und wird vor Ort im Rahmen der bestehenden Konzepte konkret ausgestaltet. Auch der Besuch außerschulischer Lernorte ist bei einem Schulbetrieb in vollständiger Präsenz wieder möglich. Falls Abweichungen vom regulären zeitlichen Umfang der Angebote erforderlich sind, z.B. aufgrund der standortbezogenen personellen und räumlichen Situation vor Ort, wird die Umsetzung von Schulleitung und OGS-Leitung unter Einbeziehung des Schulträgers gestaltet. Grundsätzlich ist soweit wie möglich ein regulärer Angebotsumfang anzustreben. Die für diese Aufgabe zur Verfügung gestellten Stellenzuschläge sind entsprechend einzusetzen. Die Zusammensetzung der Gruppen in den Ganztags- und Betreuungsangeboten ist, wie auch im Unterricht, zu dokumentieren, um bei Bedarf Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Die Umsetzung auch jahrgangsübergreifender Ganztagskonzepte ist wieder möglich. Für Räume und Kontaktflächen gelten die Hygienebestimmungen, die im Rahmen der standortbezogenen Hygienekonzepte festgelegt sind. Eine Desinfektion von Spielzeugen, die gemeinsam genutzt werden, ist nicht erforderlich. Die Notwendigkeit zum Tragen einer medizinischen Maske besteht fort; die Coronabetreuungsverordnung lässt in Ausnahmefällen für Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 auch das Tragen einer Alltagsmaske zu. Der Betrieb von Schulmensen ist an allen Schulen wieder möglich (Anmerkung: Eine entsprechende Anfrage bei unserem Caterer läuft). Wegfall der pädagogischen Betreuung bei durchgängigem Präsenzbetrieb Da die Rückkehr zum angepassten Präsenzbetrieb eine vollständige Beschulung aller Schülerinnen und Schüler der betroffenen Schulen ermöglicht, gibt es dort keine Angebote der pädagogischen Betreuung mehr. Die Schülerinnen und Schüler nehmen wieder regulär am Präsenzunterricht einschließlich der – möglicherweise eingeschränkten – Ganztags- und Betreuungsangebote teil. Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht) Sportunterricht kann an Schulen im durchgängigen Präsenzbetrieb bei Beachtung der einschlägigen Hygienevorgaben wieder grundsätzlich in vollem Umfang erteilt werden. Allerdings findet dieser in der Regel im Freien statt.  Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden. Findet Sportunterricht in Ausnahmefällen in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig. Beim Sportunterricht im Freien besteht keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder sonstigen Mund-Nase-Bedeckung. Die Auswahl der Lerninhalte und der Unterrichtsorganisation muss für den Sportunterricht im Freien, in Sporthallen und beim Schwimmunterricht unter dem Blickwinkel erfolgen, dass ausreichend Abstand gehalten werden kann. Alle Regelungen zum Sportunterricht in der aktualisierten Fassung sind unter www.schulsport-nrw.de abrufbar. Berufliche Orientierung gemäß KAoA Im Rahmen des Präsenz- oder Wechselunterrichts können unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorgaben die Standardelemente der Beruflichen Orientierung in Präsenz durchgeführt werden. Planung von Abschlussfeiern Bereits in der letzten SchulMail hatte ich darüber informiert, dass verlässliche Aussagen zur Zulässigkeit von Abschlussfeiern zurzeit noch nicht möglich sind. Angesichts der sich derzeit stetig verbessernden Infektionslage halte ich aber dennoch Planungen für Abschlussfeiern zum jetzigen Zeitpunkt für verantwortbar. Ich muss allerdings um Verständnis bitten, dass wir die genauen Rahmenbedingungen für die letzten Schultage noch nicht festlegen können. Wir werden Sie allerdings zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren.“ Weitere Informationen zur konkreten Umsetzung der Vorgaben folgen.

210511 Mitteilung zu den Klassenarbeiten für die Klassen 5, 6 und 8.

Am Dienstag, den 18.05.2021, schreiben die Klassen 6a, b und c in den ersten beiden Stunden eine Deutscharbeit und daher müssen die Klassen 5a, b und c auch eine Änderung in Kauf nehmen. Für die Klassen 6a, 6b und 6c gilt: Alle Kinder der Gruppe A haben an diesem Tag weiterhin regulär Unterricht und schreiben innerhalb des Unterrichtes die Klassenarbeit. Alle Kinder der Gruppe B kommen bitte zusätzlich zur 1. Stunde und müssen dann leider nach der Arbeit direkt wieder das Schulgelände verlassen. Bitte erinnern Sie Ihre Kinder daran, dass sie auf keinen Fall mit der anderen Gruppe in die Pause gehen oder sich noch auf dem Schulgelände aufhalten, da eine Mischung der A und B Gruppen unter allen Umständen vermieden werden soll. Für die Klassen 5a,5b und 5c gilt: Alle Kinder der Gruppe A haben an diesem Tag weiterhin regulär Unterricht, kommen aber bitte erst zur 3. Stunde in die Schule. Alle Kinder der Gruppe B bleiben den ganzen Tag zu Huase, so wie regulär geplant. Die Räume für die anstehenden Arbeiten teilen die Fachkolleginnen und -kollegen Ihren Kindern noch mit. Am Donnerstag, dem 20.05.2021, schreiben die Klassen 5a und 5b in den ersten beiden Stunden eine Englischarbeit und daher müssen die Klassen 6a und 6b auch eine Änderung in Kauf nehmen. Für die Klassen 5a und 5b gilt: Alle Kinder der Gruppe A haben an diesem Tag weiterhin regulär Unterricht und schreiben innerhalb des Unterrichtes die Klassenarbeit. Alle Kinder der Gruppe B kommen bitte zusätzlich zur 1. Stunde und müssen dann leider nach der Arbeit direkt wieder das Schulgelände verlassen. Bitte erinnern Sie Ihre Kinder daran, dass sie auf keinen Fall mit der anderen Gruppe in die Pause gehen oder sich noch auf dem Schulgelände aufhalten, da eine Mischung der A und B Gruppen unter allen Umständen vermieden werden soll. Für die Klassen 6a und 6b gilt: Alle Kinder der Gruppe A haben an diesem Tag weiterhin regulär Unterricht, kommen aber bitte erst zur 3. Stunde in die Schule. Alle Kinder der Gruppe B bleiben den ganzen Tag zu Hause, so wie regulär geplant. Die Räume für die anstehenden Arbeiten teilen die Fachkolleginnen und -kollegen Ihren Kindern noch mit. Am Freitag, dem 21.05.2021, schreiben die Klassen 6c eine Englischarbeit und 8a eine Deutscharbeit in den ersten beiden Stunden und daher müssen die Klassen 5c und 8b auch eine Änderung in Kauf nehmen. Für die Klassen 6c und 8a gilt: Alle Kinder der Gruppe B haben an diesem Tag weiterhin regulär Unterricht und schreiben innerhalb des Unterrichtes die Klassenarbeit. Alle Kinder der Gruppe A kommen bitte zusätzlich zur 1. Stunde und müssen dann leider nach der Arbeit direkt wieder das Schulgelände verlassen. Bitte erinnern Sie Ihre Kinder daran, dass sie auf keinen Fall mit der anderen Gruppe in die Pause gehen oder sich noch auf dem Schulgelände aufhalten, da eine Mischung der A und B Gruppen unter allen Umständen vermieden werden soll. Für die Klassen 5c und 8b gilt: Alle Kinder der Gruppe B haben an diesem Tag weiterhin regulär Unterricht, kommen aber bitte erst zur 3. Stunde in die Schule. Alle Kinder der Gruppe A bleiben den ganzen Tag zu Huase, so wie regulär geplant. Die Räume für die anstehenden Arbeiten teilen die Fachkolleginnen und -kollegen Ihren Kindern noch mit!

210507 Übersicht der unterrichtsfreien Tage bis zu den Sommerferien

Am 14.05.21 entfällt der Unterricht wegen eines beweglichen Ferientages. Am 26.05.21 entfällt der Unterricht wegen der mündlichen Abiturprüfungen. Am 23.06.21 entfällt der Unterricht wegen ganztägiger Zeugniskonferenzen.

210507 Wechselunterricht ab dem 10. Mai

Es ist nun amtlich: Ab Montag beginnt wieder der Wechselunterricht für die Klassen 5 bis 10 (EF). Die Gruppe A beginnt am Montag mit Präsenzunterricht. Die Gruppe B beginnt am Dienstag mit Präsenzunterricht.

210506 Zum Schulbetrieb ab dem 10. Mai

Folgenden Text habe ich der offiziellen Internetseite der Städteregion (Pressemitteilung der Städteregion-Aachen ) entnommen: Angesichts der nunmehr geltenden Inzidenzwerte ist davon auszugehen, dass die Schulen am kommenden Montag (10. Mai) wieder zum Wechselunterricht zurückkehren. Für die Kindertagesbetreuung würde das eine Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb (Betreuung aller Kinder, Gruppentrennung und Reduzierung der Betreuungszeit um 10 Stunden/ Woche) bedeuten. Hierzu wird in Kürze eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landes erwartet. Sieben-Tage-Inzidenz (RKI) im Wochenrückblick
Tag Fr Sa So Mo Di Mi Do
Datum

30.04.

01.05.

02.05.

03.05.

04.05.

05.05.

06.05.

RKI-Inzidenz

161

150

149

156

155

145

133

RKI-Korrigiert

168

160

157

163

2100430 Straßensperrung in der Steinfeldstraße und Ritzefeldstraße

In der Steinfeldstraße und Ritzefeldstraße erneuert die Regionetz das Versorgungsnetz. Gleichzeitig verlegt NetAachen Glasfaserleitungen, um wie angekündigt die Erschließung der Schulstandorte und des Bethlehem Gesundheitszentrum Stolberg weiter voranzuführen. Dazu informiert die Regionetz: Der Netzbetreiber Regionetz erneuert im Bereich Steinfeldstraße und Ritzefeldstraße das Versorgungsnetz. Zudem verlegt NetAachen Glasfaserleitungen. Die dafür erforderliche Baumaßnahme verläuft in drei Abschnitten. Sie beginnt in der Steinfeldstraße an der Ecke Rathausstraße und endet in der Ritzefeldstraße vor der Einmündung Oststraße. Die Bauarbeiten starten voraussichtlich am 3. Mai 2021 und werden etwa 15 Wochen dauern. Während der Arbeiten muss das Baufenster für den Verkehr voll gesperrt werden. Eine Umleitung wird ausgeschildert. Von den Arbeiten ist auch der Busverkehr betroffen, darüber informieren Aushänge an den Haltstellen. Der Anlieger- und Lieferverkehr kann in den genannten Straßen von beiden Seiten bis an das Baufenster heranfahren. Die rettungstechnische Erschließung des Gebiets ist jederzeit gegeben. Die Regionetz bittet um Verständnis für die mit den Arbeiten verbundenen Unannehmlichkeiten. Mit den von ihr beauftragten Unternehmen bemüht sie sich, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Sämtliche Maßnahmen sind mit den zuständigen Stellen und Institutionen abgestimmt. Informationen zu den Baumaßnahmen finden Sie jederzeit im Netz unter www.regionetz.de/baustellen.

210429 Wir nehmen an der Sparda Spenden Wahl 2021 teil. Bitte stimmen Sie ab bzw. bitte stimmt ab!

Um den Hybridunterricht im Wechselunterricht zu verbessern, brauchen wir mehr und bessere Kameras und Mikrophone. Um das finanzieren zu können, beteiligen wir uns an der Sparda-Spenden-Wahl 2021. Bei dieser Publikumswahl zählt jede Stimme! Wir bauen hier auf Ihre Unterstützung. Ab dem 20. April kann jede/r kostenlos mitentscheiden, welche 200 Schulprojekte mit insgesamt 400.000 Euro gefördert werden. Die Wahl erfolgt online unter

www.spardaspendenwahl.de

mit einer kostenlosen SMS-Abstimmung. Die Bewerber werden in vier separate Abstimmungslisten für sehr kleine, kleine, mittelgroße und große Schulen eingeteilt und die ersten 50 Schulen in jeder Kategorie mit insgesamt 100.000 Euro gefördert. Wie funktioniert die Abstimmung? Vom 20. April um 9:00 Uhr bis zum 20. Mai 2021 um 16:00 Uhr können alle online abstimmen, welche Projekte gefördert werden.  Zur Teilnahme an der Abstimmung gibt der Nutzer auf dem Projektprofil einer Schule eine Mobilfunknummer ein. An diese wird eine SMS mit drei Abstimmcodes versendet. Die drei Abstimmcodes entsprechen drei Stimmen, die in den darauf folgenden 48 Stunden beliebig auf ein bis drei Schulen verteilt werden können. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie für uns abstimmen würden. Gerne können Sie den Link weiterverteilen.

210427 Distanzunterricht ab Donnerstag, den 29.04.21 für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 (EF)

Laut Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 27.04.2021  wechseln wir gemäß § 28b des Infektionsschutzgesetzes ab dem 29.04.2021  in den Distanzunterricht.
  • Der Unterricht der Jahrgänge 5 bis 10 (EF)  findet gemeinsam für die Gruppen A und B nach Stundenplan online statt. Die geplanten Klassenarbeiten und Klausuren entfallen in diesen Jahrgangsstufen.
  • Die Jahrgangsstufe Q1 hat weiterhin Präsenzunterricht. Die Abiturklausuren werden weiterhin geschrieben.

210423 Geänderte Stundenpläne und Regelungen durch den neuen Erlass

  • Die Religions- und praktische Philosophiekurse bleiben in ihren Klassengruppen. Es ändert sich also nichts weiter.
  • DIFF/WP II wird wieder in der Schule stattfinden. Hierdurch werden die Schülerinnen und Schüler dieser Kurse wieder eine Mittagspause haben. Die Mensa bleibt aber leider noch geschlossen. Aus diesem Grund müssen sich die Schülerinnen und Schüler selbst das Mittagessen mitbringen.
  • Klassenarbeiten: Wir können auf Grund der instabilen Lage Klassenarbeiten nur Woche für Woche planen. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.
  • Die aktuellen Änderungen erzwingen eine Anpassung des Stundenplans. Die aktuellen Stundenpläne finden Sie hier: 210423 Klassenpläne Sek I ab 26.04 oder im Download-Bereich.

210423 Neuerungen zum Schulbetrieb

Es folgt ein Auszug aus der aktuellen Ministeriumsmail: „Das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundesgesetz) ist nach der gestrigen Verabschiedung im Deutschen Bundestag bereits heute im Bundesrat behandelt worden. Unmittelbar nach dessen Entscheidung hat der Bundespräsident das Gesetz ausgefertigt. Somit tritt es schon am morgigen Freitag, 23. April 2021, in Kraft. (…) Das neue Recht erstreckt sich auch auf den Schulbereich. Allerdings gelten die konkreten Folgen der gesetzlichen Vorgaben des Bundes nicht per se landesweit, sondern je nach Betroffenheit in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten, in denen sich Ihre Schule befindet. (…) Neue Vorgaben zum Schulbetrieb in der Pandemie Die wesentlichen Vorgaben und deren landesrechtliche Umsetzung lassen sich wie folgt umreißen:
  • Präsenzunterricht an Schulen ist nur zulässig, wenn angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden.
  • Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests voraus.
  • Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht statt; Abschlussklassen sind davon ausgenommen.
  • Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt. Abschlussklassen und Förderschulen sind davon ausgenommen. Das bedeutet regional, dass es auf die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt ankommt.
  • Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebs unberührt.
  • Die Länder können Betreuungsangebote (pädagogische „Notbetreuung“) einrichten.
Diese Vorgaben finden sich in Nordrhein-Westfalen wie schon die bisherigen Vorgaben zum Infektionsschutz in der Coronabetreuungsverordnung. Sie übernimmt die neuen bundesrechtlichen Vorgaben und bleibt damit das für die Schulen allein maßgebliche Regelwerk. Nordrhein-Westfalen wird hierbei von den Ausnahmevorschriften für Abschlussklassen und Förderschulen Gebrauch machen und die Ihnen bekannten pädagogischen Betreuungsangebote fortführen. Das Inkrafttreten des Bundesgesetzes bedingt auch Änderungen der Coronabetreuungsverordnung. Auf folgende Regelungen in der Coronabetreuungsverordnung weise ich noch einmal besonders hin:
  • Die Testpflicht und die Abläufe in den Schulen bleiben im Wesentlichen unverändert. Über die bisherigen Testverfahren hinaus werden auch kindgerechte Pooltests an Grundschulen und an Förderschulen zugelassen. Das Ministerium für Schule und Bildung arbeitet derzeit an der Beschaffung und Vorbereitung solcher Tests.
  • Die Angebote der bisherigen Notbetreuung werden in die pädagogischen Betreuungsangebote integriert und folgen den dazu erlassenen Regeln in der SchulMail vom 11. Februar 2021.
  • Als Abschlussklassen gelten weiterhin die Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen, (…) Dies gilt auch für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, (…)
  • Daneben werden einige Vorschriften präzisiert. Hier möchte ich die Pflicht zur Übermittlung positiver Testergebnisse an die Gesundheitsämter hervorheben; dies war bereits Gegenstand der SchulMail vom 14. April 2021.
Welchen Schulen sind konkret betroffen? Wie ich oben dargelegt habe, ist für den konkreten Schulbetrieb (Wechselunterricht/Distanzunterricht) vor Ort entscheidend, welcher Inzidenzwert in dem Kreis oder der kreisfreien Stadt des Schulstandortes festgestellt wurde. Die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt sodann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft. Für alle jetzt schon betroffenen Kreise und kreisfreien Städte mit einer seit drei Tagen bestehenden Inzidenz von mindestens 165 bedeutet dies, dass faktisch ab Montag, 26. April 2021, die Einschränkungen für den Schulbetrieb (Distanzunterricht) wirksam werden. Maßgeblich ist die oben erwähnte Feststellung des MAGS. Sie kann frühestens am Freitag, 23. April 2021, erfolgen. In der Konsequenz treten die Beschränkungen rechtlich am Sonntag als „übernächstem Tag“ in Kraft. Das MAGS wird in einer sehr transparenten Form insbesondere in seinem Internetauftritt die jeweils betroffenen Kreise und kreisfreien Städte aufführen. Ferner rege ich den Kontakt zu Ihrem Schulträger an, der über die nötigen Informationen verfügen wird. Ich gehe davon aus, dass auch die kommunalen Krisenstäbe eine rechtzeitige Unterrichtung der Schulleiterinnen und Schulleiter im Blick behalten werden. Alle Schulen, für deren Standort keine Regelungen wegen einer Inzidenz von mindestens 165 getroffen werden, setzen den Schulbetrieb bis auf Weiteres im Wechselunterricht fort. Die Hinweise aus vorangegangenen SchulMails gelten dementsprechend weiter (siehe zuletzt die SchulMail vom 14. April 2021). Wichtig ist auch die Feststellung, dass aufgrund der bundesrechtlichen Regelungen zu den Folgen bestimmter Inzidenzwerte für den Schulbetrieb Regelungen für die Schulen ab sofort nur noch durch die Coronabetreuungsverordnung und den hierauf beruhenden, oben dargestellten Mitteilungen des MAGS und nicht mehr durch Allgemeinverfügungen einzelner Kreise und kreisfreier Städte erfolgen. Abschlussklassen (…)  Alle Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs. Dies sind neben den Schülerinnen und Schülern der Qualifikationsphase 2, für die ab dem 23. April 2021 die Abiturprüfungen beginnen, auch die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase 1, da auch deren Leistungen bereits zur Gesamtnote des von ihnen angestrebten Abiturs zählen.“ (…) Bildung konstanter Lerngruppen Grundsätzlich sind Sie mit der SchulMail vom 5. März 2021 darauf hingewiesen worden, dass in der Sekundarstufe I konstante Lerngruppen zu bilden sind, um eine Durchmischung beispielsweise im Rahmen der äußeren Differenzierung, im Wahlpflichtbereich sowie im Unterricht der zweiten Fremdsprache zu vermeiden. Da inzwischen regelmäßige Corona-Testungen erfolgen, es beim Fremdsprachenunterricht auf Präsenzunterricht in besonderen Maße ankommt und der Wahlpflichtbereich in einigen Schulformen Hauptfachcharakter hat, ist nach Entscheidung der Schule in diesen Fächern nunmehr auch die Bildung von Lerngruppen mit Schülerinnen und Schülern aus unterschiedlichen Klassen möglich. Die Teilnahme und Sitzordnung ist gesondert zu dokumentieren. Klassenarbeiten und Klausuren Solange an einer Schule ausschließlich Distanzunterricht erteilt wird, können in der Regel keine Klassenarbeiten geschrieben werden. Mit einem gesondertem Erlass vom 22. April 2021 hat das Ministerium für Schule und Bildung daher die in den Verwaltungsvorschriften zu § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I festgelegte Zahl der Klassenarbeiten so geändert, dass im zweiten Halbjahr des laufenden Schuljahres in den Fächern mit Klassenarbeiten jeweils mindestens eine Leistung im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen sein wird. Dies gilt nicht für die Klassen der Jahrgangsstufe 10, in denen Schülerinnen und Schüler an der ZP 10 teilnehmen; hier sind unverändert mindestens zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ erforderlich, von denen die ZP 10 eine ist. Die ZP 10 darf jedoch nicht zur Bildung der Vornote gemäß § 32 Absatz 1 APO-SI herangezogen werden. Die in § 6 Absatz 8 Satz 1 und 3 APO-S I eröffnete Möglichkeit, eine Klassenarbeit durch eine andere gleichwertige schriftliche oder mündliche Leistungsüberprüfung zu ersetzen, bleibt auch für den Fall bestehen, dass in Nicht-Abschlussklassen die Anzahl der Leistungsnachweise im Bereich „Schriftliche Arbeiten“ auf eine reduziert werden muss. (…) Mit dem Erlass vom 27. Februar 2021 hatte ich Sie darüber informiert, dass die zentrale Klausur am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe in diesem Jahr entfällt und die Mindestzahl der Klausuren in diesem Halbjahr auf eine reduziert wurde. Dies gilt vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über das 2. Bildungssicherungsgesetz, mit der in der kommenden Woche zu rechnen ist. Hiervon unberührt bleibt die den Schulen mit Erlass vom 12. März 2021 eingeräumte Möglichkeit, die ZKE-Aufgaben auf freiwilliger Basis zu nutzen. Abschlussprüfungen – ZP 10, Abitur, Externen-Prüfungen Schülerinnen und Schüler, die in den kommenden Wochen ihre schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen ablegen, aber von Quarantänemaßnahmen der Gesundheitsämter betroffen werden, können grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, mit einem negativen Bürgertest an den Präsenzabschlussprüfungen teilzunehmen, ggf. in gesonderten Räumen. Dabei ist zu beachten, dass das Aussetzen der Quarantäne sich nur auf die Prüfungen bezieht. Davon ausgenommen ist der Schulweg; dieser muss nach wie vor unter besonderen Hygienevorgaben (kein ÖPNV; keine Schulhofkontakte) erfolgen. Die Entscheidung über diese Möglichkeit treffen die zuständigen Gesundheitsbehörden. (…)

210422 Ergänzungserlass zum Erlass vom 26.02.2021 „Befristete Reduzierung der Klassenarbeiten in den allgemeinen Schulformen der Sekundarstufe I in Abweichung zur VV zu § 6 APO-S“

 In Abweichung zur Verwaltungsvorschrift 6.1.1 zu § 6 Absatz 1 APO-S I kann im Schuljahr 2020/2021 eine geringere Anzahl von schriftlichen Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I der Haupt-, Real-, Sekundär-, Gesamtschulen und Gymnasien vorgesehen werden. Für das zweite Halbjahr des Schuljahres 2020/2021 gelten folgende den Erlass vom 26.02.2021 „Befristete Reduzierung der Klassenarbeiten in den allgemeinen Schulformen der Sekundarstufe I in Abweichung zur W zu § 6 APO-SI“ ergänzende Regelungen: (..)  In den übrigen Klassen der Sekundarstufe I ist in den Fächern mit Klassenarbeiten jeweils mindestens eine Leistung im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen.

Gemäß § 6 Absatz 3 APO-S I werden die Beurteilungsbereiche „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen im Unterricht“ bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt. Hieraus folgt, dass der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ in den Fächern mit Klassenarbeiten bei der Feststellung des Leistungsstandes entsprechend stärker zu berücksichtigen ist, wenn die Anzahl der vorgesehenen Leistungsnachweise im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ verringert wurde.

210421 Selbsttest in der Schule verpasst?

Sollten Schülerinnen und Schüler an einem Mittwoch den Selbsttest in der Schule verpasst haben, müssen sie freitags einen negativen gültigen Bürgertest mitbringen. Ansonsten müssen sie leider an diesem Tag zu Hause bleiben.

210421  Leicht veränderter Stundenplan ab dem 26.04.21

Ab Montag, den 26.04.2021 wird ein leicht veränderter Stundenplan in Kraft treten. Die Pläne der Oberstufe (EF, Q1) sind unverändert geblieben. Die einzige größere Veränderung betrifft den Differenzierungsunterricht Französisch/Latein in der Klasse 9 .  Dort wird eine Doppelstunde des Unterrichtes in den Distanzunterricht verlegt (dienstags statt der 5./6. Stunde Präsenzunterricht in der Schule  ab 12:00 Uhr Videounterricht von zu Hause). Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer haben sich für diese Variante entschieden, da die Aufteilung in viele verschiedene Räume nicht zu einen effektiven Lernen führt. Durch den Videounterricht, der dann auch für beide Schülergruppen (A und B) verpflichtend ist, können so mehr Inhalte vermittelt werden und effektiver gearbeitet werden. Der Stundenplan kann hier herunter geladen werden:  210421 Klassenpläne Sek I ab 26.04.

210415 Klausuren in der EF

Ab kommenden Montag finden die Klausuren laut Klausurplan statt, egal in welcher Gruppe man ist und ob man einen Präsenztag hat oder nicht! Wir bitten darum den Vertretungsplan zu beachten, denn alle Schüler der Gruppe A schreiben in einem Raum und die Schüler der Gruppe B in einem anderen Raum. Die Räume werden nicht nach Fächern, sondern nach Gruppenzugehörigkeit verteilt. Die Gruppe die an den Klausurtagen eigentlich keinen Präsenzunterricht hat, darf sich vor und nach der Klausur nicht auf dem Schulgelände aufhalten (sonst droht der gesamten Stufe eine Clusterquarantäne). Achtung: Vor der Klausur findet jeweils die Testung für die Gruppe im Klausurraum statt, die an diesem Tag mit dem Testen an der Reihe ist. Der Klausurbeginn verschiebt sich entsprechend für diese Gruppe.  Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.

210415 Weiterentwicklung des Wechselunterrichts in der EF

Im stetigen Bemühen das Unterrichtsangebot für unsere Schülerinnen und Schüler zu optimieren, werden wir ab Montag probeweise die unten genannten Kurse der EF in einem Hybridmodell unterrichten. Das bedeutet, dass sowohl die Präsenzgruppe (in der Schule) als auch die Distanzgruppe (dem Unterricht online zugeschaltet) gleichzeitig unterrichtet werden. In der Zeit, in der die Distanzgruppe Unterricht hat, kann sie natürlich keine Hausaufgaben vom Vortag erledigen. Die Lehrerinnen und Lehrer der übrigen Kurse stellen sicher, dass die Schülerinnen und Schüler ausreichend Zeit haben ihre Hausaufgaben zu machen. Ggf. wird die Zeitplanung für die Erledigung der Hausaufgaben angepasst. Die Schüler haben nicht mehr Hausaufgaben durch das Modell, sie haben evtl. nur ein Zeitproblem, wenn der Unterricht eines Kurses zu dicht aufeinander folgt.
  • Körfer EF Biologiekurs (Bio Gk 2)
  • Bettscheider EF IF GK1
  • Storz EF-Physikkurs (und 9 Ph)
  • Birkelbach EF- E GK?
  • Schütz Französisch EF-Kurs
  • Bock EF Spanisch
  • Caelers EF Spanisch
  • Caelers EF Geschichte GK1
  • Peters EF Evangelische – Religion

210415 Unterrichtsorganisation ab dem 19.04.2021

Wechselunterricht: Am kommenden Montag beginnen wir mit Unterricht für die Gruppe B. Für die Gruppe A ist Dienstag der erste Schultag in Präsenz. Wir werden dieses System durchlaufen lassen, auch wenn es zwischenzeitlich noch einmal zum Distanzunterricht kommen sollte, so haben Sie als Eltern Planungssicherheit, wann ihr Kind Unterricht hat und wann nicht. Die Unterrichtstage für die jeweiligen A- und B-Gruppen finden Sie auch im Schulkalender bis zu den Sommerferien eingetragen. Testplanung am Ritzefeld-Gymnasium: Klasse 5 bis 9: In der Regel werden die Klassen 5 bis 9 montags bis donnerstags in der ersten Stunde getestet. Jahrgangsstufe EF: Die Schülerinnen und Schüler der EF werden in der Regel montags in der ersten Stunde und dienstags in der dritten Stunde getestet. Montags werden die Schülerinnen und Schüler, die keinen Unterricht im ersten Block am Ritze haben, zu Beginn der 1. großen Pause im Testraum (Elternsprechzimmer neben dem Selbstlernzentrum) getestet. Mittwochs finden die Tests in der fünften Stunde und donnerstags in der dritten Stunde statt. Jahrgangsstufe Q1: Da die Stufe vollständig am Präsenzunterricht teilnimmt, finden die Testungen in der Regel nur dienstags in der ersten Stunde und Donnerstags in der dritten Stunde statt. SchülerInnen des IF LK1 und derjenigen, die im 1. Block am Goethe sind, werden Ende der 1. großen Pause im Testraum (Elternsprechzimmer neben dem Selbstlernzentrum) getestet. Hinweis: Schülerinnen und Schüler, die an den Testtagen zu spät kommen und dadurch die Tests verpassen, müssen eine gültige Bescheinigung über einen negativen Test (siehe unten) mitbringen oder sie können bis zur nächsten Testung nicht mehr am Unterricht teilnehmen. Sonstige Regelungen und Informationen:
  • In allen achten Klassen werden die beiden Lernzeiten in Hausaufgabenzeit umgewandelt. Der Wahlpflichtbereich II (Informatik, Darstellen und Gestalten und Naturwissenschaften) wird an einem Nachmittag der Woche von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr ausschließlich online unterrichtet.  Die Religions- bzw. Praktische Philosophiestunden werden von jeweils einem Kollegen bzw. einer Kollegin im Klassenverband unterrichtet. In allen neunten Klassen wird eine Lernzeit in Hausaufgabenzeit umgewandelt.  Der Wahlpflichtbereich II (Informatik, Darstellen und Gestalten und Naturwissenschaften) werden an jeweils einem Nachmittag der Woche ausschließlich online unterrichtet. Im Einzelnen bedeutet dies: – Spanisch, Informatik Naturwissenschaften und Darstellen und Gestalten finden montags statt. Informatik beginnt allerdings erst um 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr. – Die dritte Stunde Spanisch findet Mittwochs von 14:50 Uhr bis 15:30 Uhr statt.
  • Pausenhöfe Änderung: Wie wir versprochen haben, wechseln wir für die Kinder, die in der Turnhalle ihre Pause verbringen mussten den Pausenort durch. Über die neue Regelung werden Ihre Kinder informiert.
  • Da wir ab nächster Woche wieder im Wechselmodell unterrichten müssen, möchten wir Sie über eine Änderung für das Fach ev./kath. Religion/Praktische Philosophie informieren. Da im Wechselunterricht nur im Klassenverband unterrichtet werden darf, halten wir es nicht für sinnvoll, die Kinder der verschiedenen Kurse in den wenigen Präsenzstunden, die zur Verfügung stehen, (weiterhin) nur mit Aufgaben zu beschäftigen. Gerade in der derzeitigen Lage ist ein Austausch über sensible Themen wichtig und so möchten wir die Religions- und PP Stunden dafür nutzen, solche Gespräche zu ermöglichen. Die derzeitigen Kurse werden deshalb für den Rest des Schuljahres aufgelöst und Religion/Praktische Philosophie wird im Klassenverband unterrichtet. Dabei wird sich jeweils das Lehrerteam, das in einem Jahrgang unterrichtet, auf Themen einigen, die einen offenen Diskurs zulassen. Jede Lehrkraft der jetzigen Kurse wird den aktuellen Leistungsstand an die ggf. neue Lehrkraft weitergeben und diese Note wird als Quartalsnote mit in die Schuljahresendnote einfließen. Die Lehrkraft, die den Unterricht für die jeweilige Klasse übernehmen wird, wird die Klasse auch bis zum Ende des Schuljahres weiter unterrichten. Da wir bis zum Sommer voraussichtlich nicht zuverlässig in den Normalbetrieb wechseln werden können, ist es im Sinne der Schülerinnen und Schüler und auch der Lehrerinnen und Lehrer, wenn die Lerngruppen nicht nochmal gewechselt und gemischt werden, selbst wenn zwischenzeitlich einmal „Normalbetrieb“ möglich sein sollte. Wir hoffen, diese Entscheidung ist in Ihrem Sinne und wünschen uns, dass sie Ihren Kindern die Chance für einen regen interdisziplinären und kooperativen Austausch ermöglichen wird.
  • Ab dem 26.04.2021 wird es noch einmal einen neuen Stundenplan geben, dann ab diesem Zeitpunkt die Schülerinnen und Schüler der Q2 nicht mehr in der Schule sind. Wir informieren Sie am Ende der kommenden Woche über die neuen Pläne.
  • Das Durchführen der Klassenarbeiten vor den Osterferien hat gut funktioniert. Wir werden jetzt, wo der Wechselunterricht wieder beginnt, weitere Klassenarbeiten planen und Ihnen dann den Ablauf und die Termine auf die gewohnte Weise zukommen lassen. Klassenarbeiten werden erst ab dem 26.04.21 geschrieben.
  • Bitte bedenken Sie, dass wir aufgrund der Kooperation mit dem Goethe das Wochenmodell (betrifft nur EF und Q1) geändert haben. Es findet immer zwei Mal hintereinander dieselbe Woche statt. Das ist auch auf unserem Schulkalender und im grünen Buch hinterlegt.
  • Klimaschutz ist auch an unserer Schule stets ein Thema. Bereits seit September 2020 verfügt das Ritzefeld-Gymnasium verfügt über ein nagelneues „Bike-Hostel“ auf dem Schulhof am Neubau unserer Schule. Viele Schüler kommen schon jetzt mit dem Rad zur Schule und tragen erfolgreich zum Klimaschutz bei.  Die Stadt Stolberg würde jedoch gerne noch fahrradfreundlicher werden und wir als Gemeinschaft des Ritzefeld-Gymnasium möchten dies natürlich unterstützen. Wir haben die einmalige Gelegenheit auf die Radwegeplanung in Stolberg Einfluss zu nehmen. Deshalb möchten wir sowohl Sie, als auch Ihre Kinder, noch einmal ausdrücklich für das NRW-Projekt „Planen für die Zukunft“ aufmerksam machen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Radinfrastruktur in Stolberg und wird auch von der Nationalen Klimaschutzinitiative finanziell unterstützt. Lesen Sie dazu auch gerne den Brief unseres Bürgermeisters: Anschreiben Bürgermeister Haas -Planen für die Zukunft-. Die entsprechende Befragung erfolgt coronakonform rein digital über eine Online-Beteiligungsplattform: www.buergerbeteiligung.de/stolberg_bewegen bzw. www.jetzt-mitmachen.de/stolberg_bewegen

210414 Die aktuelle Schulmail in Auszügen

Aufgrund einer Gesamtbewertung der aktuellen Lage hat die Landesregierung entschieden, dass alle Schulen ab dem kommenden Montag, 19. April 2021, wieder zu einem Schulbetrieb im Wechselunterricht zurückkehren können. Damit leben die Regeln für den Schulbetrieb aus der unmittelbaren Zeit vor den Osterferien wieder auf. Testpflicht an Schulen in Nordrhein-Westfalen Das Schulministerium hat ab dem 12. April eine Pflicht zur Testung in den Schulen erlassen. Sie ist so formuliert, dass die Teilnahme an wöchentlich zwei Tests zur Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule gemacht wird. Das Miniterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen in der Coronabetreuungsverordnung erlassen. Der aktuelle Verordnungstext ist auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210410_coronabetrvo_ab_12.04.2021_lesefassung.pdf . An den wöchentlich zwei Coronaselbsttests nehmen alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige an der Schule tätige Personal teil.
  1. Für die Schülerinnen und Schüler werden die Coronaselbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben (siehe aber auch Nr. 7 und Nr. 12)
  2. Für die Schülerinnen und Schüler finden die Selbsttests unter der Aufsicht des schulischen Personals statt. Die wöchentlichen Testtermine setzt die Schulleitung fest (vgl. auch SchulMail vom 15. März 2021).
  3. Auch die Teilnahme an der pädagogischen Betreuung setzt die Teilnahme an wöchentlich zwei Coronaselbsttests voraus.
  4. Die Lehrerinnen und Lehrer und das sonstige an der Schule tätige Personal sind auf Grund des Beamten- oder Arbeitsrechts zur Teilnahme an den Selbsttests verpflichtet.
  5. Lehrerinnen und Lehrer und das sonstige an der Schule tätige Personal können die Tests in der Schule oder zu Hause durchführen. Über die Teilnahme sowie im Falle eines positiven Testergebnisses unterrichten sie unverzüglich die Schulleiterin oder den Schulleiter oder eine von ihr oder ihm beauftragte Person.
  6. Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.
  7. Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.
  8. Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
  9. Eine Ausnahme von der Testpflicht gilt für die Tage der schulischen Abschlussprüfungen und Berufsabschlussprüfungen. Auch nicht getestete Schülerinnen und Schüler dürfen wegen der besonderen Bedeutung daran teilnehmen. Diese Prüfungen werden aber räumlich getrennt von den Prüfungen getesteter Schülerinnen und Schüler durchgeführt.
  10. Es ist davon auszugehen, dass es auch bei Berufsabschlussprüfungen der zuständigen Stellen, die in den Berufskollegs stattfinden, nicht getestete Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer geben kann. Da diese entsprechend der Vorgaben ihre Prüfung in getrennten Räumen der Berufskollegs ablegen müssen, sind die Schulleitungen gehalten, in Abstimmung mit ihrem Schulträger an den Prüfungstagen der Berufsabschlussprüfungen die räumlichen Kapazitäten durch verstärkte Nutzung von Distanzunterricht bereitzustellen.
  11. Soweit für Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs Teilzeitunterricht oder in anderen Schulen Unterricht nur an einem Tag oder nur an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in einer Woche erteilt wird, nehmen sie an nur einem Coronaselbsttest teil.
  12. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann zulassen, dass anstatt von Coronaselbsttests für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die sich nicht selbst testen können, ein solcher Test am Tag des Schulbesuchs oder am Vortag unter elterlicher Aufsicht stattfindet. In diesem Fall müssen die Eltern als Voraussetzung für die Teilnahme ihres Kindes am Unterricht schriftlich versichern, dass das Testergebnis negativ war.
  13. Das Datum der Selbtstests, die getesteten Personen und die Testergebnisse werden von der Schule erfasst und dokumentiert. Sie werden nicht an Dritte übermittelt und nach 14 Tagen vernichtet. Diese ausdrückliche Regelung in der Coronabetreuungsverordnung trägt den Belangen des Datenschutzes Rechnung.
  14. Die Schulleiterinnen und Schulleiter weisen Personen mit positivem Testergebnis auf ihre Rechtspflichten zum Umgang mit einem positiven Coronaselbsttest hin (siehe dazu § 13 Coronatest- und Quarantäneverordnung) und informieren das Gesundheitsamt (siehe dazu Nr. 16). Die betroffene Person muss von der Teilnahme am (Präsenz-)Schulbetrieb bzw. der Notbetreuung ausgeschlossen werden. Sie muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.
  15. Die Schule gewährleistet – soweit erforderlich – die Aufsicht über die in der Schule positiv getesteten Schülerinnen und Schüler, bis die Eltern sie dort abholen oder von einer beauftragten Person abholen lassen.
  16. Bei einer positiven Corona-Testung in der Schule muss eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat jetzt ausdrücklich klargestellt, dass diese Pflicht aus § 6 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 7 Infektionsschutzgesetz abzuleiten ist. Im Übrigen sollte in der besonders belastenden Anlaufzeit die Testung der Lehrerinnen und Lehrer nicht durch die Ausstellung von sog. Arbeitgeberbescheinigungen über negative Selbsttestungen belastet werden. Da es sich dabei aber um ein attraktives Angebot für alle an Schulen Beschäftigten handelt, sollen hierfür zeitnah die Voraussetzungen geschaffen werden.

210414 Zusätzliches Angebot von Online-Nachhilfe bzw. Online-Hausaufgabenhilfe in Mathematik und Physik

Wir bieten ab sofort zusätzlich eine Online-Nachhilfe bzw. Online-Hausaufgabenhilfe in den Fächern Mathematik und Physik, welche von Herrn Erhardt betreut wird. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an sekretariat@ritzefeld.eu.

210409 Regelungen zum Unterricht nach den Osterferien

In der ersten Woche nach den Osterferien findet für die Jahrgangstufen 5 bis 10 (EF) Distanzunterricht täglich als Onlineunterricht für die ganze Klasse/Jahrgangsstufe nach dem aktuellen Stundenplan statt. Einladungen zum Online-Unterricht folgen wegen der Kurzfristigkeit so schnell es möglich ist. Ausgenommen vom Distanzunterricht bleiben ausdrücklich alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen (Q1 und Q2), die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf ihre Prüfungen vorbereiten können. Kommenden Dienstag entfällt ab 14.45 Uhr wegen einer Dienstbesprechung der Unterricht. Testpflicht Ab der kommenden Woche gibt es eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen. Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Weitere rechtliche Informationen hierzu folgen. Abiturprüfungen in allgemeinbildenden Schulen Die Abiturprüfungen beginnen wie vorgesehen am 23. April. Nach dem Erlass vom 7. Dezember 2020 soll sich der Unterricht für Abiturientinnen und Abiturienten in den neun Unterrichtstagen zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Prüfungen auf die Abiturprüfungsfächer konzentrieren. Dies führt zu unterschiedlichen Anwesenheiten in den verschiedenen Kursen. Angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens haben wir entschieden, angehende Abiturientinnen und Abiturienten auf Wunsch und nach Beratung durch die Lehrerinnen und Lehrer vom Präsenzunterricht freizustellen. Grundsätzlich wird in der Q2 auch Distanzunterricht nach Stundeplan angeboten. Gleichwohl gibt es auch in diesem Zeitraum beispielsweise für die Zulassung zum Abitur oder auch die Rückgabe von Klausuren verpflichtende Anwesenheitstermine für die Schülerinnen und Schüler. Näheres dazu haben die Schülerinnen und Schüler durch das Oberstufenteam bereits erfahren. Pädagogische Betreuung Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird ab dem 12. April 2021 auf Antrag der Eltern eine pädagogische Betreuung ermöglicht. Ein Formular zur Anmeldung finden Sie hier: Anlage zur Anmeldung Betreuung ab dem 12.04.2021. Bitte füllen Sie das Formular so schnell es geht aus und senden Sie es an sekretariat@ritzefeld.eu . Sollte es Ihnen nicht möglich sein, bis Montag das Formular auszufüllen, melden Sie sich bitte dennoch formlos per Mail an dieselbe Adresse.  Alle Betreuungskinder müssen wegen des Distanzunterrichts ihre Kopfhörer mitbringen.

210406 Schreibwettbewerb der KOT Donnerberg

Dir ist langweilig? Hast du einfach Freude am Schreiben? Dann ist der folgende Wettbewerb genau das Richtige für dich (der Einsendeschluss ist übrigens bis zum 16.04.2021 verlängert worden):      

210321 Zum Unterricht nach den Osterferien am Ritzefeld-Gymnasium

Ereignisreiche Wochen liegen hinter uns. Wie Sie der Mail des Schulministeriums entnehmen können (siehe unten), findet der Unterricht nach den Ferien weiterhin im Wechselmodell statt. Der erste Schultag für Gruppe A ist Montag, für Gruppe B ist es der Dienstag. Glücklicherweise hatte der Schulbetrieb am Ritzefeld-Gymnasium auf die Verbreitung des COVID19-Viruses keinen messbaren Einfluss. Durch die Möglichkeit nach den Ferien zwei Mal in der Woche alle in der Schule Arbeiteten testen zu können, erhalten wir einen erhöhten Gesundheitsschutz und die Landesregierungen erhalten auf diese Weise eine rationale Basis, auf der sie entscheiden können, wie schnell weitere Schulöffnungen durchgeführt können, bzw. unter welchen Bedingungen sie zurückgefahren werden müssen. Aus diesen Gründen möchte ich Sie dazu aufrufen, Ihre Kinder an den Selbsttestungen teilhaben zu lassen. Wenn dann auch noch, so wie diese Woche, immer wieder dabei herauskommt, dass keine in der Schule arbeitende Person infiziert ist, können wir vielleicht schon bald Schritt für Schritt in den normalen Alltag zurückkehren. Nachdem der erste Durchgang mit Selbsttestungen erfolgt ist, müssen wir allerdings von dem System in der Aula zu testen abrücken. Für den ersten Durchgang war dies bestimmt durch das Zeigen des Filmes und die Doppelbesetzung in der Aula sinnvoll, aber auf Dauer und bei zwei Testungen in der Woche ist dieser Ablauf zu zeit- und zu personalintensiv. Da die Durchführung einfach und problemlos war, werden wir nach den Ferien alle Schülerinnen und Schüler in den Klassen und dann auch jeweils in den ersten Stunden testen. Nach den Ferien wird, durch eine beginnende Elternzeit und die Verbesserung des Unterrichts in der zweiten Fremdsprache in den Stufen 7 und 8, ein neuer Plan mit kleineren Änderungen in Kraft treten müssen. In Kürze werden Sie die neuen Stundenpläne an gewohnter Stelle herunterladen können. Hierzu wird es aber auch einen weiteren Blog-Beitrag geben. Die wesentlichen Änderungen betreffen vor allem die Klassen 9, in denen es in den ersten sechs Wochen nach den Osterferien leider keinen Musikunterricht geben wird. Anstelle dessen rutschen die Religions- und Praktischen Philosophie-Kurse wieder in den Vormittag, so dass sie als Präsenzstunden stattfinden.

210321 Aus den Mitteilung des Schulministeriums zum Schulbetrieb nach Ostern

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Die zurückliegenden Wochen waren für die Schulen im Land erneut in besonderer Weise herausfordernd. Und ich darf mich zunächst bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie alle mit dazu beigetragen haben, dass der Schulbetrieb unter den gegebenen Rahmenbedingungen den Schülerinnen und Schülern zumeist im Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht ein Stück ihres gewohnten Alltags zurückgegeben hat. Im Nachgang zu der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2021 möchte ich Ihnen auf diesem Wege einige grundlegende Informationen zur Planung für den weiteren Schulbetrieb nach den Osterferien zukommen lassen. Unser Anliegen ist es hierbei, Ihnen trotz des weiter dynamischen Infektionsgeschehens ein größtmögliches Maß an Planungssicherheit für die ersten Schulwochen nach den Osterferien zu ermöglichen. Folgende Punkte sind dabei von grundlegender Bedeutung: Schulbetrieb Aufgrund des derzeit absehbaren Infektionsgeschehens wird es nach den Osterferien keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht in den Schulen geben. Sofern es die Lage zulässt, soll der Schulbetrieb bis einschließlich zum 23. April 2021 daher unter den bisherigen Beschränkungen stattfinden (siehe die in der SchulMail vom 5. März 2021 übermittelten Vorgaben und Regelungen). Über etwaige Sondermaßnahmen einzelner kreisfreier Städte und Kreise wird bei entsprechender Antragstellung im gegebenen Verfahren entschieden und informiert. Die entsprechenden aktuellen Allgemeinverfügungen der kreisfreien Städte Hagen und Wuppertal sowie der Kreise Düren, Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis und Siegen-Wittgenstein sind hinsichtlich aller schulbezogenen Regelungen zeitlich bis zum Beginn der Osterferien befristet. Die Landesregierung wird hierzu das Infektionsgeschehen weiterhin intensiv beobachten, ebenso könnten weitere Beschlussfassungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, die für den 12. April 2021 zu erwarten sind, dann Berücksichtigung finden. Zudem werden wir noch in den Osterferien Gespräche mit den zahlreichen am Schulleben beteiligten Verbänden – mit Vertreterinnen und Vertretern der Lehrerverbände, der Schulleitungsvereinigungen, der Elternverbände, der Schulpsychologie, der Kommunalen Spitzenverbände, der Schulen in freier Trägerschaft und der LandesschülerInnenvertretung sowie der Schulaufsicht – führen. Die Ergebnisse dieser Gespräche werden dann ebenso für den weiteren Schulbetrieb Berücksichtigung finden. Abiturvorbereitungen Wie im Erlass vom 7. Dezember 2020 angekündigt, beginnt am ersten Tag nach den Osterferien für die Abiturientinnen und Abiturienten der Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs die gezielte Abiturvorbereitung in den Abiturprüfungsfächern. Der Unterricht in den übrigen Fächern entfällt für diese Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden. Testungen Lehrerinnen und Lehrer Das bisherige Testangebot für alle Lehrkräfte und das gesamte Personal an Schulen in Form von zwei Schnelltests bei niedergelassenen Ärztinnen oder Ärzten wird unmittelbar nach den Osterferien durch die Bereitstellung von zwei Selbsttests pro Woche abgelöst. Die Selbsttests werden zusammen mit den Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler an die Schulen geliefert. Testungen Schülerinnen und Schüler Mit dem Versand von 1,8 Millionen Selbsttests an alle weiterführenden Schulen wurde in der vergangenen Woche das Angebot gemacht, dass alle Schülerinnen und Schüler dieser Schulen noch vor den Osterferien einen Selbsttest durchführen können. Damit erfolgte der Einstieg in eine Teststrategie, die nach den Osterferien ausgebaut werden soll. Weitere 1,5 Millionen Selbsttests werden den Schulen in diesen Tagen und bis zum Ende dieser Woche zugesandt. Bitte lagern Sie diese Selbsttests in geeigneter Weise für weitere Testangebote in der Woche direkt nach den Osterferien ein. Das Ziel der Landesregierung ist es, das Angebot für alle Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen bereits für die Woche nach den Osterferien auf zwei Testungen zu erweitern. Zudem ist die Landesregierung bestrebt, den Schülerinnen und Schülern der Primarstufe (Grund- und Förderschulen) schnellstmöglich ein alters- und kindgerechtes Testangebot machen zu können. Hierbei ist die Verfügbarkeit passgenauer Testmöglichkeiten zu berücksichtigen. Weitere Informationen Alle weiteren Informationen, die sich aus dem Infektionsgeschehen und hieraus folgenden Entscheidungen ergeben und die uns rechtzeitig für den Schulstart nach den Osterferien zur Verfügung stehen, werden Ihnen frühestmöglich übermittelt. Dies betrifft vor allem weitergehende und präzisierende Informationen zum Schulbetrieb nach den Osterferien sowie zusätzliche Informationen zur Ausweitung der Testungen in den nordrhein-westfälischen Schulen. Ich wünsche Ihnen trotz der sich gegenwärtig stellenden Herausforderungen erholsame Osterferien und ein schönes Osterfest. Die Zeit danach wird für uns alle ganz sicher weiterhin herausfordernd und anstrengend bleiben. Für Ihre bisherige Unterstützung und für Ihren besonderen Einsatz in der nun schon über ein Jahr andauernden Pandemie danke ich Ihnen sehr. Mit freundlichen Grüßen Mathias Richter“ 210321 Zeitplan für die COVID19-Selbstestung Termine der Testungen für Gruppe A in den einzelnen Klassen am Dienstag, 23.03.21: Termine der Testungen für Gruppe B in den einzelnen Klassen am Mittwoch, 24.03.21: 210317 Klassenarbeiten Mathe am Donnerstag, den 25.03.2021 und Freitag, den 26.03.2021 Wie schon angekündigt, haben wir, zur Entlastung der Schülerinnen und Schüler, vor, am Donnerstag und Freitag vor den Osterferien eine Klassenarbeit zu schreiben. Da alle Klassen noch zwei Klassenarbeiten/oder eine Klassenarbeit und eine Ersatzleitung pro Hauptfach in diesem Halbjahr erbringen müssen, bietet es sich an die Klassenarbeitstermine zu entzerren. Außerdem hat sich im Laufe des Onlineunterrichtes auch schon eine Menge an Stoff angesammelt. Alle Schülerinnen und Schüler hatten dann vor den Klassenarbeitsterminen 4 Tage Unterricht und sind gut vorbereitet. Nach den Osterferien müssen noch viele Klassenarbeiten geschrieben werden und die Möglichkeit schon einen Termin vor die Osterfreien zu legen, entspannt die Zeit nach den Ferien für alle Beteiligten – zumal wir ja fast davon ausgehen müssen, dass auch nach den Osterferien keine ganzen Klassen in die Schule kommen werden. Mit unserem A- und B-Gruppen Modell ist es uns nur möglich Klassenarbeiten für ganze Gruppen zu schreiben, wenn dafür andere Klassen zu Hause bleiben. Die beiden Gruppen dürfen sich nicht treffen und müssen die Klassenarbeiten in getrennten Räumen mit jeweils einer Aufsichtsperson schreiben, so dass wir für jede Klasse, die eine Arbeit schreibt, eine andere Klasse zu Hause lassen müssen. Die Gruppe, die zusätzlich kommt, muss die Schule möglichst um 09:00 Uhr wieder verlassen, damit ein Zusammentreffen (besonders in den Pausen) mit der anderen Gruppe verhindert wird. Im Folgenden finden Sie eine Tabelle, die das Vorgehen erklärt: Klassenarbeiten Mathe am Donnerstag, den 25.03.2021
Gruppe A Gruppe B
Gruppe A hat an dem Tag Unterricht und ist in der Schule und schreibt im Klassenraum Gruppe A hat an dem Tag weiterhin Unterricht, muss aber erst zur 3. Stunde kommen Gruppe B hat an dem Tag frei und kommt zusätzlich nur bis 09:00 Uhr zur Schule und schreibt im Raum
5a 6a 5a (Raum der 6a)
5b 6b 5b (Raum der 6b)
5c 6c 5c (Raum der 6c)
7a 9a 7a (Raum der 9a)
7b 9b 7b (Raum der 9b)
7c 9c 7c (Raum der 9c)
8b 8a 8b (Raum der 8a)
Klassenarbeiten Mathe am Freitag, den 26.03.2021
Gruppe B Gruppe A
Gruppe B hat an dem Tag Unterricht und ist in der Schule und schreibt im Klassenraum Gruppe B hat an dem Tag Unterricht, muss aber erst zur 3. Stunde kommen Gruppe A hat an dem Tag frei und kommt zusätzlich nur bis 09:00 Uhr zur Schule und schreibt im Raum
6a 5a 6a (Raum der 5a)
6b 5b 6b (Raum der 5b)
6c 5c 6c (Raum der 5c)
9a 7a 9a (Raum der 7a)
9b 7b 9b (Raum der 7b)
9c 7c 9c (Raum der 7c)
8a 8b 8a (Raum der 8b)
210316 Planung und Ablauf der Corona-Selbsttests am Ritzefeld-Gymnasium Wie Sie aus der Presse erfahren haben, können die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht der Lehrerinnen und Lehrer vor den Osterferien und nach den Osterferien wöchentlich einen Selbsttest durchführen. Sogenannte PoC-Schnelltests können innerhalb von gut 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Insbesondere Personen mit hoher Viruslast können somit identifiziert werden. Bei den vom Land beschafften Tests handelt es sich um Selbsttests, d.h. um Tests zur Eigenanwendung. Bis zum Beginn der Osterferien werden ausschließlich Selbsttests der Firma Roche an die Schulen geliefert. Auf der Seite der Landesregierung (siehe https://www.schulministerium.nrw/selbsttests) können Sie die Art der Tests, die Durchführungsanleitung (siehe Anleitung Schnelltest)  und eine Musterwiderspruchserklärung (siehe Widerspruchserklärung) finden. Die Testungen sind also freiwillig. Bitte bedenken Sie aber, auf Dauer werden wir nur dann zur Normalität zurückkehren können, wenn wir Infizierte rechtzeitig  erkennen und dadurch die weitere Verbreitung stoppen können.  Die Selbsttests sind einfach zu bedienen und schaden niemandem. Daher bitte wir an dieser Stelle um Ihre Kooperationsbereitschaft. Weitere Erläuterungen zum Test und ein Video zur Anwendung finden Sie auf der folgenden Seite:  Video und weitere Erklärungen der Firma Roche zum Antigentest.

Die Tests werden am Ritzefeld-Gymnasium dienstags und mittwochs durchgeführt. Wann wir das vor den Osterferien machen, hängt von dem Zeitpunkt der Lieferung der Selbsttests ab. Damit die Eltern von positiv getesteten  Kindern möglichst schnell informiert werden können und ein positiv getestetes Kind damit möglichst schnell von seiner Familie betreut werden kann, haben wir uns ein Verfahren überlegt, das möglichst viel Unruhe rund um die Testungen vermeidet. Eine bedenkenlose Teilnahme an den Tests ist so  besonders auch jüngeren Schülerinnen und Schüler möglich.  Die Lerngruppen werden von den Lehrerinnen und Lehrern auf die Testungen ausführlich vorbereitet.

Jahrgangsstufe 9 – 12:
  • Die Jahrgangsstufe 9 – 12 führe die Tests innerhalb ihrer Klassen, bzw. Kurse durch.
  • Bei der Testung wird sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen Schülerinnen und Schülern geachtet. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden. Hierbei werden wir, je nach Gruppengröße, gestaffelt vorgehen. Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander während des Testgeschehens wird beachtet.
  • Wann welche Klasse bzw. Kurs sich testet, wird noch bekannt gegeben.
  • Die Lehrerin bzw. der Lehrer in dessen Unterricht getestet wird, muss sich vorher im Sekretariat sowohl die Testkits als auch die Desinfektionsbox abholen kommen und letztere nach durchgeführter Desinfektion zurückbringen lassen.
  • Jede Gruppe erhält dazu sowohl Flächen- als auch Handdesinfektionsmittel.
  • Der Tests werden auf einem gesonderten Tisch im Klassenraum gesammelt. Nach ca. zwanzig Minuten werden die Tests von der Lehrerin oder dem Lehrer abgelesen.
  • Der Lehrer bzw. die Lehrerin dokumentiert die Testung.
  • Die Schüler müssen vor und nach den Tests die Hände und nach den Tests die Tische desinfizieren. Der Abfall kommt in den dafür gesondert bereit gestellten Mülleimer.

Jahrgangsstufen 5 bis 8 :

  • Die Jahrgangsstufen 5 bis 8 kommen mit ihrem Lehrer im Abstand von 30 Minuten zum Selbsttest in die Aula.
  • Bei der Testung wird sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen Schülerinnen und Schülern geachtet. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden. Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander während des Testgeschehens wird beachtet.
  • Wann welche Klasse bzw. Kurs sich testet, wird noch bekannt gegeben.
  • In der Aula hält sich den ganzen Vormittag über eine Aulaaufsicht auf.
  • Am Eingang der Aula desinfiziert sich jeder Schüler die Hände.
  • Auf den Tischen liegen vorbereitete Selbsttest, auf die jeder Schüler sein Namenskürzel (die ersten drei Buchstaben des Vornamens und die ersten drei Buchstaben des Nachnamens) und die Klasse schreibt. Wasserfeste Stifte liegen dazu bereit.
  • Jeder Schüler führt seinen Selbsttest durch und legt ihn dann auf einen vorbereiteten Tisch.
  • Danach verlässt der Schüler die Aula, entsorgt die Überreste des Selbsttests in einen Eimer am Aulaausgang, desinfiziert sich wieder die Hände und geht zurück in seinen Unterricht. Die Tische in der Aula werden flächendesinfiziert.
  • Nach ca. zwanzig Minuten kommt der Lehrer bzw. die Lehrerin zurück in die Aula prüft die Tests und vervollständigt die Dokumentation.

Im Falle eines positiven Testergebnisses geschieht folgendes:

  • Sollte in einer Klasse ein positives Testergebnis vorliegen, werden die Eltern, des von dem positiven Test betroffenen Schülers informiert. Die Eltern müssen ihr Kind zeitnah abholen.
  • Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung und führt daher noch nicht zur Clusterquarantäne. Er stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar.
  • Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales weist darauf hin, dass bei einem positiven Testergebnis die Eltern unverzüglich auch einen PCR-Test durch eine Ärztin/einen Arzt veranlassen müssen. Die Eltern informieren die Schule im Fall eines positiven Testergebnisses und halten ihr Kind zu Hause. Nach positivem PCR-Testergebnis wird es eine Clusterquarantäne geben.
  • Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen (sog. „social bubble“) des betroffenen Verdachtsfalls sind aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten (unabhängig von Aufenthaltsort oder auch im Sportunterricht), sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden. Die direkten Sitznachbarn, sowie deren Eltern werden von uns informiert. 

Im Falles eines ungültigem Testergebnisses: Falls weitere Test-Kits verfügbar sind, werden wir bei einem ungültigen Testergebnis den Test wiederholen.

Sollten Sie weitere Fragen zum Ablauf der Testungen haben, können Sie sich gerne per Mail an Frau Fielen (ifielen@ritzefeld.eu) oder Herrn Dr. Bettscheider (ubettscheider@ritzefeld.eu) wenden oder telefonisch über das Sekretariat (02402 29128) Kontakt aufnehmen. 210312 Zurück in die Klassen – Das Ritze auf RTL-West Heute Abend gab es ein kleinen Bericht auf RTL-West, zu dem wir beitragen konnten: https://www.rtl.de/cms/zurueck-in-die-klassen-4721572.html 210311 Selbsttests an Schulen In den vergangenen Tagen sind erste Corona-Selbsttests bzw. Corona-Laientests als Medizinprodukt zugelassen worden und daher nun vereinzelt in größeren Mengen zu beschaffen. Die Landesregierung hat vor dem Hintergrund der jetzt beginnenden massenhaften Verfügbarkeit solcher Tests entschieden, in einem zeitlich gestuften Verfahren letztlich allen Schulen in Nordrhein-Westfalen solche Selbsttests für eine wöchentliche Testung aller Schülerinnen und Schüler sowie aller an den Schulen beschäftigten Personen zur Verfügung zu stellen. Die hierzu notwendigen Schritte zur Vorbereitung einer zeitnahen Belieferung der Schulen werden trotz der noch angespannten Beschaffungssituation vorgenommen. Die Landesregierung arbeitet daran, bereits vor den Osterferien und begleitend zum Beginn des Wechselunterrichts unter Berücksichtigung der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, die ab dem 15. März 2021 Zugang zum Präsenzunterricht erhalten werden, insgesamt 1,8 Millionen Tests für die Schulen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stellen zu können.
  1. Beginnend mit der ersten Lieferung soll in allen weiterführenden Schulen einmal pro Woche ein freiwilliges Testangebot für Schülerinnen und Schüler gemacht werden. Das Testangebot soll nach den Osterferien wöchentlich fortgesetzt werden.
  2. Die Testungen (Selbsttests) finden während der Unterrichtszeit in der Schule statt. Die genauen Einzelheiten legt die Schule fest. Lehrkräfte oder weiteres schulisches Personal wird den Testvorgang beaufsichtigen. Medizinische Hilfeleistungen (z.B. Abstriche) sind weder erforderlich noch zulässig.
  3. Ab dem 16. März 2021 werden bereits bis zu den Osterferien rund 1,8 Millionen Tests an die Schulen ausgeliefert werden können.
  4. Die Belieferung der Schulen mit einem Schulkontingent an Tests erfolgt ab dem 16. März 2021.
  5. Die Anwendung der Tests in der Schule soll erfolgen, nachdem die Schule durch das Ministerium für Schule und Bildung weitere und genauere Informationen zu Beginn der kommenden Woche erhalten hat.
Mit der nun sichergestellten Menge an Testmöglichkeiten kann bereits vor den Osterferien eine Testung aller Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen sichergestellt werden. Die dabei gewonnenen Erfahrungen werden dann für die Durchführung regelmäßiger Testungen nach den Osterferien sicherlich sehr nützlich sein.
210309 Regelung für den Schulunterricht ab dem 15.03.2021  
Durch die Rückkehr der Schülerinnen und Schüler in den Wechselunterricht und die damit verbunden besonderen Hygieneregeln, um die sogenannte Clusterquarantäne zu minimieren, sind wir gezwungen auf den Mensabetrieb zu verzichten. Ein Durchmischung der einzelnen Klassen ist nicht mehr erlaubt. Hierdurch ist eine Mittagspausenorganisation in Verbindung mit dem Mensabetrieb, aus räumlichen, zeitlichen und personellen Gründen unmöglich zu organisieren. Darüber hinaus dürfen wir die Differenzierungsgruppen nicht stattfinden lassen. Das wurde uns explizit untersagt. Aus diesen Regeln ergibt sich folgende Situation für den Schulalltag ab dem 15.03.2021: Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis EF kommen jeden zweiten Tag zur Schule. Gruppe A kommt in der einen Woche Montag, Mittwoch, Freitag und in der anderen Woche Dienstag und Donnerstag. Gruppe B kommt entsprechend anders herum. Im Gegensatz zum ersten Lockdown findet der Unterricht normal nach Stundenplan statt, sodass nach zwei Wochen alle Schülerinnen und Schüler den gleichen Unterricht erhalten haben. Wer zum Beispiel montags Unterricht hat, bekommt in den Fächern von montags Aufgaben für den darauffolgenden Dienstag zu Hause. Die Gruppe, die Montag zuerst zu Hause ist, hat für diesen Tag keine Aufgaben, die Gruppe, die zuletzt freitags dran ist, hat dann für den ersten Ferientag noch Aufgaben – so gleicht sich das aus. Die Schülerinnen und Schüler der Q1 und Q2 kommen unverändert in voller Stärke jeden Tag zur Schule. In diesen beiden Jahrgängen ändert sich nichts. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten können wir nicht jeder Klasse einen eigenen Schulhof zuteilen. Wir werden aber jeder Gruppe einen eigenen Bereich abtrennen. Auf wechselnde Pausen während des Unterrichts möchten aufgrund unserer Erfahrungen, die wir zu Beginn des Schuljahres gemacht haben, verzichten. In den Pausen werden die Klassen auf unterschiedliche Bereiche der Schulhöfe und Turnhallen aufgeteilt. Informationen dazu erhalten die Schülerinnen und Schüler von den Klassenlehrerinnen und -lehrern. Den Stundenplan für die Sekundarstufe I haben wir wie folgt anpassen müssen: Alle Klassen 5-9 haben nur noch von der 1. bis zur 6. Stunde Präsenzunterricht in der Schule. Der übrige Unterricht wird entweder zu einer Hausaufgabenzeit umgewandelt oder findet in den Jahrgangsstufen 8 und 9 im Nachmittag als Onlineunterricht statt. In allen fünften Klassen werden die Chorstunde und die Lernzeit in Hausaufgabenzeit umgewandelt.  Religion/Praktische Philosophie findet nur noch einstündig im Vormittag statt, anstelle der anderen Stunde gibt es Aufgaben für den Nachmittag. Die Religions- bzw. Praktische Philosophiestunde im Vormittag wird von jeweils einem Kollegen bzw. einer Kollegin im Klassenverband unterrichtet. In allen  sechsten Klassen werden die beiden Lernzeiten in Hausaufgabenzeit umgewandelt.  Religion/Praktische Philosophie findet nur noch einstündig im Vormittag statt, anstelle der anderen Stunde gibt es Aufgaben für den Nachmittag. Die Religions- bzw. Praktische Philosophiestunde im Vormittag wird von jeweils einem Kollegen bzw. einer Kollegin im Klassenverband unterrichtet. In allen siebten Klassen werden die beiden Lernzeiten in Hausaufgabenzeit umgewandelt.  Religion/Praktische Philosophie findet nur noch einstündig im Vormittag statt, anstelle der anderen Stunde gibt es Aufgaben für den Nachmittag. Die Religions- bzw. Praktische Philosophiestunde im Vormittag wird von jeweils einem Kollegen bzw. einer Kollegin im Klassenverband unterrichtet. In allen achten Klassen werden die beiden Lernzeiten in Hausaufgabenzeit umgewandelt. Der Wahlpflichtbereich II (Informatik, Darstellen und Gestalten und Naturwissenschaften) wird an einem Nachmittag der Woche von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr ausschließlich online unterrichtet.  Die Religions- bzw. Praktische Philosophiestunden werden von jeweils einem Kollegen bzw. einer Kollegin im Klassenverband unterrichtet. In allen neunten Klassen wird eine Lernzeit in Hausaufgabenzeit umgewandelt.  Der Wahlpflichtbereich II (Informatik, Darstellen und Gestalten und Naturwissenschaften) und das Fach Religion/praktische Philosophie werden an jeweils einem Nachmittag der Woche, von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr ausschließlich online unterrichtet. Im Einzelnen bedeutet dies:
  • Religion/praktische Philosophie findet donnerstags statt.
  • Spanisch, Informatik Naturwissenschaften und Darstellen und Gestalten finden montags statt. Informatik beginnt allerdings erst um 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
  • Die dritte Stunde Spanisch findet Mittwochs von 14:50 Uhr bis 15:30 Uhr statt.
Für den Französisch- und Lateinunterricht ergeben sich noch einige Besonderheiten: Regelung bis zu den Osterferien: Die Kinder bleiben im Unterricht der zweiten Fremdsprache in ihrem Klassenverband und erhalten Aufgaben. Die Lehrer, die die Gruppen unterrichten, rotieren durch die Klassen. Regelung nach Ostern (spätestens, wenn die Q2 die Schule verlassen): Jeder unterrichtende Lehrer bekommt mehrere Räume, in dem nur Schüler, nach Klassen getrennt und aus seiner Lerngruppe sitzen. Zusätzliche Aufsichten sind nicht vorgesehen, außer die Räume liegen zu weit von einander entfernt oder die Gruppen sind problematisch. Klassenarbeiten: Sollte der Wechselunterricht nach Ostern noch gelten, sieht die Planung folgendermaßen aus: Alle Klassenarbeiten, die noch geschrieben werden müssen, werden von uns zentral geplant, so dass die einzelnen Klassen nicht mehr als zwei Arbeiten pro Woche schreiben. Ggf. werden wir an den Tagen, an denen Klassenarbeiten geschrieben werden, in den ersten beiden Unterrichtsstunden einzelne Klassen zu Hause lassen müssen, um in dieser Zeit in anderen Klassen Klassenarbeiten, der Fairness halber mit ganzen Klassen (natürlich in zwei Räumen), schreiben zu können. Das hat zum einen zur Folge, dass einzelne Schülerinnen und Schüler an wenigen Tagen in der ersten oder den ersten beiden Stunden frei haben und erst später zur Schule kommen müssen und zum anderen, dass hin und wieder Schülerinnen und Schüler, die eigentlich ihren Tag zu Hause verbringen würden, in die Schule müssen, um eine Arbeit zu schreiben. Klausuren: Für die Klausuren gelten die gleichen Regeln, wie für die Klassenarbeiten. Achtung: In Einzelfällen kann es sein, dass wir in den letzten beiden Tagen vor den Osterferien eine Klausur bzw. Klassenarbeit schreiben lassen. Die ab Montag den 15.03.2021 gültigen Stundenpläne und die Aufteilung in die A- und B-Gruppen folgen in den nächsten Tagen über die Klassenlehrerinnen und -lehrer. 210305 Übergabe von Laptops durch die Stadt Stolberg und der Stolberger Firma AixConcept Dem Ritzefeld-Gymnasium sind heute noch einmal weitere 112 Laptops von der Stadt Stolberg und der Firma AixConcept übergeben worden. Aber auch schon zuvor, seit Januar 2021, haben wir an alle Schülerinnen und Schüler, denen bisher zu Hause kein digitales Endgerät zur Verfügung stand, ein Endgerät ausgeliehen, damit sie am Distanzunterricht teilnehmen konnten. Unsere Lehrkräfte arbeiten übrigens seit über einem Jahr rechtssicher mit einem Dienstlaptop. Ermöglicht wurde das dadurch, dass wir seit knapp drei Jahren Pilotschule für die Lernplattform MNSPRO Cloud der Stolberger Firma AixConcept sind. 210305 Informationen zum Schulbetrieb in NRW Regelungen für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
  • Ab Montag, dem 15. März 2021, kehren Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I sowie die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und der entsprechenden Semester der Weiterbildungskollegs wieder in einen eingeschränkten Präsenzunterricht im Wechselmodell zurück.
  • Die Vorgaben für den Unterricht in den Abschlussklassen gelten unverändert fort.
  • Bei der Einführung des Wechselmodells sind aus Gründen der Kontaktreduzierung die Klassen bzw. Kurse in der Regel in zwei Gruppen zu teilen, so dass es in den verbleibenden beiden Wochen bis zu den Osterferien zu einem Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht kommt. Bei kleinen Klassen und Kursen kann die Schulleitung entscheiden, auf eine Teilung zu verzichten.
  • Die Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen außerhalb der Abschlussklassen sollen in annähernd gleichem Umfang im Rahmen der räumlichen und personellen Möglichkeiten der Schulen am Präsenzunterricht teilnehmen. Keine Schülerin und kein Schüler soll länger als eine Woche ohne Präsenzunterricht sein.
  • Grundsätzlich sind in der Sekundarstufe I konstante Lerngruppen zu bilden, so dass eine Durchmischung im Rahmen der äußeren Differenzierung, im Wahlpflichtbereich sowie im Unterricht der zweiten Fremdsprache vermieden wird. Religionsunterricht wird in Präsenzphasen im Klassenverband erteilt.
  • Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 ist für die Tage, an denen sie nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, weiterhin eine pädagogische Betreuung vorzusehen, die sich nach den üblichen Unterrichtszeiten richtet.
  • Schulen können im Rahmen ihrer räumlichen und personellen Ressourcen, Schülerinnen und Schülern, die zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben, das Angebot unterbreiten, unter Aufsicht in den Räumen der Schule an den Aufgaben aus dem Distanzunterricht zu arbeiten.
  • Ein regulärer Ganztagsbetrieb findet bis zu den Osterferien nicht statt.
  • Nach der langen Zeit des Distanzunterrichts für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge, die ab dem 15. März 2021 anteilig wieder neu in den Präsenzunterricht kommen werden, soll zunächst nicht die Leistungsüberprüfung im Mittelpunkt der ersten Präsenzunterrichtstage stehen, sondern die Aufarbeitung der Erfahrungen der vergangenen Wochen, die Fortführung des fachlichen Lernens und eine Vorbereitung auf einen zunehmenden Präsenzunterricht nach den Osterferien.
Die Schulleitung entscheidet über die konkrete Ausgestaltung des Wechselmodells. Bei der Entscheidung über die Ausgestaltung des Wechselmodells ist die Schulkonferenz im Rahmen der geltenden Regelungen einzubeziehen. Unsere Schulkonferenz tagt am kommenden Montag online (die Einladung hierzu folgt im Laufe des Tages), so dass wir Ihnen am Dienstagmorgen die Regelungen des Schulbetriebes am Ritzefeld-Gymnasium ab dem 15.03.2021 mitteilen werden. Hierzu erhalten Sie wie gewohnt eine Mail. 210304 Förderung von digitalen Endgeräten im Bedarfsfall Die Kosten für digitale Endgeräte wie Laptops, Notebooks oder falls erforderlich sogar ein Drucker, können als unabweisbarer Bedarf über das Jobcenter gewährt werden, wenn ein entsprechender Anspruch auf SGB II-Leistungen besteht. Hierzu stellt das Jobcenter der StädteRegion Aachen auf seiner Homepage unter dem Link: https://www.jobcenter-staedteregion-aachen.de/service/e-service/digitales-endgeraet.html  eine entsprechende Bescheinigung zur Verfügung. Für Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG oder SGB XII gelten analoge Regelungen. Es empfiehlt sich für Sorgeberechtigte mit dem zuständigen Sozialhilfeträger Kontakt aufzunehmen. Ich weise daraufhin, dass die Beantragung eines mobilen Endgerätes nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG als nachrangig gilt, wenn eine Ausleihe eines Endgerätes im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms erfolgt. Zum Sofortausstattungsprogramm erfolgen in Kürze weitere Informationen an dieser Stelle. 210302 Befristete Reduzierung der Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I
  • In der Einführungsphase wird im zweiten Halbjahr 2020/2021 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen nur eine Klausur geschrieben.
  • Einer Klausur wird in jedem Fall eine Phase des Präsenzunterrichts vorausgehen.
  • Die „Zentrale Klausur“ entfällt in dem Halbjahr 2020/2021
Diese Regelungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Landtag ein entsprechendes Gesetz zur Sicherung von Schul- und Bildungslaufbahnen im Jahr 2021 verabschiedet. 210302 Befristete Reduzierung der Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I
  • Im ersten Halbjahr nicht geschrieben Arbeiten müssen nicht nachgeholt werden.
  • Im zweiten Halbjahr sind in allen Jahrgängen der Sekundarstufe I mindestens zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „schriftliche Arbeiten“ zu erbringen.  Die Schule kann aber eine Klassenarbeit durch eine andere gleichwertige schriftliche oder mündliche Leistungsprüfung ersetzen. Dies kann auch im Online-Unterricht stattfinden.
  • Einer Klassenarbeit wird in jedem Fall eine längere Phase des Präsenzunterrichts vorausgehen.
210301 NRW-Modellprojekt „Planen für die Zukunft“  Hier folgt eine weiteregeleitete Bitte unseres Bürgermeisters: Mit dem NRW-Modellprojekt ,,Planen für die Zukunft“ befragen wir in Stolberg zum ersten Mal nur Kinder- und Jugendliche, welche Erfahrungen sie mit dem Straßenverkehr täglich machen, zum Beispiel auf dem Schulweg. lhr, liebe Kinder, liebe Jugendliche, nutzt die Geh- und Radwege täglich. Damit seid ihr die Experten für Verbesserungsvorschläge zur Verkehrssituation und müsst in die Entscheidungen unbedingt mit einbezogen werden. lhr wisst genau, wo der Schulweg sicher oder eine Straßenquerung unübersichtlich ist. lch selber fahre zwar auch sehr häufig mit dem Rad zur Arbeit, aber sicher nicht so oft wie ihr zur Schule. lhr wisst auch am besten, wo ihr zum Beispiel schönere Grün- und Spielflächen haben möchtet. Eure ,,Expertenmeinung“ ist uns als Stadt sehr wichtig, bitte macht mit! Die Befragung erfolgt natürlich coronakonform rein digital über eine Online-Beteiligungsplattform. Diese ist zu erreichen unter den Links: www.buergerbeteiligung.de/stolberg_bewegen bzw. www.jetzt-mitmachen.de/stolberg_bewegen Bitte unterstützen Sie, liebe Eltern und Lehrer, insbesondere die Grundschulkinder beim Ausfüllen des selbstverständlich anonymen Fragebogens. Durch die Teilnahme möglichst vieler Stolberger Kinder und Jugendlicher bekommen wir als Stadt einen sehr umfangreichen und wertvollen Überblick über die reale Verkehrssituation in unserer Stadt. 210301 Ritze-Jugend erfolgreich bei „Jugend forscht“ Vorabinformation in Stichworten: Wir gratulieren unseren Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und Lehren zur erfolgreichen Teilnahme am Wettbewerb „Jugend forscht“ Projekt Biologie 14: Julia Hendrichs / Anna Schreck: Mit dem Schleimpilz effizient durch die Stadt => 3. Preis Projekt Biologie 16: Finn Böhle / Paula Mertes: Wald der Zukunft => 3. Preis und Sonderpreis Umwelt (75 €) => Sonderpreis der Jugendjury für lebensnahe Projekte (Kategorie Jugend forscht) Projekt Physik 7: Annabell Humberg (betreut von S. de Vries): Reflexion und Absorption von Sonnenstrahlung – Ersatzmodelle für Polareis? => 1. Preis           => Landeswettbewerb siehe auch: https://www.aachener-zeitung.de/lokales/juelich/nachwuchs-wissenschaftler-und-weltverbesserer_aid-56511369 210301 Ritze-Teams der EF erfolgreich beim BOLYAI- Mathematikwettbewerb Am Dienstagabend haben drei Teams der EF online am Bolyai-Teamwettbewerb teilgenommen. In digitalen Konferenzen haben die Teams sich innerhalb von 60 Minuten mit 13 anspruchsvollen Aufgaben beschäftigt, die nicht nur mathematisches Verständnis und Können, sondern auch eine enge Zusammenarbeit und ein gutes Zeitmanagement – mitsamt vorab durchdachter Strategien – erforderten. Die Gruppe “Los Algebros“, bestehend aus Lea, Max, Zoe und Hannah, hat dabei in NRW den 6. Platz ihrer Jahrgangsstufe erreicht – die Gruppe ist also unter den Preisträgern für ihre Altersklasse im Land NRW! Auch die Gruppe “Das Bermudaviereck“, Leonard, Lea, Lina und Linda, konnte sich auf einem wirklich guten 17. Platz einordnen. Hier fehlten nur wenige Sekunden, um eine noch bessere Platzierung zu erreichen. Die Gruppe “MC Defizit“, Ruben, Fabian, Matteo und Marian, erreichte Platz 47. Wir danken den Schülerinnen und Schülern für ihr Engagement – auch nach einem langen (digitalen) Unterrichtstag! K. Lorenz 210301 Roboter AG für die Jahrgangsstufen 7 bis 9 
Roboter-AG
210225 Informationen zum Versand von Benachrichtigungen wegen Versetzungsgefährdung Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) weist darauf hin, dass aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen des Schulbetriebes auch im Schuljahr 2020/2021 keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW wegen Versetzungsgefährdung versandt werden. Hieraus folgt wie bei einer unterlassenen Benachrichtigung im Einzelfall: Reicht die Leistung einer Schülerin oder eines Schülers in einem Fach oder mehreren Fächern abweichend von den im Zeugnis für das erste Halbjahr des Schuljahres 2020/2021 erteilten Noten nicht mehr aus, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler. Ist mit der Versetzung der Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung verbunden (Anmerkung: Bei uns Klasse 9 und EF) , werden bei der Entscheidung über die Versetzung und die Vergabe des Abschlusses oder der Berechtigung auch Minderleistungen berücksichtigt. Eine entsprechende Regelung sieht der Entwurf für ein Zweites Bildungssicherungsgesetz vor. Zur Unterstützung der Planungen an den Schulen informiert das MSB bereits jetzt über die beabsichtigte Regelung. Davon unberührt bleibt die Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung zu informieren und zu beraten.

210225 Was machen eigentlich unsere ehemaligen Abiturienten? „Welchen Weg sollen wir gehen?“ … mit dieser Frage enden oft Abiturreden, mit denen sich die Schülerinnen und Schüler von ihrer Schule verabschieden. Was aus ihnen wird, welche Wege sie einschlagen werden, darüber unterhält man sich dann noch auf der anschließenden Feier. Manche Ritzies verlassen uns aber auch vor dem Abitur, um ihren Lebensweg anderswo zu suchen und zu finden. Zu einigen hält man noch Kontakt, oft verliert man sich danach jedoch aus den Augen. Wir möchten dem gerne entgegen wirken, einen intensiveren Kontakt zu all unseren ehemaligen Schülerinnen und Schülern, aber auch Lehrerinnen und Lehrern halten und einen Rahmen finden, in dem dies möglich ist. Hierzu haben wir in normalen Zeiten eine Veranstaltungsreihe „Ehemalige berichten…“, in der Ehemalige über ihre eingeschlagenen Lebenswege, interessante Projekte, die im Rahmen von Studium, Ausbildung und Berufsleben verwirklicht wurden, berichten. Ein ehemaliger Schüler des Ritze und Student der Rechtswissenschaften in Trier, R. Weber, bringt seit vielen Jahren allen 9. Klassen Aspekte der Rechtskunde in Vorträgen näher.

Nicht nur wir Lehrerinnen und Lehrer freuen uns, etwas über den Werdegang unserer ehemaligen Schüler zu erfahren – man hat immerhin etliche Lebensstunden miteinander verbracht und dabei versucht, auch „Wegweiser“ zu sein. Auch unsere jetzigen Schülerinnen und Schüler sind konfrontiert mit der Frage, welchen Lebensweg sie einschlagen sollen und freuen sich über Tipps und Tricks und Erfahrungen ihrer ehemaligen Mitschüler. Denn irgendwann werden  alle flügge und müssen aus dem wohlbehüteten Nest des Ritze heraus und alleine fliegen. Da wir zurzeit diese Reihe nicht stattfinden lassen können, freuen wir uns darüber, dass unser ehemaliger Schüler Carlos Strauff aus dem Abiturjahrgang 2020, uns in einem Brief erzählt, was er aktuell macht und wie er in der Coronazeit aus der Not eine Tugend gemacht hat. Aktuell studiert er an der RWTH Aachen den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen und hat während des ersten Semesters -welches vollständig online stattfand- erkannt, was es heißt Ingenieur zu werden. Dabei  habe das Ritze als MINT-Schule für ihn eine gute Basis geschaffen. Carlos schreibt, er habe  sich am Ritze immer wohlgefühlt und die Unterstützung seiner Lehrer und (geschätzten) Mitschüler sehr genossen: „Das Ritzefeld-Gymnasium und die Atmosphäre ist einzigartig (…)“ schreibt er uns und bestätigt, dass für ihn die Gemeinschaft am Ritze immer im Vordergrund stand und seine Entwicklung in der Schulzeit maßgeblich geprägt hat. Heute ist er nicht nur Student, sondern tritt er aus der Coronavirus Pandemie als Unternehmensgründer hervor! Seine Simplex Nachhilfeagentur konzentriert sich auf individuellen Einzelunterricht im Fach Mathematik für alle Klassen und jede Schulform (siehe hierzu www.simplex-nachhilfe.de). Die Nachhilfe findet in der Regel beim Schüler zuhause statt, während der Coronavirus Pandemie allerdings in vollständig digitalisierter Form. Ziel ist es die Wissenslücken der Schüler systematisiert aufzuschlüsseln und langfristig zu verbessern, dabei lernt der Schüler mit den Nachhilfelehrern auf Augenhöhe und motiviert sich eigenständig durch sichtbare und vor allem spürbare Erfolge. Die Nachhilfelehrer sind Mathematik-, Physik- und Lehramtsstudenten und wissen daher selber noch sehr gut, welche Probleme die Schüler haben und wie diese verständlich erklärt werden können. Die Simplex Nachhilfeagentur ist davon überzeugt dass der geringe Altersunterschied eine höhere Lernbereitschaft beim Schüler bewirkt, und Nachhilfe nicht mehr negativ wahrgenommen wird. Sollten Sie, liebe Leserin oder lieber Leser auch ein Absolvent des Ritzefeld-Gymnasiums sein und inzwischen einen spannenden Beruf oder einen ungewöhnlichen Lebensweg eingeschlagen haben, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie unseren Schülerinnen und Schülern demnächst davon berichten würden. 210220 Tastaturlehrgang Online Die Firma Fiellascript hat sich angepasst und führt den Lehrgang Tastaturbedienung/Textverarbeitung nun auch als Distanzunterricht durch. Der Unterricht wird von einer Lehrgangsleitung nachmittags als Online-Unterricht im digitalen Klassenzimmer in einer live Videokonferenz gehalten. Bei Interesse können Sie auf die Seite https://www.hertel-fiellascript.de/Interesse/index.php  gehen. Es gibt bestimmt auch noch andere Anbieter, aber Fiellascript ist die einzige Firma, die bisher mit diesem Angebot auf uns zu gekommen ist. 210220 Aktuelle Coronaschutzverordnungen Es gibt schon wieder neue Coronaschutzverordnungen. Die wichtigste Änderung für uns bezieht sich auf die Maske, die zu tragen ist:  Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Maske gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung zu tragen, soweit in der Verordnung nicht Abweichendes geregelt ist. Soweit Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden; dies gilt insbesondere im Bereich der Primarstufe. Die aktuellen Verordnungen finden Sie unter https://www.land.nrw/corona. 210220 Neuer Sportlehrer tritt seinen Dienst an Herr Staden hat seinen Dienst angetreten und wird uns im Fach Sport bis zu den Sommerferien unterstützen. 210217 Jugend forscht am Ritze Was auch in Coronazeiten am Ritzefeld-Gymnasium noch alles möglich ist, können Sie (bis zum 23.02.2021) in der folgenden Sendung der WDR Lokalzeit Aachen (ab ca. Minute 17) sehen: Lokalzeit Aachen vom 16.02. 210217 Informationen für die Jahrgangsstufen 11 und 12 (Q1 und Q2) Ab der kommenden Woche werden Sie wieder in der Schule unterrichtet. Damit der schulische Ablauf so gut wie möglich funktioniert, bitten wir Sie die folgenden Hinweise zu beachten:
  • Wir bitten Sie morgens wieder direkt zu Ihren Unterrichtsräumen zu gehen und möglichst nicht auf dem Schulhof mit anderen SchülerInnen stehen zu bleiben und größere Gruppen zu bilden. Wir wissen, wie sehr Sie sich wahrscheinlich freuen alle wiederzusehen! Bitte versuchen Sie trotzdem den Sicherheitsabstand zu Ihren MitschülerInnen und LehrerInnen zu wahren.
  • NEU: Das Tragen von medizinischen Masken ist auf dem ganzen Schulgelände, im Haus und auch im Unterricht und während der Klausuren Pflicht!
  • Die Mensa wird in den kommenden Wochen noch nicht geöffnet sein. Natürlich können Sie sich in der Stadt verpflegen und das Schulgelände verlassen. Sie können aber auch im Schulgebäude bleiben.
  • Die Q2 nutzt zum Aufenthalt in der Pause und Freistunden das Foyer A0 und den Weg davor. Die Q1 macht die Pausen bitte auf dem Schulhof A0. Selbstverständlich können auch die Aufenthaltsräume der Jahrgangsstufen benutzt werden.
  • Die Informationen über die stattfindenden Klausuren und die daraus resultierenden Aufsichten werden wir Ihnen per Mail zukommen lassen. Der Vertretungsplan/die Vertretungsplan-App ist nicht aktiviert.
  • Sollte Unterricht entfallen (weil ein/e KollegIn krank ist oder in eine Klausuraufsicht muss) so werden Sie durch diese/n KollegIn informiert und bekommt entweder Material über die Lernplattform oder welches, das Sie sich im Sekretariat abholen können.
  • In entstehenden Freistunden können Sie sich zum Arbeiten auch die Räume, in denen Sie Unterricht hätten, gerne aufschließen lassen.
Sobald klar ist, ab wann welche Stufen zusätzlich in die Schule kommen, werden wir die Regelungen anpassen! 210217 Verschiebung der Lernstandserhebungen/Vergleichsarbeiten (VERA 8) in der Zeit vom 02. März bis 19. März 2021 ist für Nordrhein-Westfalen die Durchführung der Lernstandserhebungen/Vergleichsarbeiten (VERA 8) geplant. Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass die Vergleichsarbeiten in diesem Jahr vom 2. Schulhalbjahr 2020/2021 an den Beginn des Schuljahrs 2021/2022 verschoben und dann in den Klassen 9 durchgeführt werden. Der neue Testzeitraum liegt jetzt zwischen dem 01. und 30. September 2021. Eine Verschiebung von Lernstand/VERA in den September bietet in der jetzigen Situation, in der der Präsenzunterricht nicht durchgängig erteilt werden konnte, auch dazu bei, mögliche bestehende Lernlücken zu Beginn des nächsten Schuljahres sichtbar zu machen. Getestet werden im September die Schülerinnen und Schüler, die sich in diesem Halbjahr in der achten Jahrgangsstufe befinden. Im September befinden sich diese Schülerinnen und Schüler dann im neunten Jahrgang. 210211 Informationen des Schulministeriums zum Schulbetrieb nach dem 14.02.2021 Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung des Informationsschreibens des Schulministeriums zum Schulbetrieb nach dem 14.02.2021 . Bis zum 19.02.21 (einschließlich) werden alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule weiterhin im Distanzunterricht beschult. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die sich nicht in der Jahrgangsstufe Q1 oder Q2 befinden, werden auch ab dem 22. Februar 2021 vorerst noch auf Distanz unterrichtet.  Allen Schülerinnen und Schülern, die vor Prüfungen stehen und die einen erfolgreichen Abschluss ihrer bisherigen Schullaufbahn anstreben, wird eine Rückkehr in den Präsenzunterricht ermöglicht. Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen Q1 und Q2 ist grundsätzlich eine Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts auch in voller Klassenstärke möglich. Mit dem Ziel der Kontaktreduzierung können Klassen und Lerngruppen jedoch auch geteilt werden, falls hierzu die personellen und räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Ziel bleibt es, eine ausreichende und gute Vorbereitung auf Abschlussprüfungen im Rahmen des hierzu notwendigen Präsenzunterrichts zu sichern. Für die Schülerinnen und Schüler kann es zu einem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht kommen. Auch ein Hybrid-Unterricht ist, sofern die Voraussetzungen vorliegen, möglich. Modelle zur lernförderlichen bzw. chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht finden Sie in den Handreichungen zur lernförderlichen bzw. chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht.

Regelungen für die gymnasiale Oberstufe Phasen selbstständigen Lernens gehören für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe zum Schulalltag. Gleichwohl ist insbesondere zur Vorbereitung auf die anstehenden Abiturprüfungen ein regelhafter Präsenzunterricht von großer Bedeutung. Da die Leistungen auch der Schülerinnen und Schüler, die sich derzeit in der Qualifikationsphase 1 befinden, bereits in die Gesamtbewertung für ihr Abitur einfließen, wird auch ihnen die Rückkehr in einen Präsenzunterricht ermöglicht.  Bei der Umsetzung des Präsenzunterrichts sind die nachfolgenden Eckpunkte zu beachten:  Für das gesamte aus Präsenz- und Distanzunterricht bestehende Unterrichtsangebot gelten die Regelungen der APO-GOSt und die Kernlehrpläne.

 Jahrgangsstufe Q2: Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe Q2 sollten in den Präsenzphasen des Unterrichts neben den Leistungskursen nach Möglichkeit jene Grundkurse im Vordergrund stehen, in denen sie ihre Abiturprüfungen ablegen. Das bedeutet, dass für Schülerinnen und Schüler eines Grundkurses jeweils unterschiedliche Präsenz- und Distanzphasen vorgesehen werden können, abhängig davon, ob dieser Kurs für die Schülerinnen und Schüler ein Abiturfach ist oder nicht. Die pro Schülerin bzw. Schüler notwendigen drei Vorabiturklausuren müssen bis zu den Osterferien geschrieben werden.

Jahrgangsstufe EF: Die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase werden zunächst weiterhin auf Distanz unterrichtet. 

Reduzierung der Zahl vorgeschriebener Klassenarbeiten Mit einem gesonderten Erlass wird in Kürze die nach den Verwaltungsvorschriften zu § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-SI) vorgeschriebene Anzahl der Klassenarbeiten in diesem Jahr reduziert. Im ersten Halbjahr ausgebliebene Klassenarbeiten müssen – sofern nicht bereits geschehen – nicht nachgeholt werden. Im zweiten Halbjahr sind zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen. Die ZP 10 gilt als eine dieser zwei Leistungen. Die in den Ausbildungsordnungen eröffnete Möglichkeit, eine schriftliche Arbeit durch eine andere Form der Leistungserbringung zu ersetzen, bleibt bestehen. Mit diesem Schritt wollen wir der Tatsache Rechnung tragen, dass in den vergangenen Wochen Distanzunterricht stattgefunden hat und eine Rückkehr in den Präsenzunterricht nicht in erster Line zur schriftlichen Leistungsüberprüfung dienen sollte. Zugleich wird sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler auch im Distanzunterricht regelmäßige Rückmeldungen durch ihre Lehrkräfte erhalten und mehr als eine Leistung erbracht wird, um das Gewicht einer einzelnen Leistung nicht zu groß werden zu lassen.

Regelungen für den Sportunterricht Auch der Unterricht im Fach Sport findet grundsätzlich statt. Zu beachten ist, dass Sportunterricht, wann immer es die Witterung zulässt, im Freien stattfinden soll. Beim Sportunterricht in der Sporthalle ist grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nur bei Phasen intensiver, körperlicher Ausdaueranstrengung soll auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Eine detailliierte Übersicht zu den neuen Regelungen zur Durchführung von Sportunterricht in Präsenz sind auf dem Schulsportportal www.schulsport-NRW.de  nachlesbar. Zur Durchführung von Distanzunterricht im Fach Sport und zu Besonderheiten im Hinblick auf den Versicherungsschutz bestehen Informationen, die mit der Unfallkasse NRW abgestimmt sind. Diese Informationen sind ebenfalls unter www.schulsport-NRW.de  abrufbar. 

Klassenfahrten bis zu den Sommerferien Bereits aktuell ist die Durchführung von Schulfahrten (BASS 14-12 Nr.2) für die Zeit bis zum 31. März 2021 unzulässig. Wegen der anhaltend pandemiebedingten Unsicherheiten gilt dies ab sofort auch für die Zeit vom 1. April bis zum 5. Juli 2021. Ein entsprechender Runderlass ergeht in Kürze. Mit Runderlass vom 10. Dezember 2020 hat das Land erklärt: Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden grundsätzlich die vom Vertragspartner (z.B. Reiseveranstalter, Transportunternehmen, Hotel oder Jugendherberge) rechtmäßig in Rechnung gestellten und nachgewiesenen Stornierungskosten für alle abzusagenden Schulfahrten, die vor dem 24. März 2020 für den Zeitraum 1. November 2020 bis 31. März 2021 gebucht worden sind, übernommen. Dies gilt auch für Schulfahrten, die zwischen den Oster- und den Sommerferien 2021 durchgeführt werden sollten, wenn diese Fahrten vor dem 24. März 2020 gebucht wurden. Zusätzlich werden anfallende Gebühren für Umbuchungen übernommen, wenn hierdurch gegenüber der Absage eine Reduktion der Kosten bewirkt werden konnte oder kann.

Berufliche Orientierung Die Berufliche Orientierung nach den Vorgaben der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist im Interesse der Schülerinnen und Schüler und deren beruflicher Zukunft weiterhin notwendig. Die Umsetzungsvorgaben unterscheiden zwei Unterrichtsszenarien: Im Distanzunterricht ist die Umsetzung der Standardelemente nur in digitaler Form möglich. Nur in Ausnahmefällen können auf Wunsch der Eltern und bei Vorliegen des schriftlichen Einverständnisses der Betriebe Praktika durch die Schulleitungen auch in Präsenz im Betrieb genehmigt werden. Im Präsenz- oder Wechselunterricht sind für die Umsetzung weitreichende Flexibilisierungsmöglichkeiten eingeräumt worden. Diese finden Sie gesammelt in dem FAQ für alle Standardelemente unter www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten .

Das Rundschreiben des Ministeriums im Wortlaut finden Sie in Kürze auf https://www.schulministerium.nrw.de/

210211 Neue Zeitvertragskräfte haben ihren Dienst begonnen Frau von Kageneck (kath. Religion, Politik-Wirtschaft, Geschichte) und Herr Kücük (Mathematik, Physik) verstärken unser Team mindestens bis zu den Sommerferien. In Kürze wird auch Herr Staden uns im Fach Sport aushelfen. Da warten wir noch auf den Arbeitsvertrag. 210203 Verabschiedung von Frau Dr. Heck-Wattjes Wir freuen uns für Frau Dr. Heck-Wattjes, dass Sie seit dem 01.02.2021 den wohlverdienten Ruhestand genießen kann. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Schülerinnen und Schüler werden Frau Dr. Heck-Wattjes allerdings sowohl als Mensch als auch als Kollegin und Lehrerin sehr vermissen. 210202 „Fit in …“ jetzt auch online Ab sofort gibt es unser Förderangebot „Fit in …“ auch online. Bei Teilnahmewunsch senden Sie bitte eine E-Mail an unserer Ganztagskoordinatorin Frau Heyser (bheyser@ritzefeld.eu). Fit in Englisch               Frau Heintz                         Dienstag              13:15-14:00 Uhr               (Klasse 5 und 6) Fit in Deutsch              Herr Blumenroth               Donnerstag         13:15-14:00 Uhr                (Klasse 5 und 6) Fit in Französisch        Herr Lackmann                   Dienstag              13:45-14:30 Uhr Fit in Latein                   Herr Olbertz                      Mittwoch            13:15-14:00 Uhr Fit in Mathematik         Herr Laurs (Student)       Montag                13:15-14:00 Uhr                 (Klasse 5 und 6, nach Rücksprache) Mittwoch             13:15-14:00 Uhr                 (Klasse 7 und EF, nach Rücksprache) Donnerstag          13:15-14:00 Uhr                 (Klasse 8 und 9, nach Rücksprache) 200128 Die neuen Stundepläne sind herunterladbar 210128 Informationen zum Schulbetrieb vom 1. bis zum 12. Februar 2021 Grundsätzliche Fortsetzung des Distanzunterrichts Grundsätzlich muss der Präsenzunterricht bis einschließlich zum 12. Februar 2021 ausgesetzt bleiben. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG (DistanzunterrichtVO). Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich weiterhin auch für alle Abschlussklassen. Klassenarbeiten und Klausuren Klassenarbeiten und Klausuren sollen in der Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021 grundsätzlich nicht geschrieben werden. Sollten einzelne Schulen in der Zeit bis zum 12. Februar 2021 beispielsweise auf der Basis ihrer bisherigen Klausurpläne Vorabiturklausuren dennoch durchführen wollen, so ist mit allen Beteiligten ein Einvernehmen herzustellen. Ausnahmen für schulische Unterstützungsangebote Die Schulen bieten denjenigen Schülerinnen und Schülern, die im Distanzunterricht zu Hause kein chancengerechtes und gleichwertiges Lernumfeld im Sinne von § 3 Abs. 7 der Verordnung zum Distanzunterricht vorfinden, ein qualitativ gutes Unterstützungsangebot.
  • Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten seit dem 11. Januar 2021 auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden können. Bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kann hier auch das Jugendamt initiativ werden. Dieses Angebot wird für die Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021 fortgesetzt.
  • Erweitertes Angebot für alle Klassen und Jahrgangsstufen (1 bis 13) Ab dem 1. Februar 2021 erhalten Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen (1 bis 13), die das Angebot des Distanzunterrichtes im häuslichen Umfeld ohne Begleitung nicht zielgerichtet wahrnehmen können, zur Wahrung der Chancengerechtigkeit die Möglichkeit, in der Schule am Distanzunterricht teilzunehmen. Die Teilnahme an diesem Angebot wird den Eltern, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern diesen selbst, durch die Schulleitung unterbreitet. Die Annahme des Angebots ist freiwillig; die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler, ggf. auch die Ausbildungsbetriebe, erklären sich mit der schulischen Betreuung nach Möglichkeit schriftlich einverstanden. Das erweiterte schulische Unterstützungsangebot kann nicht von den Eltern initiiert werden. Im Rahmen des schulischen Unterstützungsangebots wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, am Distanzunterricht in geeigneten Räumlichkeiten der Schule unter Aufsicht des nicht am Distanzunterricht beteiligten schulischen Personals teilzunehmen. Der Umfang des Angebotes richtet sich nach dem Umfang des regulären Unterrichtsbetriebes, über den Rahmen (z.B. die Mittagsverpflegung) wird vor Ort entschieden. Es gelten die Regeln der CoronaBetrVO für die Ganztagsbetreuung. Während der genannten schulischen Unterstützungsangebote findet kein zusätzlicher Präsenzunterricht statt. Vielmehr dienen die Angebote dazu, Schülerinnen und Schülern, die im häuslichen Umfeld keine angemessenen Lernbedingungen haben, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Die Schülerinnen und Schüler nehmen also – auch wenn sie sich in der Schule befinden – an ihrem Distanzunterricht teil. Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte).
Anmerkung der Schulleitung: Sollten Sie Interesse an dem erweiterten Angebot oder Notbetreung haben, so teilen Sie uns das bitte bis Montag, den 1.02.2021 bis morgens 8:00 Uhr per Mail an sekretariat@ritzefeld.eu mit. Verwenden Sie bitte dazu folgendes Formular (auch wenn die Daten nicht mehr stimmen): Anlage Anmeldung Je nachdem wie viele Kinder betreut werden müssen, muss aus Personalgründen unter Umständen Regelunterricht gekürzt werden.     210127 Telefonsprechstunde der schulpsychologischen Beratungsstelle der Städteregion Zurzeit bietet die schulpsychologische Beratungsstelle der Städteregion Aachen, neben der regulären Erreichbarkeit der Beratungsstelle, explizit zu drei Zeiträumen in der Woche eine Telefonsprechstunde an, um Fragen, die ggf. beim Distanzunterricht auftreten, mit den betroffenen Schülern, Eltern oder Lehrkräften direkt besprechen zu können. Die Telefonsprechstunde findet montags und mittwochs von 10-12 Uhr und dienstags von 13-15 Uhr statt. Erreichbar sind wir dann  unter der Telefonnummer:  0241-5198-5144. 210127 Ministerin Gebauer: Distanzunterricht bis zum 12. Februar für alle Schulen Auf der Internetseite des Ministeriums können Sie nachlesen, dass der Distanzunterricht leider fortgeführt werden muss. Bitte denken Sie daran, dass wir am 12.02.21, am 15.02.21 und am 16.02.21 bewegliche Ferientage haben. An diesen Tagen findet kein Unterricht statt. Die Hoffnung bleibt, dass wir dann ab 17.02.21 mindestens mit Wechselunterricht (Unterricht in halben Klassen, im täglichen Wechsel) weitermachen dürfen. 210125 Wiederbeginn des Unterricht am Dienstag, den 02.02.2021 und bewegliche Ferientage im Februar Ab Freitag werden Sie die neuen Stundepläne wie gewohnt herunterladen können. Ein Link folgt in Kürze. Bitte denken Sie daran, dass wir am Montag, den 01.02.2021 einen pädagogischen Tag zum Thema Digitalisierung haben. Es findet an diesem Tag kein Unterricht statt. Die unterrichtsfreien Tage um Karneval bleiben wie sie sind. Es handelt sich bei ihnen um bewegliche Ferientage. 210125 Angebot Sprechstunde zur Lernplattform und zum Umgang mit dem Kursnotizbuch Da wir zurzeit noch mit ein paar Wochen Distanzunterricht rechnen müssen, möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, im Rahmen einer Sprechstunde Fragen zur Lernplattform und zum Umgang mit dem Kursnotizbuch zu stellen. Damit die Sprechstunde auch zur Zufriedenheit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer stattfinden kann, möchten wir die Teilnehmerzahl auf zehn Teilnehmer begrenzen. Bisher haben wir drei Sprechstunden zur Auswahl:
  • Herr Bock: Mittwoch, den 27.01.21 von 16.00 – 17:00 Uhr
  • Herr Grouls: Donnerstag, den 28.01.21 von 14.00 – 15:00 Uhr
  • Herr Bettscheider: Dienstag, den 02.02.21 von 15:00 – 16:00 Uhr
Sollten Sie Gesprächsbedarf bezüglich der Lernplattform oder zum Umgang mit dem Kursnotizbuch haben und daher an einer dieser Sprechstunden teilnehmen wollen, so melden Sie sich bitte mit den Ihnen möglichen Terminen ausschließlich per Mail (sekretariat@ritzefeld.eu) an das Sekretariat. Über diese Mailadresse laden wir sie dann zur entsprechenden Videokonferenz ein. 210120  Leihrechner der Schule sind da  Ab sofort können Leihrechner in der Schule für die Zeit des Lockdowns vergeben werden. Die Anzahl der Rechner ist beschränkt. Sollten Sie dringenden Bedarf an einem Laptop haben, können Sie sich mit einer kurzen Begründung an das Sekretariat wenden. 210120  Veränderte Unterrichtszeiten zum Ende des Halbjahres Wir möchten Sie noch einmal darauf aufmerksam machen, dass wegen der Zeugniskonferenzen am Montag, dem 25.01.21, der Unterricht nach der vierten Stunde und am Dienstag, dem 26.01.21 nach der sechsten Stunde endet. Das Halbjahr und damit der Online-Unterricht enden wie vorgesehen am 29.01.21 nach der zweiten Stunde.  Sobald die neuen Stundenpläne für das zweite Halbjahr fertig sind, erhalten Sie einen Link, über den Sie die Stundenpläne herunterladen können. 210120  Verfahren zur Zeugnisausgabe am Ritzefeld-Gymnasium Aufgrund der aktuellen Pandemielage halten wir es für unverantwortlich, dass sich 600 Schülerinnen und Schüler an einem Tag, innerhalb weniger Stunden, nahezu zeitgleich auf den Weg machen, um sich ihre Zeugnisse abzuholen. Selbst bei guten Vorsätzen aller Beteiligten wird das Abstandhalten – nach fast sechs Wochen Distanz –  in der Praxis schwer durchzuhalten/umzusetzen sein. Wir haben uns für folgendes Verfahren zur Zeugnisausgabe entschieden: Sofern Sie als Eltern per Mail zugestimmt haben, bekommt Ihr Kind ausschließlich über seine Schulmailadresse ein nicht unterschriebenes und gesiegeltes Zeugnis als PDF-Datei. Die richtigen Zeugnisse und die Klassenarbeiten werden dann verteilt, wenn der Präsenzunterricht wieder beginnt. Etwaige Widerspruchsfristen beginnen bei uns an der Schule erst mit dem Verteilen der richtigen Zeugnisse und Klassenarbeiten. Sie erhalten spätestens am Donnerstag eine Mail von den Klassen- und Stufenlehrerinnen und -lehrern, die Sie bitte beantworten. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Zustimmung zur Zusendung des Vorabdrucks des Zeugnisses per Mail an die Schuladresse Ihres Kindes zu geben oder aber bis spätestens Dienstag, dem  26.01.21, der Klassen- oder Stufenleitung  mitzuteilen, dass Sie das Zeugnis  persönlich am Freitag, dem 29.01.21, in der Schule abholen möchten. In letzterem Falle würden Sie einen Termin von uns erhalten. 210107 Unsere Regelungen zum Schulbetrieb in der kommenden Woche:
  • Der Unterricht der Klassen 5 bis 12 findet ausschließlich über Distanzunterricht statt. Uns steht eine Infrastruktur zur Verfügung, die es uns ermöglicht kurzfristig für alle Klassen auf Videounterricht umzuschalten. Soweit möglich werden die Kolleginnen und Kollegen zur gewohnten Unterrichtszeit, entweder eine vollständige Teamssitzung durchführen oder aber wenigstens kurz den Schülerinnen und Schülern einen Arbeitsauftrag per Video geben. Hierzu bekommen Ihre Kinder eine Einladung über die Lernplattform.
  • Wir bitten alle Schülerinnen und Schüler während der Videositzungen die Kamera einzuschalten. Sollte das in Einzelfällen aufgrund technischer Probleme nicht möglich sein, bitten wir die Schülerinnen und Schüler dies den Lehrerinnen und Lehrern mitzuteilen.
  • Bedenken Sie bitte, dass der Distanzunterricht mittlerweile in die Bewertung mit einfließt. Das umfasst auch abzugebende/hochzuladende Aufgaben. Distanzunterricht ist nicht mehr freiwillig.
  • Klausuren in der EF finden nicht statt.
  • Klausuren und Nachschreibeklausuren der Q1 und Q2 finden wie geplant statt. Information zum Verfahren der Rückgabe und der Noten von Klausuren erfolgen in Kürze.
  • Schülerinnen und Schüler, die eine Klausur schreiben, sind vom Videounterricht direkt vor und direkt nach der Klausur befreit.
  • Kinder, die keinen Zugriff auf das Internet haben, können sich mit dem Sekretariat in Verbindung setzen, dann erhalten sie die Aufgaben per Post.
  • Alle Schülerinnen und Schüler müssen daher ab Montagmorgen regelmäßig in die Lernplattform schauen, ob Termine, Material und/oder Mails vorliegen
  • Melden Sie bitte wie üblich Ihre Kinder im Sekretariat krank, wenn sie nicht am Distanzunterricht teilnehmen können. Sollte es für Sie absehbar sein, dass es technische Probleme geben wird, so melden Sie das auch bitte an das Sekretariat.
  • Wenn Sie für Ihr Kind der Klasse 5 oder 6 eine Notbetreuung brauchen, so verwenden Sie zur Anmeldung bitte das von der Landesregierung vorgegebene Formular: Anlage Anmeldung. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular, wenn möglich bis Freitag, den 08.01.21, 8:00 Uhr per Mail an das Sekretariat (sekretariat@ritzefeld.eu). Alle Eltern sind jedoch aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich –  zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.
  • Verändert: Seit dem 20.01.21 können Leihrechner in der Schule für die Zeit des Lockdowns vergeben werden. Die Anzahl der Rechner ist beschränkt. Sollten Sie dringenden Bedarf an einem Laptop haben, können Sie sich mit einer kurzen Begründung an das Sekretariat wenden.
210107 Offizielle Regelung für Schulen vom 11. bis 31. Januar 2021 Nach Auslaufen der geltenden Regelungen bis zum 10. Januar 2021 und nach den Beratungen der Regierungschefinnen und -chefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin gelten ab dem 11. Januar 2021 folgende Regelungen: Der Präsenzunterricht wird bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. Diese Regelung gilt grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen, also auch hier wird es keinen Präsenzunterricht geben. Wir bieten ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 an, die nicht zuhause betreut werden können. Alle Eltern sind jedoch aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich –  zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Grundsätzlich werden bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I und keine Klausuren in der EF geschrieben.  Klausuren in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 werden ab morgen wie angekündigt geschrieben! Die vollständigen Informationen finden Sie unter:  https://www.schulministerium.nrw.de/startseite/regelungen-fuer-schulen-vom-11-bis-31-januar-2021 210106 Vorabmeldung: Aus den aktuellen Pressemeldungen geht hervor, dass ab Montag alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht unterrichtet werden. Eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 wird eingerichtet. Genaueres werden wir in den nächsten Stunden vom Ministerium erfahren. Sobald die amtlichen Vorgaben bei uns eintreffen, werden Sie noch einmal präzise informiert. 201221 Wir wünschen Euch und Euren Familien erholsame Ferien, ein fröhliches Weihnachtsfest, Gesundheit und einen guten Rutsch ins neue Jahr! 201221 Aktuelle Coronazahlen am Ritze Wir haben zurzeit zwei positiv getestete Schülerinnen oder Schüler. Lehrerinnen und Lehrer sind nicht betroffen. 201221 Aktuelle SchulMail des MSB NRW „Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund des binnen kürzester Zeit wieder sehr deutlich ansteigenden Infektionsgeschehens hat die Landesregierung Ende der vergangenen Woche weitergehende und umfassende Maßnahmen für die Zeit bis zum 10. Januar 2021 auch für den Schulbereich getroffen. Wir sind uns sehr bewusst, dass die kurzfristig übermittelten Entscheidungen für die Schulen erneut eine große organisatorische Herausforderung dargestellt haben. Für diese Kurzfristigkeit bitte ich um Ihr Verständnis und danke Ihnen allen, dass Sie diese unmittelbar vorzunehmenden Veränderungen am Unterrichtsbetrieb trotz der schwierigen Rahmenbedingungen bestmöglich umgesetzt haben. Wir alle hoffen, dass die Infektionszahlen durch die derzeitigen strengen Maßnahmen in allen Lebensbereichen spürbar reduziert werden können. Ob wir allerdings schon ab dem 11. Januar 2021 wieder landesweit in den Modus eines angepassten Schulbetriebs mit möglichst viel Präsenzunterricht zurückkehren können, muss sich Anfang Januar 2021 im Lichte des dann zu beobachtenden Infektionsgeschehens erweisen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beschlossen, am 5. Januar 2021 über das weitere Vorgehen zu beraten. Die Landesregierung wird auf der Grundlage dieser Beratungsergebnisse bis zum 7. Januar 2021 entscheiden, wie der Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021 ausgestaltet werden wird. Diesen Entscheidungen können wir nicht vorgreifen. Dennoch besteht ein verständliches und berechtigtes Bedürfnis in den Schulen, frühestmöglich grundlegende Handlungsoptionen zu kennen, um sich bestmöglich vorbereiten zu können. Aus Sicht der Landesregierung kommen für die Zeit nach dem 10. Januar 2021 in Abhängigkeit vom aktuellen Infektionsgeschehen derzeit drei Szenarien in Betracht: Stufe 1: Angepasster Schulbetrieb: Es findet Präsenzunterricht unter Berücksichtigung der bekannten Vorgaben statt. Es gelten die Ihnen bekannten und strengen Hygieneregeln. In Einzelfällen können Schulleiterinnen und Schulleiter nach Maßgabe der Distanzlern-Verordnung (DistanzlernVO) Distanzunterricht nach Anzeige bei der Schulaufsicht dann einrichten, wenn anders das Angebot an Präsenzunterricht an der Schule nicht aufrechterhalten werden kann. Die Schulkonferenz ist über die getroffenen Maßnahmen zu informieren. Stufe 1+: Angepasster Schulbetrieb in Hotspots: In Kreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz oberhalb von 200 können die örtlichen Ordnungsbehörden durch Allgemeinverfügung schulscharf Einschränkungen des Schulbetriebs anordnen, die u.a. zu einer Teilung von Klassen oder Kursen führen können und damit in der Regel parallel bzw. im Wechsel Präsenz- und Distanzunterricht erforderlich machen. Die Jahrgangstufen 1 bis 7 und sämtliche Abschlussklassen (vgl. dazu die Anlage Abschlussklassen) bleiben davon ausgenommen. Zudem können weitergehende Pflichten zum Tragen einer Alltagsmaske für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe der Klassen 3 und 4 während des Unterrichts sowie zu Zeiten des Offenen Ganztags vorgesehen oder der Sportunterricht eingeschränkt werden. Diese Allgemeinverfügungen werden von den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten vorgelegt und bedürfen der Zustimmung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales; das Ministerium für Schule und Bildung wird beteiligt. Stufe 2: Landesweit eingeschränkter Schulbetrieb: Der Schulbetrieb wird landesweit eingeschränkt. Ziel ist es dabei, den Präsenzunterricht für die Klassen 1 bis 7 – wo immer möglich – sicherzustellen. Ab einschließlich Klasse 8 kann Distanzunterricht im Wechsel von Präsenz- und Distanzbetrieb mit Ausnahme der Abschlussklassen vorgesehen werden. Zudem kann eine generelle Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske oder eine Reduzierung von Sportunterricht und Förderangeboten notwendig werden. Bei einer besonders kritischen Infektionslage sind auch weitergehende Einschränkungen möglich. Für einen landesweit eingeschränkten Schulbetrieb bedarf es einer Grundsatzentscheidung der Landesregierung. Zu diesen insgesamt drei Szenarien finden Sie als Anlage eine Grafik_Schulbetrieb, die zentrale Voraussetzungen und Folgen noch einmal kurz und anschaulich darstellt. (..)   Wann immer die Einrichtung von Distanzunterricht in Wechselmodellen erforderlich wird, gelten folgende allgemeine Vorgaben:
  • Der Distanzunterricht unterliegt den bekannten rechtlichen Vorgaben der Distanzlernverordnung. Die Schulleitung ist für die Ausgestaltung des Distanzunterrichts im Rahmen eines organisatorischen und pädagogisch-didaktischen Plans verantwortlich und zeigt diesen der Schulaufsicht an. Die Schulkonferenz ist über diesen Plan zu informieren.
  • Die Schulen setzen Wechselmodelle nach ihren Konzepten um. Dabei ist zu prüfen, wie der Wechsel der Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe organisiert werden soll (A-und-B-Wochen, tageweise Wechsel der jeweils halbierten Lerngruppe etc.). Die Schulkonferenz ist zu informieren.
  • In Wechselmodellen sind die Anteile von Präsenz- und Distanzunterricht in etwa gleich groß. Es ist allen betroffenen Schülerinnen und Schülern im gleichen Ausmaß Zugang zu den Phasen des Präsenzunterrichts zu ermöglichen.
  • In den Phasen des Distanzunterrichts ist die Erreichbarkeit der Schülerinnen und Schüler möglichst sicherzustellen. Dabei soll die Schule die Eltern auf ihre Mitwirkungspflichten rechtzeitig hinweisen.
  • Die umfangreichen Handreichungen zur lernförderlichen bzw. chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht geben wichtige Orientierungen, wie der Unterricht in Präsenz und auf Distanz didaktisch konzipiert werden kann; hier spielen vor allen Dingen Interaktion und Anlage der Lerneinheit eine entscheidende Rolle. (Handreichung allgemeinbildende Schulen: https://xn--broschren-v9a.nrw/fileadmin/Handreichung_zur_lernfoerderlichen_Verknuepfung/pdf/Handreichung-Distanzunterricht.pdf; (…)
Weitergehende Hinweise zum Ganztagsbetrieb und „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) finden Sie ebenfalls als Anlage Anlage Ganztag und Anlage KAoA. Allgemeine Hinweise für den Schulbetrieb nach dem 10. Januar 2021: Ich möchte Ihnen schon an dieser Stelle noch einige wenige allgemeine Hinweise für die Zeit unmittelbar nach den Weihnachtsferien geben:
  • Die Landesregierung stellt die notwendigen Mittel bereit, um alle Lehrkräfte und das sonstige Landespersonal an Schulen für die Zeit bis zu den Osterferien mit FFP-2-Masken auszustatten. Die Verteilung wird über die Schulträger bewirkt, die sich dankenswerter Weise in den Dienst der Sache gestellt haben; in den anderen Fällen wird die Bezirksregierung tätig.
  • Die Festlegung der beweglichen Feiertage im Frühjahr (sog. Brauchtumstag) durch die Schulen bleibt unberührt.
  • Für die Durchführung der Anmeldungen an den weiterführenden Schulen nach dem 29. Januar 2021 bitte ich die betroffenen Schulen, schon jetzt erste Überlegungen für angepasste Konzepte anzustellen.
Ebenfalls für den Schulstart nach den Weihnachtsferien möchte ich noch eine herzliche Bitte an die Sie richten: Nutzen Sie, wo immer es geht, die Möglichkeiten eines gestaffelten Unterrichtsbeginns. Schulen leisten auf diese Weise in Corona-Zeiten einen wichtigen Beitrag zur Entzerrung von Schülerströmen und zur Infektionsreduktion im öffentlichen Nahverkehr. Sofern es um einen schulübergreifend gestaffelten Unterrichtsbeginn geht (externe Staffelung), muss der Schulträger eingebunden werden. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine abschließenden Aussagen zum Unterrichtsgeschehen ab dem 11. Januar 2021 möglich sind, sollen diese gesammelten Informationen und insbesondere die drei beschriebenen Szenarien Sie dabei unterstützen, sich frühzeitig und vorausschauend mit den dann bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten beschäftigen zu können. Das Ministerium für Schule und Bildung wird unmittelbar nach der Sitzung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 5. Januar 2021 die Ergebnisse schnellstmöglich auswerten und auf Sie zukommen. Trotz aller Einschränkungen, die insbesondere in den letzten Tagen dieses Jahres gelten und damit ein Jahr voller Herausforderungen durch eine weltweite Pandemie beschließen, möchte ich meine guten Wünsche für die Weihnachtstage und einen hoffentlich geruhsamen Jahreswechsel noch einmal erneuern. Wir alle wünschen uns vermutlich nichts sehnlicher als eine schrittweise Rückkehr in einen „normalen“ Schulbetrieb. Bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen Mathias Richter“ 201512 Das Ritze im WDR:  https://www1.wdr.de/fernsehen/lokalzeit/aachen/video-praesenzpflicht-an-schulen-aufgehoben-100.html 201512 Brief unserer Sozialarbeiterin an die Schüler und die RITZE FAMILY-FITNESS-COMPETITION Im Folgenden finden Sie einen Brief unsere Sozialarbeiterin an alle Schülerinnen und Schüler  201215 Schülerbrief von der Sozialarbeiterin. Und hier geht es zur Ritze Family-Fitness-Competition: https://www.ritzefeld.eu/blog/2020/12/15/ritze-family-fitness-competition/ 201214 Unsere Regelungen zum Schulbetrieb haben sich durch die Vereinbarung der Länderchefs nicht geändert Unsere unten genannten Regeln haben sich durch die Vereinbarung der Länderchefs nicht geändert. Der Präsenzunterricht für die Klassen 5 bis 7 ist weiterhin bis Freitag möglich. 201211 Unsere Regelungen zum Schulbetrieb in der kommenden Woche Ab Montag gelten am Ritzefeld-Gymnasium folgende Regelungen:
  • Die Klassenarbeiten der Klassen 8 und 9 entfallen alle. Wenn die Lehrerinnen und Lehrer die Noten ohne Probleme ohne weitere Klassenarbeit setzen können, werden sie nicht verschoben.
  • Die der Klassen 5 bis 7 entfallen zum Teil. Wenn die Lehrerinnen und Lehrer die Noten ohne Probleme ohne weitere Klassenarbeit setzen können, werden sie nicht verschoben. Sollten die Lehrerinnen und Lehrer entscheiden, dass die Arbeiten doch geschrieben werden müssen, so können diese auch geschrieben werden und allen fehlenden Schülern wird die Möglichkeit gegeben werden, diese im neuen Jahr nachzuschreiben.
  • Alle Klausuren der Sekundarstufe II finden statt, wie geplant. Das gilt auch für die Klausuren, die für den 7. und 8. Januar angesetzt sind.
  • Für den Unterricht der Klassen 5 bis 7 einschließlich findet Präsenzunterricht nach Plan statt. Für Schülerinnen und Schüler, die auf Wunsch der Eltern nicht daran teilnehmen, werden die Aufgaben für den Folgetag, am Abend vorher auf die Lernplattform in das Kursnotizbuch geladen.
  • Der Unterricht der Klassen 8 bis 12 findet ausschließlich über Distanzunterricht statt. Uns steht eine Infrastruktur zur Verfügung, die es uns ermöglicht kurzfristig für die Klassen 8 bis 12 auf Videounterricht umzuschalten. Soweit möglich, werden die Kolleginnen und Kollegen zur gewohnten Unterrichtszeit, entweder eine vollständige Teamssitzung durchführen oder aber wenigstens kurz den Schülerinnen und Schülern einen Arbeitsauftrag per Video geben. Hierzu bekommen Ihre Kinder eine Einladung über die Lernplattform.
  • NEU: Schülerinnen und Schüler, die eine Klausur schreiben, sind vom Videounterricht direkt vor und direkt nach der Klausur befreit.
  • Kinder die keinen Zugriff auf das Internet haben, können sich mit dem Sekretariat in Verbindung setzen, dann erhalten sie die Aufgaben per Post.
  • Die AGs werden nächste Woche entfallen.
  • Die Mensa bleibt für die anwesenden Schüler geöffnet.
  • Achtung: Um die für den Distanzunterricht der Klassen 8 bis 12 notwendige Bandbreite nicht zu gefährden, müssen wir darauf verzichten, in den Klassen 5 bis 7 Schüler von zu Hause über Video am Unterricht teilnehmen zu lassen.
  • Alle Schülerinnen und Schüler müssen daher ab Montagmorgen regelmäßig in die Lernplattform schauen, ob Termine, Material und/oder Mails vorliegen
  • Bitte senden Sie bis Montag 8:00 Uhr eine Mail an das Sekretariat (sekretariat@ritzefeld.eu), wenn Sie Ihr Kind aus den Klassen 5 bis 7 die ganze Woche abmelden möchten.
201211 Mail des Ministeriums zum Schulbetrieb in der kommenden Woche Im Folgenden finden Sie die aktuelle Schulmail des Staatssekretärs in Auszügen: Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sicherlich haben Sie alle in den zurückliegenden Tagen die Entwicklung der Infektionszahlen verfolgt. Bislang ist es nicht nachhaltig gelungen, die zweite Welle der Corona-Infektionen zu brechen. Daher müssen weitergehende Maßnahmen getroffen werden. Und wir müssen neben den jetzt betroffenen Bereichen, vor allem Gastronomie, Kultur, Tourismus und der Wirtschaft insgesamt, weitere Bereiche des öffentlichen Lebens für Maßnahmen des Infektionsschutzes in den Blick nehmen. (..) Wir haben darüber hinaus in den letzten Tagen alle Anstrengungen unternommen, für solche Regionen, die von besonders hohen Inzidenzwerten betroffen sind (Werte oberhalb von 200), im direkten Gespräch gemeinsam mit den Gesundheitsbehörden Lösungen zu entwickeln. Und wir haben uns frühzeitig entschieden, schon ab dem vierten Adventswochenende bis zum Beginn der Weihnachtsferien den Unterricht ruhen zu lassen. Gleichwohl müssen wir jetzt feststellen, dass sich die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie insgesamt noch nicht als ausreichend erwiesen haben. Dies ist der Grund, warum die bisherigen Regelungen im Rahmen eines Lockdowns vorübergehend auszuweiten sind. Mit weiteren Kontakteinschränkungen und Einschnitten auch bei Wirtschaft und Handel sowie im privaten Umfeld muss die Anzahl der Neuinfektionen deutlich gesenkt werden. Und auch die Schulen sollen sich jetzt an dieser Strategie der konsequenten Kontaktreduktion mit angemessenen Maßnahmen beteiligen. Diese sind eingebettet in eine Gesamtstrategie für die kommenden Wochen. Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen: In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen. Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. (Unser Verfahren: Bis Montag 8:00 Uhr im Sekretariat per Mail an sekretariat@ritzefeld.eu melden, um ihr Kind der Klassen 5 bis 7 die ganze Woche abzumelden).  Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll. In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden. Ich möchte Sie herzlich bitten, alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten so schnell wie möglich mit den notwendigen Informationen zu versorgen. Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020. (..) Für den Fall, dass Sie in der kommenden Woche Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen angesetzt haben, möchte ich Sie bitten, im Einzelfall zu prüfen, was davon gänzlich, auch im Sinne einer Entlastung, entfallen oder verschoben werden kann. Sollte beides nach gründlicher Abwägung nicht möglich sein, müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler nach Aufforderung für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule kommen. Abiturklausuren am Weiterbildungskolleg und andere (abschluss-)relevante Prüfungen finden in jedem Fall wie vorgesehen statt. An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020. Ich bitte noch einmal um Verständnis für diese kurzfristige Entscheidung. Sie ist der anhaltend problematischen Infektionslage geschuldet und erfolgt im Interesse einer länderübergreifenden Vorgehensweise. Sie haben in den letzten Monaten unter besonderen Bedingungen eine wichtige und wertvolle Arbeit geleistet; dies will ich an dieser Stelle nochmals deutlich hervorheben. Bitte nutzen Sie bei der Gestaltung des Präsenzunterrichtes sowie des Distanzlernens die Spielräume, die Ihnen zur Verfügung stehen. Ihnen allen wünsche ich von Herzen ein gesegnetes, gesundes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein hoffentlich ruhigeres Jahr 2021! Bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen Mathias Richter 201208 Spenden für unsere Partnerschule Leider konnten wir in diesem Jahr aufgrund von Corona nur wenig Spendengelder für unsere Partnerschule in Instituto São Francisco de Assís in Marcação, Brasilien sammeln. Wenn Sie das Spendenaufkommen erhöhen möchten oder einfach nur mehr über unsere Partnerschule wissen möchten, finden Sie mehr Informationen auf Partnerschule Instituto São Francisco de Assís in Marcação, Brasilien 201208 Aktuelle Coronazahlen am Ritze Wir haben zurzeit keine positiv getesteten Schülerinnen und Schüler und keine positiv getesteten Lehrerinnen und Lehrer. 201203 Aktuelle Coronazahlen am Ritze Wir haben zurzeit einen positiv getesteten Schüler oder Schülerin. Lehrerinnen und Lehrer sind nicht betroffen. 201201 Aktuelle Coronazahlen am Ritze Wir haben zurzeit zwei positiv getestete Schüler oder Schülerin. Lehrerinnen und Lehrer sind nicht betroffen. 201130  Informationen zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten des Ministeriums im Folgenden finden Sie die aktuelle Schulmail des Staatssekretärs Mathias Richter zum zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten in Auszügen: „(..) die Bundeskanzlerin hat gemeinsam mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am vergangenen Mittwoch, den 25. November 2020, weitere Beschlüsse zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie gefasst. Wie mit der letzten SchulMail bereits angekündigt, möchte ich Sie heute über diese Beschlüsse, soweit sie Auswirkungen auf den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen haben, kurz informieren. Zudem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir zur Unterstützung Ihrer Arbeit alle geltenden Regelungen zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten aktualisiert und in einer komprimierten und konsolidierten Fassung erneut und unter Berücksichtigung der Beschlüsse vom vergangenen Mittwoch zusammengestellt haben. Sie finden diese Information ab sofort auf dem Schulportal NRW unter folgendem Link unter Downloads: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten Dabei weise ich an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den dort hinterlegten Punkten fast ausschließlich um die Aufbereitung bereits bekannter und praktizierter Verfahren und Regelungen handelt. (…) Nach dem Beschluss vom vergangenen Mittwoch sollen vermehrt Antigen-Schnelltests zum Einsatz kommen. Über die hierzu erforderlichen Entscheidungs- und Handlungskriterien werde ich Sie nach Abstimmung mit dem dafür zuständigen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales schnellstmöglich und gesondert informieren.  Hoffen wir, dass es mit all unseren Maßnahmen und gemeinsamen Anstrengungen gelingt, die Pandemie nachhaltig einzudämmen und so die Gesundheitsversorgung weiterhin stabil und funktionsfähig zu halten. Uns allen wird dabei, beruflich wie privat, viel abverlangt. Ein wichtiges und ermunterndes Signal ist aktuell die hoffentlich baldige Verfügbarkeit eines Impfstoffes. Die Arbeiten an einer bundesweiten Impfstrategie und entsprechende Vorbereitungen zur Umsetzung in Nordrhein-Westfalen laufen auf Hochtouren. Selbstverständlich werden wir Sie auch darüber rechtzeitig und umfassend informieren. (…)“ Eine Übersicht der Maßnahmen finden Sie hier: 201130_Anlage_Übersicht-Schutz-und-Verhaltensregeln-im-angepassten-Schulbetrieb. Die wichtigste Neuigkeit betrifft hier die Schulfahrten (siehe Punkt 6): „Alle bis zum 31. März 2021 angesetzten Schulfahrten sind abzusagen; neue Schulfahrten für den genannten Zeitraum dürfen nicht genehmigt werden.“ Das heißt für uns konkret, dass wir die geplante Fahrt der Jahrgangsstufe 8 leider nicht stattfinden lassen dürfen. 201130 Aktuelle Coronazahlen am Ritze Wir haben zurzeit eine positiv getestete Schüler oder Schülerin. Lehrerinnen und Lehrer sind nicht betroffen. 201125 Nachweis Masernimpfschutz Als Schule sind wir verpflichtet einen Nachweis des Masernimpfschutzes von allen Schülern und Schülerinnen zu führen, der nach BGBl. 2020, Nr. 6, S.148 ff.( „Es gilt ab dem 1. März 2020. Alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Impfschutz nachweisen. Für Kinder, die bereits vor dem 1. März 2020 einen Kindergarten oder Schule besuchen, sowie für Beschäftigte in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen gilt eine Nachweisfrist bis 31. Juli 2021.“) vorgeschrieben ist. Kinder, die nicht gegen Masern geimpft sind, müssen wir im Sommer 2021 dem Gesundheitsamt melden. Wir bitten daher alle Eltern, die noch keinen Nachweis erbracht haben, eine Kopie des Impfpasses (oder eine Bescheinigung des Arztes) beim Klassenlehrer/Stufenleitung durch Ihre Kinder abzugeben. Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung. 201125 Aktuelle Coronazahlen am Ritze Wir haben zurzeit eine positiv getestete Schüler oder Schülerin. Eine Lehrerin ist infiziert. Sie führt aber ihren Unterricht per Teams mit ihren Klassen durch, sodass kein Unterricht ausfällt. 201123 Früher Weihnachtsferienbeginn Nun ist es amtlich. Am 21.12.20 und 22.12.20 findet kein Unterricht statt. Im Folgenden finden Sie die Schulmail des Staatssekretärs im Wortlaut, wobei ich die für uns nicht relevanten Teile weggelassen habe: „Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, nachfolgend möchte ich Ihnen einige wenige Informationen zum weiteren Schulbetrieb in Corona-Zeiten übermitteln: Unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020 Die Weihnachtsferien beginnen bekanntermaßen am Mittwoch, den 23. Dezember 2020. Vor diesem ersten Ferientag liegen in dieser Woche demnach zwei Unterrichtstage. In einer Zeit, in der das Infektionsgeschehen unseren Lebensalltag weiter stark beeinträchtigt und bislang noch auf einem hohen Niveau stattfindet, kommt es auch darauf an, Kontakte durch kluge und geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Viele Menschen sind auch an den Tagen vor dem Weihnachtsfest bereit, ihre sozialen Kontakte einzuschränken. Hierzu können in diesem Jahr an den oben genannten Tagen die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Terminlage einen wirkungsvollen und geeigneten Beitrag leisten. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen. (…) Notbetreuung Die beiden unterrichtsfreien Tage sind keine dienstfreien Tage für die Lehrerinnen und Lehrer sowie den weiteren an den Schulen Tätigen. Die Schulen haben demnach weiterhin die Aufgabe, den berechtigten Interessen von Eltern auf eine Betreuung ihrer Kinder am 21. und 22. Dezember 2020 nachzukommen. Daher findet an diesen Tagen in den Schulen eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein Bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern dies bei der Schule beantragen. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, steht Ihnen hierfür ein Formular unter Downloads zur Verfügung. https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten  Hierbei sollten Sie die Eltern bitten, die Anträge (Antragsformular Notbetreuung Weihnachten 2020) frühzeitig zu stellen, um Ihnen Planungssicherheit zu geben. Die Notbetreuung wird von Lehrkräften geleistet. Sofern die Notbetreuung den offenen Ganztag und weitere Betreuungsangebote umfasst, werden die Kräfte für die Ganztags- und Betreuungsangebote einbezogen. Bitte beteiligen Sie rechtzeitig den Schulträger und die Träger der Ganztags- und Betreuungsangebote. Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen. Die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern, die auch sonst an Ganztags- und Betreuungsangeboten teilnehmen, umfasst diesen Zeitrahmen. Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den Räumen zu berücksichtigen. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt. Schulen mit nur wenigen Anmeldungen zur Notbetreuung können sich auf gemeinsame Angebote verständigen; die zuständige Schulaufsichtsbehörde muss hierbei eingebunden sein. Informationen zum weiteren Vorgehen Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sowie die Bundeskanzlerin werden im Rahmen ihrer nächsten Konferenz am 25. November 2020 unter anderem über den Schulbetrieb in den Ländern in den kommenden Wochen und Monaten beraten. Zielsetzung der Beratungen ist ein weiterhin möglichst einheitliches und abgestimmtes Vorgehen für den Schulbetrieb in den Ländern im Lichte des aktuellen Infektionsgeschehens. Soweit sich aus entsprechenden Beschlüssen der Regierungschefinnen und Regierungschefs mit der Bundeskanzlerin ein Anpassungsbedarf für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen ergibt, werde ich Sie darüber zeitnah im Nachgang zu diesen Beratungen der Länder mit dem Bund informieren. Mit freundlichen Grüßen Mathias Richter“ 201120 Gemeinsam mit Abstand Keine SV-Fahrt, kein Herbstfest, keine Klassen- bzw. Stufenfahrten. In letzter Zeit scheint es, als seien wir als Schulgemeinde immer weiter auseinandergerückt, weil uns der Virus und die ihn bekämpfenden Regeln dazu drängen. Dass dies nicht so ist, wollen wir, die SV, nun durch die Aktion „Gemeinsam mit Abstand“ zeigen. Wir werden Armbänder im Festivalstil verteilen. Diese kann man klassisch ums Handgelenk,  aber an Taschen, Mäppchen, Schlüsseln befestigen. Ziel ist es nach außen zu zeigen, dass wir EINE Schulgemeinschaft sind und trotz der harten, komplizierten, uns trennenden Zeit zusammenhalten und uns gegenseitig Hoffnung, Trost und Vertrauen für die nächste Zeit geben. Wir würden den Gewinn, der durch die Bänder erzielt wird, gerne unserer Partnerschule in Marcação (Brasilien) spenden. Weil in diesem Jahr weder die Kollekte des Abiturgottesdienstes, noch der Erlös des traditionellen Plätzchenverkaufs aufgrund geänderter Hygienebestimmungen wie gewohnt den Erhalt der Schule sichern können, möchten wir auf diese Weise unsere jährliche Spende an das Instituto Sao Francisco de Assis in Marcação sichern. Die Bänder kosten mindestens 0,50€ das Stück. Dieser Betrag deckt in etwa die Produktionskosten, das heißt jeder weitere Cent, den Sie/ihr bereit seid für die Bänder zu zahlen, fließt direkt als Spende nach Marcação. Am einfachsten ist es, ihr bestellt und bezahlt schnell über einen Klassensprecher/Stufensprecher euer Bändchen, denn die Anzahl ist begrenzt (Bestellfrist ist verlängert). Weitere Informationen finden Sie unter:  https://www.ritzefeld.eu/blog/2020/11/19/gemeinsam-mit-abstand/ 201118 Ab sofort können sich Oberstufenschüler über unser Portal bei unterschiedlichen Teams für die folgenden vier Fachbereiche anmelden, um Informationen zur Studien- und Berufsorientierung zu erhalten: Studium MINT, Studium Gesellschaft, Studium Dual und Ausbildung. 201117 Mehrsprachige Informationsfilme der Stadt Dortmund zum Thema Corona und Quarantäne Seit wenigen Tagen ist ein vom Gesundheitsamt Dortmund erstellter Informationsfilm zum Thema „Quarantäne“ online, der sowohl in Leichter Sprache, als auch in weiteren Sprachen zur Verfügung steht. Link zu den Videos: Informationen_zum_coronavirus. 201113 Veränderte Pausenregelung Die Erfahrungen der letzten Wochen haben gezeigt, dass die aktuelle Pausenregelung, gerade für jüngere Schülerinnen und Schüler, unbefriedigend ist. Mit nur einer großen Pause ist der Bewegungsdrang der Kinder so groß, dass es viel zu häufig zu Verletzungen auf dem Schulhof kommt. Wir haben daher aus diesem Grund, aber auch aus anderen Gründen, eine Alternative erfolgreich getestet, die es uns ermöglicht, wieder zwei  Pausen einzurichten. Die Schülerinnen und Schüler werden ab Montag wieder zwei große Pausen haben. Die Lehrerinnen und Lehrer der ersten Stunde am Montag werden die Kinder darüber unterrichten, wann und wo sie Pause haben werden. Die genauen Unterrichtszeiten finden Sie hier: aktuelle Unterrichtszeiten. 201111 Unterrichtsausfall, E-Books und eine Bitte Seit Montag gilt ein neuer Stundenplan. Bis auf Frau Winkler (Deutsch/kath. Religion) sind auch alle Stunden der Langzeiterkrankten ersetzt. Frau Winkler steht zwar bereit, darf aber noch nicht unterrichten, weil der Arbeitsvertrag noch fehlt. Sobald er da ist, wird Frau Winkler sofort den Unterricht übernehmen können. Verzögerungen mit dem Vertrag gibt es, weil die Stelle erst ordnungsgemäß ausgeschrieben und ein Auswahlverfahren durchgeführt werden musste. Dazu kommt, dass in diesen Zeiten die Personalstelle der Bezirksregierung überlastet ist. Wir hoffen aber alle, dass es nicht mehr lange dauern wird, bis Frau Winkler ihren Unterricht aufnehmen kann. Wir sind gerade dabei E-Books (sofern sie erhältlich sind) für alle eingeführten Schulbücher zu bestellen. Die praktische Umsetzung wird sich allerdings noch ein paar Tage oder auch ein paar Wochen hinziehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieser Vorgang  im Moment nicht die höchste Priorität hat. Leider können wir auch nicht verhindern, dass es keinen einheitlichen Zugriff auf die elektronischen Schulbücher gibt. Jeder Verlag bzw. Verlagsgruppe hat sein eigenes System. Wir haben Bücher vom Klett-Verlag (https://www.klett.de/inhalt/digitale-loesungen/ebook/15947), vom Schroedel Verlag (https://www.cornelsen.de/empfehlungen/e-books) und von den Verlagen der Westermanngruppe (https://www.bibox.schule/). Die E-Books sind alle offline verwendbar, nachdem sie einmal heruntergeladen wurden. Sobald Ihre Kinder die Zugangsdaten für die E-Books erhalten haben, können Sie selbst entscheiden, ob sie das Schulbuch zu Hause lassen und die E-Books in Form eines Tabletts mitbringen oder einfacher, die Schulbücher in der Schule lassen und zu Hause mit dem E-Book arbeiten. Sollten Ihre Kinder Tabletts mit in den Unterricht bringen, sind sie ausschließlich zur Nutzung der E-Books im Unterricht zu verwenden. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist nur in Absprache mit dem unterrichtenden Lehrer oder Lehrerin erlaubt. Wir haben noch eine dringende Bitte an Sie: Bitte geben Sie Ihren Kindern ausreichend Alltagsmasken mit in die Schule. Unser Vorrat an Masken für Notfälle schwindet viel zu schnell.  201109 Speiseplan wird in der Android-APP nicht angezeigt Zurzeit wird der Speiseplan in der Android-APP nicht angezeigt. Auf dem Computer unter https://mensalokal.de/ ist er aber zu sehen. Das Problem ist der Firma MensaMax bekannt. 201107. In dieser Woche konnten wir unsere neuen Referendare am Ritze begrüßen. Wir wünschen ihnen in diesen besonderen Zeiten viel Glück und Erfolg bei ihrem tagtäglichen „Kampf“ mit den zahlreichen Aufgaben, die der Lehrerberuf so mit sich bringt, aber auch Freude und zahlreiche motivierende Augenblicke!
Unsere Frischlinge: Herr Becker (Erdkunde/Sport), Herr Dittrich (Informatik, Mathematik), Frau Haeusler (Biologie, Englisch), Frau Klein (Deutsch, Geschichte), Frau Smith (Englisch, Geschichte), Frau Spuling (Chemie, Deutsch), Herr Stelzl (Chemie/Mathematik). Außerdem wird uns Frau Winkler als Vertretungslehrkraft in den Fächern Deutsch und Katholische Religionslehre unterstützen. Herzlich willkommen!
201104 Tag der offenen Tür Leider dürfen wir den Tag der offenen Tür aufgrund des Pandemiegeschehens nicht wie geplant durchführen. Der Tag der offenen Tür wird auf den 23.01.2020 verschoben. Sofern Sie jetzt schon eine Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne für ein Videogespräch oder persönliches Gespräch zu Verfügung. Setzen Sie sich bitte für die Terminabsprache mit dem Sekretariat in Verbindung: 02402 29128.  Weitere Informationen finden Sie unter: Informationen für Eltern der Klassen 4. Der als Ausgleichstag für den Tag der offenen Tür geplante  Montag (16.11.20) ist daher nicht unterrichtsfrei. Es findet Unterricht nach Plan statt.  Ein neuer Ausgleichstag wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. 201104 Stundenplanänderungen Aufgrund von zahlreichen personellen Änderungen und der Sport und Schwimmhallensituation, wird es ab Montag  einen neuen Stundenplan geben. Der Stundenplan ist ab Samstag hier herunterzuladen: Stundenpläne für die Klassen 5 – 9: https://www.ritzefeld.eu/intern/downloads/vorgaben-formulare-sek-i/ Stundenpläne für die Oberstufe: https://www.ritzefeld.eu/intern/downloads/vorgaben-formulare-sek-ii/ 201104 Elternsprechtag Der Elternsprechtag kann in diesen Zeiten nicht wie gewohnt stattfinden. Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, nur dringende Gespräche bei den Lehrerinnen und Lehrern anzumelden. Statt Gesprächen vor Ort möchten wir Ihnen Telefon- bzw. Videositzung mit Teams á 10 Minuten anbieten. Ihre Kinder erhalten heute wie üblich einen Zettel zur Terminplanung mit nach Hause. Sollten Sie den Zettel in der Tiefe der Schultasche nicht finden, können Sie ihn hier herunterladen: Terminplan Sprechtag 201028 Absage der Mitgliederversammlung des Förderkreises der Schule Liebe Mitglieder des Förderkreises, leider muss die Mitgliederversammlung in Absprache mit der Schulleitung am Dienstag, den 03.11.2020, aufgrund der Coronaschutzbestimmungen abgesagt werden. Wenn die Situation es wieder zulässt, werden wir den Termin kurzfristig nachholen. Bleiben Sie gesund. Ihr Förderkreis des Ritzefeld-Gymnasiums 201028 Mal etwas anderes …. Sportlerehrung 2020 in Stolberg Auch in diesem Jahr werden in Stolberg wieder verdiente Sportlerinnen und Sportler geehrt. Unter den Nominierten befinden sich auch wieder aktive und ehemalige Schülerinnen und Schüler des Ritzefeld-Gymnasiums. Zum Beispiel Felicitas Kaul  aus der Klasse 7c. Sie betreibt „karnevalistischen Tanzsport“ als Leistungssport. Sie ist nicht nur zu Karneval als Kindertanzmariechen der KG 1935 Vicht e.V. unterwegs (tanzte dieses Jahr auch Fettdonnerstag in der Schulturnhalle), sondern überwiegend das ganze Jahr tanzt sie im zweigrößten deutschen Tanzverband RKK (Rheinische Karnevals-Kooperationen). Im letzten Jahr (2019) gewann Felicitas alle Landesmeisterschaften (Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz, NRW) und wurde schließlich im Dezember Deutsche Meisterin. Alle Siege zusammen brachten ihr den seltenen Titel „RKK-Grand Slam Sieger“ ein. Unter den nominierten Mannschaften findet man in der Wasserballmannschaft des Stolberger Schwimmvereins zahlreiche Schülerinnen und Schüler, die am Ritzefeld-Gymnasium Abitur gemacht haben. Sie ist für den Aufstieg in die zweite Bundesliga nominiert worden. Abgestimmt wird per Email an 1.vorsitzender@ssv-stolberg.de. Jede Email ist eine Stimme und jeder Bürger darf einmal pro Kategorie abstimmen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.ssv-stolberg.de/. Sollten sich weitere Ritzefeld-Schülerinnen und Schüler unter den nominierten befinden, teilen Sie uns das bitte mit, dann erwähnen wir sie selbstverständlich auch an dieser Stelle. 201022 Informationen zum Schulstart nach den Herbstferien Die Regelungen zur Wiederaufnahme des Unterrichts sind da: Vgl. https://www.schulministerium.nrw.de/presse/pressemitteilungen/klare-regeln-fuer-einen-angepassten-schulbetrieb-nach-den-herbstferien-21. Die Vorgaben haben dazu geführt, dass wir wieder teilweise auf unser Konzept vom Sommer zugrückgreifen müssen. Alle Änderungen dienen dem Gesundheitsschutz und zielen darauf ab die Abläufe an der Schule diesbezüglich zu optimieren. Der Unterrichtsbeginn am Ritzefeld-Gymnasium bleibt unverändert um 08:00 Uhr. Die neue Corona Verordnungen führen zu einem geänderten Stundenraster und von der Norm abweichenden Pausen an unserer Schule. Aufgrund unserer räumlichen Möglichkeiten und der Größe der Schulhöfe haben wir unsere Pausen- und Mensazeiten angepasst, so dass alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, in einer Mittagspause, mit ausreichend Abstand zueinander (inzwischen zwei Meter), die Maske abzunehmen um essen und trinken zu können. Zur besseren Übersicht haben wir Ihnen eine Tabelle „201022 Übersichtstabellen Pausenzeiten“ erstellt. Grundsätzlich gilt:
  1. Die Schüler haben wieder nur noch eine große Pause von einer halben Stunde. Diese findet entweder nach der 2. Stunde statt oder aber vor der 5. Stunde.
  2. Die Unterrichtsräume sind wie schon vor den Sommerferien ab 07:50 Uhr geöffnet, so dass alle Kinder nicht auf dem Schulhof warten müssen, sondern direkt nach ihrem Ankommen in ihre Räume gehen können.
  3. Es herrscht während der gesamten Pause Maskenpflicht (inklusive Nase!)
  4. Die Jahrgangsstufe 5 und 9 hält sich in den großen Pausen auf dem Schulhof A0 auf. Schüler dürfen in die Mensa gehen, um sich zu verpflegen.
  5. Die Jahrgangsstufe 6 hält sich in den großen Pausen auf dem Schulhof A1 auf. Schüler dürfen in die Mensa gehen, um sich zu verpflegen.
  6. Die Jahrgangsstufen 7 und 8 halten sich in den großen Pausen auf dem Schulhof N0 auf. Schüler dürfen zum Kiosk gehen, um sich zu verpflegen.
  7. Die Oberstufenschüler halten sich im Foyer A0 und auf dem Weg nebenan auf und dürfen natürlich, sowohl in den großen Pausen als in der Mittagspause auch in der Mensa den Kioskbetrieb in Anspruch nehmen.
  8. Während der großen Pause darf man sich nur in der Mensa aufhalten, um sich Essen oder trinken zu kaufen. Ein Aufenthalt ist dort in den großen Pausen nicht erlaubt.
  9. Auf den Pausenhöfen darf nur dann gegessen und getrunken werden, wenn man ortsfest sitzt oder steht und nicht durch die Gegend läuft und man 2 m Abstand von anderen Schülern hat.
Maskenpfllicht Wie Sie bereits aus den Medien wissen, ist eine Maskenpflicht für das gesamte Schulgelände erlassen worden und auch während des Unterrichtes muss wieder eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Bitte geben Sie, wenn möglich, Ihren Kindern pro Tag mehrere Masken und ggf. zwei Behältnisse (eines für frische Masken, eines für gebrauchte) mit, damit Sie nach einiger Zeit die Maske wechseln können. Hinweis: Leider sind Gesichtsvisiere als Ersatz für eine Mund-Nase-Bedeckung nicht erlaubt. Rückkehr aus einem Risikogebiet Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet ist die Coronaeinreiseverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu beachten, aus der sich besondere Verpflichtungen für Schülerinnen und Schüler sowie alle an Schulen tätigen Personen ergeben können. Weiterführende Informationen sind auf dessen Sonderseite abrufbar unter: https://www.mags.nrw/coronavirus. Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert-Koch-Institut fortgeschrieben und veröffentlicht: www.rki.de/covid-19-risikogebiete. Bitte nehmen Sie bei Fragen oder im Zweifel Kontakt mit der Schulleitung auf. Verhalten bei Erkrankungen Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens besteht die Empfehlung, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen. Sollte ein Kind in der Schule mit COVID19 Symptomen erkranken, so müssen wir das Kind direkt (natürlich nach Absprache mit dem Elternhaus) nach Hause schicken. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie oder Ihr Kind Covid19 haben, so beachten Sie bitte die folgenden Hinweise des RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Orientierungshilfe_Buerger.html?nn=13490888 Hinweise zu häuslicher Isolierung bei bestätigter COVID-19-Erkrankung (inkl. Flyer für Patienten und Angehörige) finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/haeusl-Isolierung.html Allgemeine Fragen und Antworten zum Thema Quarantäne und Isolierung sind hier zu finden: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/fragen-und-antworten/quarantaene-und-isolierung.html#faq4255 201021 Aktuelle Informationen des Ministeriums Das Land hat heute eine allgemeine Maskenpflicht in ganz NRW, auch für den Klassenraum, erlassen.  Weitere Informationen zum Schulbetrieb nächste Woche erfolgen am Donnerstag. 201015 Aktuelle Corona-Sonderregelung für die Städteregion Der allgemeine Sicherheitsabstand wird von 1,50 Meter auf 2 Meter erhöht. Die Verpflichtung zum Tragen eines Mundschutzes gilt für alle Schülerinnen und Schüler, sofern der Mindestabstand von zwei Meter nicht eingehalten werden kann, also auch auf dem Sitzplatz! 201014 Ein Schüler wurde positiv getestet Nur zur Information: Nun hat es uns auch erwischt. Ein Schüler unserer Schule der Jahrgangsstufe Q1 ist positiv getestet worden. Alle Schülerinnen und Schüler die am Freitag mit der positiv getesteten Person in einem Kursraum ohne Maske saßen, müssen daher in Quarantäne. Alle betroffenen Schülerinnen und Schüler sind bereits per Mail informiert worden. 201009 Mitteilung der Schulleitung Eine Rücksprache mit Schulträger und den Leitungen der weiterführenden Stolberger Schulen hat ergeben, dass an den Tagen der offenen Tür, die eigenen Schülerinnen und Schüler keinen Unterricht haben. Das bedeutet, dass am Samstag, dem 14.11.20 doch kein Unterricht für unserer Schülerinnen und Schüler stattfinden kann. Ab dem 01.11.20 wird Frau Schütz unser Lehrerteam dauerhaft verstärken. Sie ist die nächsten Jahre allerdings mit halber Stelle an die Gutenbergschule (benachbarte Förderschule für Sprache) abgeordnet. Zum  09.11.20 wird es leider wieder einen neuen Stundenplan geben. Grund ist der Sport- und Schwimmunterricht, der aus „Coronagründen“ von der Stadt umorganisiert wird. Wir wünschen allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft schöne und erholsame und gesunde Ferien. 201009 Mitteilung des Schulministeriums zum Unterrichtsbetrieb nach den Ferien In wenigen Tagen beginnen die Herbstferien. Sie verschaffen uns eine kurze Pause vom Alltag. Mit Blick auf die dynamische Entwicklung des Pandemiegeschehens wird es aber danach weiterhin großer Anstrengungen bedürfen, um den Schulbetrieb möglichst reibungslos zu gestalten. Das grundlegende Konzept „Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebes in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/2021“ vom 03. August 2020 liegt Ihnen vor und bleibt weiter gültig. Daneben haben Sie in den vergangenen Wochen und Monaten zahlreiche Informationen zum Schulbetrieb erhalten. Mit dieser Mitteilung möchten das Ministerium Ihnen die aktuell geltenden Regelungen und Empfehlungen zum Schulbetrieb noch einmal in einer bereinigten Fassung und Übersicht zusammenstellen.   Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz Das Lüften der Schulräume hat nachweislich großen Einfluss auf die Verminderung der Viruslast und trägt zur maßgeblichen Reduzierung des indirekten Infektionsrisikos bei. Eine wirksame und regelmäßige Durchlüftung der Räume muss daher sichergestellt sein. Als Richtwert kann gelten: alle 20 Minuten und nach jeder Unterrichtsstunde für mindestens 5 Minuten. Kann eine wirksame Belüftung nicht gewährleistet werden, kommen solche Räume für den regelmäßigen Aufenthalt einer Mehrzahl von Personen nicht in Betracht. Diese und weitere aktualisierte Empfehlungen finden Sie in den gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden erarbeiteten und mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) sowie der Unfallkasse NRW abgestimmten „Hinweisen und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen in Zusammenhang mit Covid-19“. Diese werden regelmäßig nach Maßgabe der jeweils geltenden Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) aktualisiert. Eine aktualisierte Fassung finden Sie in Kürze unter dem bekannten Link im Bildungsportal https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten. Notwendigkeit zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) in den Schulen Die CoronaBetrVO in der seit dem 01. Oktober 2020 geltenden Fassung (vgl. https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200930_coronabetrvo_ab_01.10.2020.pdf) sieht hierzu vor, dass die Verpflichtung zum Tragen einer MNB für alle Personen gilt, die sich im Rahmen der zulässigen schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten. Dies sind vor allem die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte, das sonstige pädagogische Personal und Betreuungskräfte sowie Personal des Schulträgers. Eltern sind als Mitglieder der Schulmitwirkungsgremien erfasst. Außerhalb dieser begründeten Anlässe dürfte es in der Regel keine Notwendigkeit für andere Personen (auch nicht für Eltern) geben, das Schulgelände zu betreten. Nach § 3 CoronaBetrVO gelten Ausnahmen von der Verpflichtung zum Tragen einer MNB für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 im Unterrichtsraum auf ihren Sitzplätzen, abweichend davon für Schülerinnen und Schüler der Primarstufen im Klassenverband im gesamten Unterrichtsraum. Darüber hinaus kann die Schulleitung aus medizinischen Gründen von der Pflicht, eine MNB zu tragen, befreien. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen bedarf es für diesen Nachweis grundsätzlich der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attests, das gewissen Mindestanforderungen genügen muss. Aus dem Attest muss sich regelmäßig jedenfalls nachvollziehbar ergeben, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Grund der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule alsbald zu erwarten sind und woraus diese im Einzelnen resultieren. Soweit relevante Vorerkrankungen vorliegen, sind diese konkret zu bezeichnen. Darüber hinaus muss im Regelfall erkennbar werden, auf welcher Grundlage der attestierende Arzt zu seiner Einschätzung gelangt ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. September 2020 – 13 B 1368/20; https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2020/13_B_1368_20_Beschluss_20200924.html). Über die zulässige außerschulische Nutzung der Schulgebäude entscheidet weiterhin der jeweilige Schulträger auf Grundlage der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in der jeweils geltenden Fassung (https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw#verordnungen). 201006 Ferienreisen – Einreise aus einem Risikogebiet Bei der Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland (Reiserückkehr) gelten besondere Regelungen, aus denen sich wichtige Verpflichtungen – auch für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder alle anderen an Schulen tätigen Personen – ergeben. Private Reisen in Risikogebiete bedürfen aktuell einer besonderen Planung und Umsicht; ggfs. müssen bestehende Planungen aufgrund geänderter rechtlicher Vorgaben oder medizinischer Einschätzungen auch kurzfristig geändert werden. Die Situation kann sich täglich ändern und muss im Blick gehalten werden. Für Schülerinnen und Schüler gilt folgende Regelung: Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten regelmäßig in Quarantäne begeben (s.o.). Wenn sie dies missachten und dennoch zur Schule kommen, spricht die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund des Hausrechts das Verbot aus, das Schulgelände zu betreten. Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar. Schülerinnen und Schüler in Quarantäne bleiben dem Unterricht aus Rechtsgründen fern. Dieser Umstand stellt keine Schulpflichtverletzung und keinen schulischen Pflichtenverstoß der Schülerin oder des Schülers dar. Das dem privaten Lebensbereich zuzurechnende Urlaubsverhalten ist durch schulrechtliche Maßnahmen (Bußgeldverfahren, Ordnungs-maßnahmen) nicht zu sanktionieren. Nach § 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW müssen die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler im Falles eines Schulversäumnisses die Schule unverzüglich benachrichtigen und schriftlich den Grund mitteilen. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aufgrund der Verpflichtung zur Einhaltung von Quarantänemaßnahmen versäumt wird, kann die Schule im Fall der gesetzlichen Quarantäne gemäß § 3 CoronaEinrVO von den Eltern Nachweise über die Reise in ein Risikogebiet verlangen und im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne im Wege der Amtshilfe gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW beim Gesundheitsamt Erkundigungen einziehen, ob und ggfls. welche Maßnahmen dort aufgrund des Infektionsschutzgesetzes oder aufgrund der nach dem Infektionsschutzgesetz erlassenen Bestimmungen getroffen worden sind. Für die Nachholung quarantänebedingt nicht erbrachter Leistungsnachweise (Klassenarbeiten, Klausuren) gelten die Bestimmungen der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Ministeriumserlass – Urlaubsreisen Herbstferien Reisewarnungen und dem entsprechenden Anhang Wichtige Informationen für Reisende . 201005 Umfrage zu Cybermobbing Liebe Eltern, untenstehend finden sie einen Link, der uns vom Bündnis gegen Cybermobbing (https://www.buendnis-gegen-cybermobbing.de/) mitgeteilt wurde. An dieser Umfrage, sollen so viele Schüler/innen teilnehmen wie möglich. Es wäre im Sinne aller, wenn sie dies ihren Kindern mitteilen würden und sie das durchführen können. Da jedes Kind in unserer Schule einen Rechnerplatz benötigen würde, können wir das hier bis zum Enddatum (26.10.) nicht schaffen und sind deshalb auf ihre Unterstützung angewiesen. Nur wer an solchen Studien / Fragebögen teilnimmt, kann helfen, dass in Zukunft die Gewichtung von diesen Vorfällen schneller behandelt werden oder dass sich die Politik für den Schutz noch konkreter und aktiver einsetzt. Die Befragung findet online statt und ist ab sofort bis einschließlich 26. Oktober über folgenden Link zu erreichen:  Link zur Schüler-Befragung:  https://www.buendnis-gegen-cybermobbing.de/links/3-cyberlifestudie.html 201005 Absage der Q2-Stufenfahrt nach Berlin Auf Grund der aktuellen Entwicklung der Corona Zahlen in Berlin sehen wir uns sehr schweren Herzens gezwungen unsere Studienfahrt der Q2 vom 26.10. bis 30.10.20 abzusagen. Schon bereits geleistete Anzahlungen werden selbstverständlich zurücküberwiesen. Ein großer Dank geht auf diesem Wege an Frau Hark und Herrn Helmling, die wirklich alles erdenklich Mögliche versucht haben, eine Stufenfahrt unter den aktuellen Bedingungen zu organisieren. 201003 Distanzlernen am Ritzefeld-Gymnasium Distanzlernen ist eine noch sehr junge Herausforderung, die sich in der Entwicklung befindet und sich daher auch dauernd verändert. Unser aktuelles Distanzlernkonzept finden Sie hier: Konzept für den Distanzunterricht. Kritik, Rückfragen und Verbesserungsvorschläge werden gerne von der Schulleitung entgegengenommen. 201002 Aktualisierte FAQ-Liste zur Coronasituation der Städteregion Aachen  Im Folgenden werden häufig gestellte Fragen von Erzieher/-innen oder Lehrer/-innen, Eltern oder Schüler/-innen beantwortet, um aufwändige Recherchen oder Anfragen zu vermeiden. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die zentrale Rufnummer 0241/510051 bzw. an infektionsschutz@staedteregion-aachen.de: FAQ-Liste und Corona-Fragen von Schulen bzw. FAQ-Liste zur Coronasituation (31.08.20) Die häufigste Frage: Was passiert, wenn ein Schüler oder Lehrer intensiven Kontakt zu einer infizierten Person hatte? Antwort: Wenn ein Schüler oder Lehrer eine K1-Person ist, das heißt intensiven Kontakt zu einer infizierten Person hatte, benachrichtigt ihn oder sie das Gesundheitsamt. Dann muss sich die K1-Person in Quarantäne begeben und selbstständig bei der Schule melden. Das Gesundheitsamt benachrichtigt die Schule nicht. Personen, die Kontakt zu einer K1-Person hatten, das heißt Kontaktpersonen zweiten Grades, müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Wenn ein naher Angehöriger eines Schülers/Lehrers getestet wurde und das Ergebnis noch nicht vorliegt, gilt der jeweilige Schüler/Lehrer nicht als Kontaktperson. Dementsprechend muss sich der jeweilige Schüler/Lehrer nicht in Quarantäne begeben, sondern erst, sobald ein positives Ergebnis vorliegt. Bis ein Testergebnis vorliegt, sollte die Person aber verstärkt auf die Einhaltung der AHA-Regel achten. Anmerkung zum letzten Satz: Sollte Ihr Kind direkt oder indirekt Kontakt zu einer K1-Person gehabt haben, bitten wir Sie darum, dass Ihr Kind in der Schule für mindestens eine Woche die Maske nur zum Essen und Trinken (mit Abstand) abnimmt. 200911 Geänderte Pausenregelung ab Montag Nach Rücksprache mit Schülerinnen und Schülern, Kolleginnen und Kollegen, Lehrerrat und Elternvertreterinnen und -vertretern, haben wir beschlossen, die Pausenregelung der Sekundarstufe II im Wesentlichen auf die Sekundarstufe I zu übertragen. Die aktuelle Pausenregelung führt nach Aussage aller Beteiligten zu viel zu großen Unterrichtsstörungen. Die Schülerinnen und Schüler werden am Montag in der ersten Stunde ihren Schülerinnen und Schülern über die neue Regelung informiert. Ab Montag gilt die folgende Regelung:
  1. Die erste große Pause beginnt für alle Schüler um 9:35 Uhr und endet um 9:50 Uhr
  2. Die zweite große Pause beginnt für alle Schüler um 11:25 Uhr und endet um 11:40 Uhr
  3. Es herrscht während der gesamten Pause Maskenpflicht (inklusive Nase!)
  4. Die Jahrgangsstufe 5 und 9 hält sich in den großen Pausen auf dem Schulhof A0 auf. Schüler dürfen in die Mensa gehen, um sich zu verpflegen.
  5. Die Jahrgangsstufe 6 hält sich in den großen Pausen auf dem Schulhof A1 auf. Schüler dürfen in die Mensa gehen, um sich zu verpflegen.
  6. Die Jahrgangsstufen 7 und 8 halten sich in den großen Pausen auf dem Schulhof N0 auf. Schüler dürfen zum Kiosk gehen, um sich zu verpflegen.
  7. Die Oberstufenschüler halten sich im Foyer A0 und auf dem Weg nebenan auf und dürfen natürlich, sowohl in den großen Pausen als in der Mittagspause auch in der Mensa den Kioskbetrieb in Anspruch nehmen.
  8. Während der großen Pause darf man sich nur in der Mensa aufhalten, um sich Essen oder trinken zu kaufen. Ein Aufenthalt ist dort in den großen Pausen nicht erlaubt.
  9. Die Lehrerinnen und Lehrer erlauben den Schülerinnen und Schülern in den ersten fünf Minuten des auf die Pausen folgenden Unterrichts, zu essen und zu trinken, sofern keine Klassenarbeit/Klausur geschrieben wird.
  10. Auf den Pausenhöfen darf nur dann gegessen und getrunken werden, wenn man ortsfest sitzt oder steht und nicht durch die Gegend läuft und man 1,5 m Abstand von anderen Schülern hat.
200901 Informationen zu Schulmitwirkungsgremien Mit Beginn des neuen Schuljahres stehen auch die Wahlen in den unterschiedlichen Schulmitwirkungsgremien an. Diesen Zeitpunkt möchte ich nutzen, um Ihnen die vom Staatssekretär des Schulministeriums zu Verfügung gestellten Informationen zum Thema „Informationen zum Thema Elternmitwirkung“ zukommen zu lassen. 200901 Hinweise zu meldepflichtigen Krankheiten Unabhängig von der Jahreszeit treten in einer Schule, in der so viele Menschen zusammenkommen, immer wieder Krankheiten auf, die meldepflichtig sind. An dieser Stelle finden Sie zu Ihrer Information eine Übersicht von Krankheiten und deren Wiederzulassungstabelle für Schulen, ausgegeben von der Städteregion Aachen. 200901 FAQ-Liste der Städteregion zum Corona Virus Gern mache ich Sie darauf aufmerksam, dass die Liste der häufig gestellten Fragen zur aktuellen Situation in Schulen und KiTas entsprechend überarbeitet und angepasst worden ist. Die jeweils aktuelle Fassung der FAQ-Liste kann im Portal der StädteRegion (www.staedteregion-aachen.de/coronavirus) unter der Rubrik „Informationen – Aktuelles zum Coronavirus“ heruntergeladen werden. In Kürze finden Sie dort auch die aktuellen Übersetzungen der FAQs in die Sprachen Arabisch, Türkisch, Russisch, Farsi, Englisch und Französisch, 200831 Masken im Unterricht Die Corona-Schutzverordnung ist gekommen. Die wesentlichen Informationen für uns finden Sie hier: 200831 Auszüge aus den Informationen zum Schulbetrieb in Coronazeiten des Schulministeriums Wir am ‚Ritze‘ möchten mit der neuen Situation sinnvoll umgehen und weiterhin alles tun, um einer Ansteckungsgefahr vorzubeugen. Uns ist bewusst, dass das Absetzen der Masken in vielerlei Fällen zur Erleichterung führt, besonders bei Klausuren oder in anderen Stillarbeitsphasen. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen das Tragen der Masken zu einem erhöhten Schutz beiträgt, in Gruppenarbeiten oder Beratungssituationen, in denen man sich nah kommt, ist eine Maske ein guter Schutz für alle. Natürlich wollen wir auch die, die einer Risikogruppe angehören, in unseren Überlegungen berücksichtigen. Unser oberstes Ziel bei all unserer Überlegungen ist es, den Präsenzunterricht möglichst lange aufrecht erhalten zu können und die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen. Daher bitten wir alle Schülerinnen und Schüler und alle Lehrenden in Gruppen- und Partnerarbeit und in Beratungssituationen eine Maske zu tragen. Außerhalb dieser Situationen ist es allen Beteiligten frei gestellt, eine Maske zu tragen. Wir behalten uns vor, in begründeten Ausnahmefällen auf eine Maskenpflicht auch im Unterricht zu bestehen. 200828 Schulinterne Lehrerfortbildung, Neues zur Maskenpflicht und Vichtbrückenbau Bitte denken Sie daran, dass am Montag, dem 31.8. kein Unterricht ist. Wir Lehrerinnen und Lehrer beschäftigen uns am Montag unter anderem mit der Entwicklung eines einheitlichen Strategieplans bzw. Konzeptes für kommenden Distanzunterricht und mit dem Thema Blended Learning (Mischung aus Präsenz- und Distanzunterricht). Ab Dienstag, den 01.09.20, wird es, als Reaktion auf die aktuelle Personalsituation, einen neuen Stundenplan geben. Diesen können Sie ab dem Wochenende hier herunterladen: Stundenpläne Sek I und Stundenpläne Sek II Wie Sie der Presse eventuell schon entnommen haben, wird es ab Dienstag keine Maskenpflicht mehr im Klassenraum geben. Außerhalb des Klassenraumes muss weiterhin ein Mund-Nasenschutz getragen werden. In der Klasse darf natürlich freiwillig ein Mund-Nasenschutz getragen werden. Im Ausnahmefall behalten wir uns vor, stundenweise eine Maskenpflicht einzuführen. Sobald die neuen Regeln auch offiziell bei uns eingetroffen sind, aktualisieren wir die Information an dieser Stelle. Nun scheint der Brückenneubau über die Vicht wirklich zu beginnen. Am kommenden Montag soll es tatsächlich losgehen. Schülerinnen und Schüler, die von „unten“ bzw. vom Mühlener  Bahnhof kommen, müssen einen kleinen Umweg über die Frankentalstraße machen. Der Weg verlängert sich dadurch um wenige Minuten. Sollten Sie die Schule von unten anfahren, so empfehlen wir die Kinder in der Frankentalstraße vor der AOK aussteigen zu lassen. Wir suchen übrigens nach wie vor Freiwillige, die uns bei der Arbeit mit den Integrationsschülern ehrenamtlich unterstützen möchten. Bitte wenden Sie sich ggf. an Herrn Plum (mplum@ritzefeld.eu). 200828 Sportunterricht am Ritzefeld- Gymnasium gemäß Covid – 19 Vorgaben Der Sportunterricht darf leider bis zu den Herbstferien nicht in der Sporthalle durchgeführt werden. Der Unterricht wird im Freien mit ausreichendem Abstand (kontaktlosen Sport) mit den Schülern betrieben.  Die Schüler ziehen sich in den Turnhallen des Ritzefeld – Gymnasiums um. Um zeitlich und erlasskonform effektiv zu arbeiten, ziehen sich die Mädchen jeweils in 2 Umkleiden der Turnhalle um und die Jungs auf Abstand in den Geräteräumen der Turnhalle (bei drei Lerngruppen wird die Spielehalle unter der Turnhalle zur dritten Umkleide).  Die FG Sport hat sich um Zeiten am Sportplatz Glashütter Weiher (GHW) und am Sportplatz Birkengangstraße bemüht. Zudem haben wir die Alternativen Park Bastinsweiher (in Einzelstunden), Altstadtpark Gehlens Kull, und Bolzplatz am Rosenweg, sowie eine Laufstrecke im Eschweiler Wald erkundet und für praktikable Sportstätten befunden. Es wurde ein Bustransfer zum Stadion GHW von der Stadt eingerichtet, der ab dem 1.9.20 die Wege zur Sportstätte erleichtert. Je nach Anzahl der Lerngruppen an den Sportstätten, kann der Sportunterricht nur sehr eingegrenzt durchgeführt werden, da wir eine Vermischung der Gruppen zwingend vermeiden müssen. Der Schwimmunterricht wird bis zu den Herbstferien ausgesetzt und durch Sportunterricht ersetzt.   Der Nachmittagsunterricht für die Oberstufe beginnt um 14 Uhr am Ritzefeld-Gymnasium. Damit die Mittagspause zur Erholung genutzt werden kann treffen die Schülerinnen und Schüler ihre Lehrer dann um 14.15 Uhr am Stadion.  Auf witterungsbedingte und maskenpflichtbedingte Einflüsse nehmen die Kollegen besonders Rücksicht.    Die Sportfachgruppe der Schule ist untereinander ständig im Gespräch darüber, wie wir die Sportsituation optimieren können.  200821 Zur Personallage Auch wenn wir im Moment keine „Corona-Risiko-Lehrer“ (Lehrer, die keinen Präsenzunterricht machen dürfen) haben, haben wir dennoch zwei dauerkranke Kolleginnen mit den Fächern Kunst, Englisch, Sport und Deutsch.  Hierzu haben wir eine Vertretungsstelle in der Ausschreibung und hoffen darauf, noch eine adäquate Vertretung zu finden. Aus diesem Grund wird es ab September einen veränderten Stundenplan geben. Bis dahin versuchen wir, soweit es die Stundenpläne der Lehrerinnen und Lehrer ermöglichen, den Vertretungsunterricht etwas zu verteilen bzw. für andere Fächer zu nutzen. 200817 Personal für Aufsichten gesucht Wir suchen im Rahmen des Ganztages kurzfristig noch zuverlässiges Personal für die Beaufsichtigung der Mittagspause (montags, dienstags und donnerstags in der Zeit von 12:30 – 14:00 Uhr? Wir können im Rahmen eines Honorarvertrages 20 Euro pro 60 Minuten bezahlen. Sollten Sie Interesse daran haben oder jemanden kennen, der Interesse haben könnte, würden wir uns freuen. Bewerbungen und Nachfragen sind an bheyser@ritzefeld.eu zu richten. 200812 Kurzstundenplan auch am Freitag Die heutige Erfahrung zeigt, dass bei den derzeitigen klimatischen Verhältnissen in den Klassenräumen ein normaler Schultag am kommenden Freitag keinen Sinn macht. Am Freitag, dem 14.08.20 wird der Unterricht nach Kurzstundenplan (–> 200812Kurzstundenplan) erteilt. 200809 Kurzstundenplan am Donnerstag Aufgrund des nun recht stabilen Wetterberichts haben wir beschlossen, dass wir am Donnerstag den Kurzstundenplan (–> 200812Kurzstundenplan) in Kraft setzen werden. Der Unterricht wird an sogenannten „hitzefrei“-Tagen für alle Jahrgänge in Kurzstunden (Kürzung um jeweils 15 Minuten) unterrichtet und der Nachmittagsunterricht (nur) für die Sekundarstufe I entfällt. Auch im Kurzstundenplan wird das Prinzip der Corona-Pausenregelung beibehalten (siehe unten). Die Pausen behalten auch ihre Länge. Ob wir auch am Freitag den Kurzstundenplan anwenden, werden wir Mittwoch vom Wetterbericht und den ersten Erfahrungen mit der Maske abhängig machen. An Tagen mit Kurzstundenplan werden wir eine Notbetreuung (ohne Maske, aber mit Abstand) bis 14:45 Uhr für die Klassen 5 und 6 einrichten. Die Notbetreuung erfordert eine Voranmeldung. Sollten Sie eine Notbetreuung wünschen, so setzen Sie sich bitte so rechtzeitig wie möglich mit dem Sekretariat in Verbindung (Tel: 02402 29128, Mail: sekretariat@ritzefeld.eu). 200807 Informationen zum Schulstart Die Vorgaben der Landesregierung haben dazu geführt, dass wir an unserer Schule einige Änderungen für das neue Schuljahr vorsehen, um alle gesund und möglichst ansteckungsfrei durch die Schulzeit kommen zu lassen. Alle Änderungen dienen dem Gesundheitsschutz und zielen darauf ab die Abläufe an der Schule diesbezüglich zu optimieren. Geändertes Stundenraster und von der Norm abweichende Pausen Der Unterrichtsbeginn am Ritzefeld-Gymnasium bleibt unverändert um 08:00 Uhr. Die Städteregion und die ASEAG sehen keine Möglichkeiten hier eine Änderung herbeizuführen. Die Buszeiten für alle Schülerinnen und Schüler bleiben also bestehen. Trotzdem führt die neue Corona Verordnung zu einem geänderten Stundenraster und von der Norm abweichenden Pausen an unserer Schule. Aufgrund unserer räumlichen Möglichkeiten und der Größe der Schulhöfe haben wir unsere Pausen- und Mensazeiten angepasst, so dass alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, in einer Mittagspause, mit ausreichend Abstand zueinander, die Maske abzunehmen um essen und trinken zu können. Zur besseren Übersicht haben wir Ihnen eine Tabelle „Übersichtstabellen Pausenzeiten“ erstellt. Grundsätzlich gilt:
  • Um den Andrang in der Mensa zu verringern, haben wir die Mittagspause in zwei Blöcke aufgeteilt, so dass sich nur einzelne Jahrgangsstufen einen Hof teilen müssen und dort dann auch die Möglichkeit haben (bei ausreichendem Abstand voneinander) die Masken abzunehmen um auch essen und trinken zu können.
  • An den langen Tagen (montags, mittwochs und donnerstags) gilt folgendes: Die vorherige Mittagspause ist jetzt die 7. Stunde. Die Klassenstufen 5, 6 und die Oberstufe haben in dieser 7. Stunde ihre Mittagspause. Die Klassenstufen 7, 8 und 9 machen ihre Mittagspause schon in der 6. Stunde.
  • Die Schüler haben nur noch eine große Pause von einer halben Stunde. Diese findet entweder nach der 2. Stunde statt oder aber vor der 5. Stunde (siehe Tabelle „Übersichtstabellen Pausenzeiten“).
  • Die Unterrichtsräume sind wie schon vor den Sommerferien ab 07:50 Uhr geöffnet, so dass alle Kinder nicht auf dem Schulhof warten müssen, sondern direkt nach ihrem Ankommen in ihre Räume gehen können.
  • Zu allen Pausenzeiten ist es den Schülerinnen und Schülern möglich, sich in der Mensa und/oder dem Kiosk auf dem oberen Schulhof zu versorgen und ihr Essen dort einzunehmen. Das Hygienekonzept sieht vor, dass man bei Eintritt in die Mensa die Hände desinfiziert und sich mit dem nötigen Abstand anstellt. Für die unterschiedlichen Jahrgangsstufen werden Tische zur Verfügung gestellt, so dass sich die Lerngruppen (= Jahrgangsgruppen) nicht mischen können. Genauere Informationen hierzu werden wir bei Schulbeginn bereitstellen.
  • Da die Einbahnstraßenregelung sich mit dem Konzept der unterschiedlichen Schulhöfe für unterschiedliche Gruppen nicht vereinbaren lässt und Maskenpflicht besteht, wird die Einbahnstraßenreglung im Gebäude aufgehoben. Die Spinte sind für die Schülerinnen und Schüler zugänglich!
Unterricht am Mittwoch, den 12.08.2020 Aufgrund der Hygienevorschriften haben wir auch die Einschulung der neuen 5er am Mittwoch in drei Etappen gestaltet. Die Eltern der Jahrgangsstufe 5 haben hierzu eine separate Mail erhalten. Der jährliche Gottesdienst zum Schulbeginn entfällt in diesem Jahr. Leider müssen wir alle anderen Schülerinnen und Schüler bitten, nicht an den Einschulungsgottesdiensten der Jahrgangsstufe 5 teilzunehmen, da die Kapazitäten auch in der Kirche begrenzt sind und wir den 5er Kindern und deren Eltern den Vortritt lassen möchten. Bis auf die Klassen 5 beginnt für alle anderen Schülerinnen und Schüler der Unterricht um 10:00 als Klassenleiterunterricht bzw. Jahrgangstufenversammlung. Hier bekommen alle Klassen und Stufen ihre Stundenpläne und natürlich auch noch einmal alle nötigen Informationen über alle neuen Regelungen. Der Unterricht endet an diesem Tag (aus „coronaorganisatorischen“ Gründen) für die Klassen 6 – Q2 ausnahmsweise um 11:25 Uhr. Ab Donnerstag findet dann normaler Unterricht nach Plan statt (bzw. nach Vertretungsplan). Die Stundenpläne müssen aufgrund kurzfristiger Personaländerungen überarbeitet werden. Aus diesem Grund können wir in diesem Jahr die Stundenpläne leider nicht früher bereitstellen. Eine Übersicht über die Klassenräume und die Orte der Jahrgangsstufenversammlungen finden Sie hier: “ Klassenraeume_SchulstartCorona WarnApp: Die Landesregierung empfiehlt die Nutzung der Corona WarnApp auch für die Schülerinnen und Schüler. Aus diesem Grund heben wir unsere Regelung für die Verwendung von Smartphones vorläufig auf. Die Smartphones sind aber auf jeden Fall auf „lautlos“ (nicht auf „Flugmodus“, sonst funktioniert die WarnApp nicht) zu stellen. Maskenpfllicht Wie Sie bereits aus den Medien wissen, ist eine Maskenpflicht für das gesamte Schulgelände erlassen worden und auch während des Unterrichtes muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Bitte geben Sie, wenn möglich, Ihren Kindern pro Tag mehrere Masken und ggf. zwei Behältnisse (eines für frische Masken, eines für gebrauchte) mit, damit Sie, besonders bei der anstehenden Hitze, nach einiger Zeit die Maske wechseln können. Hinweis: Leider sind Gesichtsvisiere als Ersatz für eine Mund-Nase-Bedeckung nicht erlaubt. Der Sportunterricht wird bis zu den Herbstferien leider nicht in den Sporthallen stattfinden können. Hierzu bekommen die einzelnen Klassen noch Informationen. Rückkehr aus einem Risikogebiet Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet ist die Coronaeinreiseverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu beachten, aus der sich besondere Verpflichtungen für Schülerinnen und Schüler sowie alle an Schulen tätigen Personen ergeben können. Weiterführende Informationen sind auf dessen Sonderseite abrufbar unter: https://www.mags.nrw/coronavirus. Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert-Koch-Institut fortgeschrieben und veröffentlicht: www.rki.de/covid-19-risikogebiete. Bitte nehmen Sie bei Fragen oder im Zweifel Kontakt mit der Schulleitung auf. Verhalten bei Erkrankungen Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens besteht die Empfehlung, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen. Sollte ein Kind in der Schule mit COVID19 Symptomen erkranken, so müssen wir das Kind direkt (natürlich nach Absprache mit dem Elternhaus) nach Hause schicken. Mögliche Störungen des Unterrichtsablaufs Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht alles rund laufen wird in den kommenden Wochen. Auch wenn bei uns, im Vergleich zu anderen Schulen, die Personallage relativ gut ist, bleibt sie unsicher. Mit kurzfristigen Lehrer- und evtl. hieraus resultierenden Unterrichtsausfällen werden wir rechnen müssen. Die Wetterprognosen sehen darüber hinaus für die kommenden Tage in weiten Teilen Deutschlands eine zunehmend starke Wärmebelastung voraus. Von Temperaturen bis zu 38 Grad wird berichtet. Diese Bedingungen können für uns alle, insbesondere mit Maske, zu einer großen Belastung werden. Wir haben uns hierzu folgende Regelung überlegt. Der Unterricht wird an sogenannten „hitzefrei“-Tagen für alle Jahrgänge in Kurzstunden (Kürzung um jeweils 15 Minuten) unterrichtet und der Nachmittagsunterricht (nur) für die Sekundarstufe I entfällt. Das Stundenraster können Sie, jeweils für die Sekundarstufe I und II getrennt, dem Kurzstundenplan (–> 200812Kurzstundenplan) entnehmen. 200807 Das Ritzefeld-Gymnasium wurde aufgrund des hervorragenden MINT-Schulprofils in das nationale Excellence-Schulnetzwerk MINT-EC aufgenommen. Damit stehen den Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften sowie der Schulleitung ein vielfältiges Angebot an hochkarätigen Förderprogrammen und innovativen Veranstaltungsformaten offen –> Das-Ritze-als-MINT-EC-Schule-zertifiziert 200804 Die Regelungen zur Wiederaufnahme des Unterrichts sind da: Vgl. https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Hintergrundinformationen/Schulstart_20_21/index.html Die wichtigste Änderung im Vergleich zu unserer Nachricht vom 31.07.20 (siehe unten), besteht in der allgemeinen Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch im Klassenraum. Wir arbeiten zur Zeit an der konkreten Umsetzung der Vorgaben und melden uns dann rechtzeitig vor Schulbeginn mit weiteren Informationen. 200731 Die Ferien sind nun bald zu Ende und Sie sind sicher gespannt wie es weiter gehen wird. Im Moment gehen wir von folgender Situation aus: Die Klassen werden vollständig in den Unterricht zurückkehren. Die Abstandsregeln und die Maskenpflicht gelten dann nur noch außerhalb des Klassenraums. Wir werden den Unterricht und die Pausen so organisieren, dass die Lerngruppen sich nicht auf dem Schulhof mischen können. Da wir zurzeit davon ausgehen, dass die zweite Fremdsprache, Religionsunterricht und der Wahlpflichtbereich in der Sekundarstufe I stattfinden werden und die Oberstufe sowieso in Kursen unterrichtet werden, gehen wir bei der Definition „Lerngruppe“ von einer Jahrgangsstufe aus. Noch eine Bitte: In der Presse und den Nachrichten werden Sie vielleicht verfolgt haben, dass für Rückkehrer aus Risikogebieten an Flughäfen eine Covid19-Testung (freiwillig oder nicht) vorgenommen wird. Sollten Sie in den letzten beiden Ferienwochen aus einem Risikogebiet (nach der Liste des RKI -> https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html), unabhängig vom Verkehrsmittel, zurückkehren, so lassen Sie sich und die Kinder bitte auf jeden Fall testen und schicken Sie die Kinder nur im Falle eines negativen Testergebnisses (frei von Covid19) in die Schule. 200703 Auch die neuen Termine für das schriftliche Abitur 2022 und die zentralen Prüfungen der EF im Fach Deutsch und Mathematik sind nun im Schulkalender zu finden. 200630 Die neuen Termine für das kommende Schuljahr sind, sofern bekannt, im Schulkalender eingetragen.