210709 Ferienbetrieb
Wir sind in Ferien. Ab dem 09.08.2021 sind wir wieder für Sie erreichbar.210630 Gemeinschaft erleben – Extra-Zeit in den Jugendherbergen in NRW
Kostenlose Freizeiten für Schülerinnen und Schüler aus NRW
Nähe, Gemeinschaft und Teamerlebnisse: Gerade jetzt ist genau das wichtig, wofür unsere Jugendherbergen seit langem stehen. Denn auch Kinder und Jugendliche trafen die monatelangen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie hart.Die Teilnahme an den Freizeiten ist für Kinder und Jugendliche kostenfrei. Teilnehmen können Kinder aus NRW. Hier können Sie sich anmelden: https://www.jugendherberge.de/extrazeit/ . Die notwendigen Zugangsdaten erhalten Sie im Sekretariat.
210630 Rahmenbedingungen für den Start in das neue Schuljahr 2021/2022
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer hat das feste Ziel der Landesregierung bekräftigt, das neue Schuljahr mit vollem Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu beginnen: „Die wichtigste Botschaft noch vor den Sommerferien für die Schülerinnen und Schüler, für die Eltern und für die Lehrkräfte lautet: Wir starten ins neue Schuljahr 2021/22 grundsätzlich so, wie wir das aktuelle Schuljahr nächste Woche verabschieden werden: mit voller Präsenz unter Beibehaltung der strengen Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz. Der Präsenzunterricht ist die beste Form des Lernens. Aber: Die Landesregierung wird die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens vor allem mit Blick auf mögliche Auswirkungen des Reisens in den Sommerferien und die Delta-Variante weiter genau beobachten. Wir bleiben achtsam und werden daher in das neue Schuljahr mit Tagen der Vorsicht starten. Das Ziel: Achtsam sein und alles dafür tun, dass Präsenzunterricht stattfindet.“ Für den Schulbetrieb ab dem 18. August 2021 bedeutet dies Folgendes:- Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil. Der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang erteilt.
- Einschulungsfeiern, Klassenfahrten und Schüleraustausche können wieder stattfinden.
- Die gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Gesundheitsministerium und der Unfallkasse NRW erarbeiteten Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten fort und werden in den Schulen umgesetzt. Sie haben sich bewährt und bieten einen zusätzlichen Schutz für alle am Schulleben Beteiligten.
- Alle Schülerinnen, Schüler sowie das Personal an den Schulen werden weiter zweimal pro Woche getestet, um den größtmöglichen Schutz für nicht oder noch nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. In der Primarstufe der Grund- und Förderschulen werden weiterhin die kindgerechten, PCR-basierten Lolli-Tests durchgeführt, die weiterführenden Schulen arbeiten weiterhin mit Antigen-Selbsttest. Der Haushalts- und Finanzausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat dafür die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
- Das neue Schuljahr startet mit der Maskenpflicht im Schulgebäude und im Unterricht. Es bleibt dabei, dass die Maskenpflicht draußen auf dem Schulgelände aufgehoben ist. „Die Notwendigkeit einer Maskenpflicht wird im Lichte des Infektionsgeschehens in den ersten Tagen des Schulbetriebs ständig überprüft werden“, so Gebauer.
210629 Zur Nutzung des School-and-Fun Tickets in den Sommerferien
Alle Besitzer einer Abo-Karte im öffentlichen Nahverkehr, das gilt auch für das School-and-Fun Ticket, dürfen in den Sommerferien in ganz NRW die Busse und Bahnen der Verkehrsverbünde nutzen. Das ist vielleicht gerade für die Familien, die nicht in Urlaub fahren eine interessante Möglichkeit, etwas in NRW zu unternehmen –> https://avv.de/de/aktuelles/neuigkeiten/in-den-sommerferien-nrw-weit-mobil210617 Offizielle Mail des Ministeriums zur Maskenpflicht ab Montag, den 21. Juni 2021
„Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die nachhaltig sinkenden Inzidenzzahlen in ganz Deutschland und vor allem auch in Nordrhein-Westfalen sind für uns alle eine große Erleichterung. Im Rahmen der ständigen Überprüfung der Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus auf Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit hat die Landesregierung jetzt die Maskenpflicht an Schulen auf den Prüfstand gestellt. Wir halten eine Anpassung der Pflicht zum Tragen von Schutzmasken an die geänderte Infektionslage für angemessen und verantwortbar. Die Coronabetreuungsverordnung wird daher kurzfristig angepasst. Ab Montag, 21. Juni 2021, gelten die folgenden Regelungen: Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen. Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter. Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Die Freiwilligkeit, auch im Außenbereich eine Maske zu tragen, bedingt, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen. Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen. Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Maskenpflicht ist der Mindestabstand von 1,50 m nur noch innerhalb von Gebäuden von Bedeutung, wenn dort wegen eines besonderen pädagogischen Bedarfs (z.B. Sport) oder beim zulässigen Verzehr von Speisen und Getränken vorübergehend keine Maske getragen werden muss. Ich danke Ihnen erneut für Ihre Anstrengungen, mit denen das Infektionsgeschehen an Schulen so effektiv bekämpft bzw. eingedämmt wurde. Der Wegfall der Maskenpflicht im Außenbereich wird den Schulalltag angesichts der sommerlichen Temperaturen für die letzten Schulwochen hoffentlich ein wenig angenehmer machen. Mit freundlichem Gruß Mathias Richter“210616 Hitzefrei am Donnerstag nach der sechsten Stunde
Die Wettervorhersage für Donnerstag sagt uns sehr hohe Temperaturen voraus. Bis zum Mittag werden die Klassenräume eine Temperatur erreicht haben, die den Schülerinnen und Schülern nicht mehr zugemutet werden können. Daher werden wir am Donnerstag, den 17.06.21 den Unterricht nach der sechsten Stunde beenden.210615 Der Unterricht endet am 25.06.2021 um 11:25 Uhr
Aufgrund der Abiturentlassfeier muss der Unterricht am 25.06.2021 für alle Jahrgangsstufen um 11:25 Uhr enden. Bitte denken Sie auch daran, dass am 23.06.21 der Unterricht wegen ganztägiger Zeugniskonferenzen entfallen muss.210614 Förderprogramm „Extra Zeit zum Lernen“
Im Rahmen des Förderprogramms „Extra Zeit zum Lernen“ bieten wir in den letzten beiden vollen Woche (02.08.21 bis 13.08.21) der bevorstehenden Sommerferien ein Intensiv-Förderprogramm im Fach Mathematik (und weiteren Fächern bei ausreichendem Bedarf und Möglichkeit) an unserer Schule an. Durchgeführt wird die Maßnahme von der Nachhilfeagentur SIMPLEX. Ziel dieses Förderprogramms ist es, die durch die Pandemie entstandenen Wissenslücken zu schließen um gleichzeitig den Wiedereinstieg in das neue Schuljahr unter bestmöglichen Bedingungen zu gewährleisten. Achtung, die einzelnen Maßnahmen müssen nicht zwei Wochen gebucht werden. Es geht auch deutlich weniger. Wir müssen an dieser Stelle nur erst einmal eine Interessensabfrage starten, damit wir genug Fördergelder bekommen. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen wird eine Teilnehmerzahl von 8 Schülern je Gruppe angestrebt. Jeder Schüler ist herzlich eingeladen dieses kostenlose Angebot wahrzunehmen. Unsere besondere Empfehlung richtet sich an alle Schüler die im vergangenen Schuljahr ein Defizit im Fach Mathematik hatten. Die Anmeldung zum kostenlosen Intensiv-Förderprogramm im Fach Mathematik ist ab sofort auf der Internetseite der SIMPLEX Nachhilfeagentur unter https://www.simplex-nachhilfe.de/foerderprogramm möglich. Sie können sich auch anmelden, wenn ein anderes Fach gewünscht wird. Sie erhalten dann in wenigen Tagen eine Rückfrage nach dem Fach und dem Zeitraum. Hinweis: Der Kurs wird evtl. nicht die ganze Woche stattfinden. Wir bekommen für eine Maßnahme jeweils 2 x 3 Zeitstunden finanziert. Über diese Ankündigung fragen wir den Bedarf ab und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.210602 Studientag für die Q1 wegen mündlicher Abiturprüfungen
Am 10.06.2021 finden die mündlichen Abiturprüfungen zum 1.-3. Fach statt. Für die Jahrgangsstufe Q1 findet an diesem Tag kein Unterricht statt, die Schülerinnen und Schüler bekommen von ihren Lehrerinnen und Lehrern für diesen Tag Aufgaben. Sollte an diesem Tag eine Klausur angesetzt sein, so findet diese trotzdem statt! Die Schülerinnen und Schüler kommen dann nur für ihre Klausur zur Schule. Alle Klausurschreiber werden vor der Klausur noch auf COVID getestet, so dass sich das Ende der Klausuren etwas nach hinten verschieben wird!210528 Zur Organisation des Unterrichts ab dem 31.05.21
Wenn die Inzidenzzahl am Wochenende nicht mehr über 100 springt, werden alle Schüler wieder gleichzeitig am Montagmorgen in der Schule erwartet. Es wird wieder Unterricht in Präsenz mit ganzen Klassen stattfinden und mit Einschränkungen auch der Ganztag wieder laufen. Wir bitten Sie die folgenden Hinweise zu berücksichtigen:- Ab dem kommenden Montag gilt ein neuer Stundenplan, in dem dann auch wieder ganze Tage enthalten sind. Den Plan können Sie hier herunterladen: 210531 Klassenpläne Sek I ab 31.05 210531 Kurspläne EF und Q1 (nur geänderte Räume)
- Es wird, trotz stattfindenden Ganztags, bis zu den Sommerferien keine Verpflegung mehr durch unseren Caterer „die Ente“ geben. Bitte geben Sie daher Ihren Kindern ausreichend Verpflegung mit, so dass diese in der Mittagspause etwas essen und trinken können. Die Mittagspausen werden normal stattfinden. Die Unterrichtszeit am Nachmittag haben wir aus diesem Grund soweit es geht reduziert.
- Nicht alle Klassen haben jeden Nachmittag Unterricht. So ist z. B. in der Jahrgangsstufe 5 ein Nachmittag frei, weil die Chorstunde entfällt, da dort immer noch nicht wieder gesungen werden darf.
- Da der Ganztag, soweit wie es die Schule organisieren kann, wieder erlaubt ist, dürfen die AGs wieder laufen. In der kommenden Woche finden Sie an dieser Stelle eine Information über die angebotenen AGs (hierzu folgt in der kommenden Woche eine gesonderte Information per E-Mail).
- Wir haben die Pausenaufenthalte jetzt nicht mehr für die einzelnen Klassen, sondern wieder jahrgangsweise organisiert. Die Pausenaufenthaltsbereiche für die Klassen sind wie folgt verteilt:
Hof A0 | Hof A1 | Hof N | Foyer und Stufenaufenthaltsraum | Außenbereich Weg vor dem Foyer Stufenaufenthaltsraum |
Klasse 6 | Klasse 5 | Klasse 9 | EF | Q1 |
Klasse 8 | Klasse 7 |
- Die restlichen Klassenarbeiten, die noch geschrieben werden müssen, können jetzt wieder im normalen Unterricht geschrieben werden. Hierzu wird es also keine Sonderregelungen mehr geben, auf die Sie achten müssen.
- Die Testpflicht zwei Mal in der Woche bleibt bestehen. Wir können allerdings mit vollen Klassen nicht alle Kinder gleichzeitig testen. Die eine Hälfte der Klasse wird auf den Flur müssen, während die andere den Stäbchentest macht. Eine Liste aus der Sie erkennen können, wann Ihre Kinder getestet werden, finden Sie hier: 210528 Testplanung Schnelltests ab dem 31.05.121. Bitte denken Sie daran, dass Ihr Kind bei Fehlen an Testtagen einen Bürgertest mitbringen muss, sofern nicht am Tag der Rückkehr die Klasse sowieso getestet wird.
210528 Ausstellung von Testnachweisen für Schultestungen
Ab dem 31. Mai 2021 werden bei den Schultestungen (Schultestungen als Selbsttests) jeder getesteten Person auf Wunsch für jede Testung, an der sie unter Aufsicht teilgenommen hat, von der Schule ein Testnachweis ausgestellt (§ 1 Absatz 2b Satz 4 CoronaBetrVO und § 4a CoronaTestQuarantäneVO).
Der Personenkreis umfasst die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie das sonstige an der Schule tätige Personal. Unverändert besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die Eltern anstelle der Testteilnahme ihres Kindes in der Schule den Nachweis eines negativen, höchstens 48 Stunden alten Bürgertests vorlegen können.
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten ab diesem Zeitpunkt auf Wunsch mit jeder in der Schule unter Aufsicht durchgeführten Testung eine entsprechende Testbescheinigung.210528 Bundesweiter Wettbewerb Stadtradeln – Wir sind dabei
In wenigen Tagen startet der bundesweite Wettbewerb Stadtradeln, an dem unsere Schule in diesem Jahr als Team „Städt. Ritzefeld Gymnasium Stolberg (Rhld.)“ angemeldet ist. Vom 01. – 21.06 können Sie als Eltern sowie alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule bei dem Wettbewerb mitmachen und die im Wettbewerbszeitraum mit dem Fahrrad/E-bike gefahrenen Kilometer – auch die in der Freizeit gefahrenen – für unser Schulteam angeben. Hierzu muss man sich zunächst registrieren: https://www.stadtradeln.de/stolberg und dann unserem Team (s.o.) beitreten. Eine Anmeldung ist auch nach Beginn des Wettbewerbs noch möglich. Innerhalb der Schule können dann von jedem Teilnehmer noch weitere Unterteams zu den schon bestehenden gegründet werden, beispielsweise für die eigene Klasse. Weitere Infos zu dem Wettbewerb finden Sie/findet ihr hier: Flyer-Schulradeln NRW, Flyer-STADTRADELN-2021k, Schritt_für_Schritt_Anleitung Sie können sich/könnt ihr euch bei Fragen gerne an Frau Storz (cstorz@ritzefeld.eu) wenden. Wir freuen uns über jede/n, der unter Beachtung der regulären Sicherheits- und Straßenverkehrsregeln mit dabei ist!210521 Unterrichtsfreie Tage im Schuljahr 2021/2022
Für Ihre längerfristigen Planungen möchten wir Ihnen die unterrichtsfreien Tage des Schuljahres 2021/2022 schon jetzt bekannt geben, so wie sie gestern in der Schulkonferenz beschlossen wurden: 02.11.2021 wegen einer schulinternen Fortbildung 31.01.2022 wegen einer schulinternen Fortbildung 25.02.2022 als Ausgleichtag für Tag der offenen Tür 28.02.2022 wegen eines beweglichen Ferientages 01.03.2022 wegen eines beweglichen Ferientages 27.05.2022 wegen eines beweglichen Ferientages 20.06.2022 wegen der ganztägigen Zeugniskonferenz (falls keine Projekttage stattfinden, ggf. am 15.06.22 falls Projekttage stattfinden).210521 Mitteilung zu den Klassenarbeiten für die Klassen 5, 6, 7, 8 und 9 in der kommenden Woche
Am Donnerstag, dem 27.05.2021, schreiben die Klassen 5c und 7a in den ersten beiden Stunden eine Klassenarbeit und daher müssen die Klassen 6c und 9a auch eine Änderung in Kauf nehmen. Für die Klassen 5c und 7a gilt: Alle Kinder der Gruppe B haben an diesem Tag weiterhin regulär Unterricht und schreiben innerhalb des Unterrichtes die Klassenarbeit. Alle Kinder der Gruppe A kommen bitte zusätzlich zur 1. Stunde und müssen dann leider nach der Arbeit direkt wieder das Schulgelände verlassen. Bitte erinnern Sie Ihre Kinder daran, dass sie auf keinen Fall mit der anderen Gruppe in die Pause gehen oder sich noch auf dem Schulgelände aufhalten, da eine Mischung der A und B Gruppen unter allen Umständen vermieden werden soll. Für die Klassen 6c und 9a gilt: Alle Kinder der Gruppe B haben an diesem Tag weiterhin regulär Unterricht, kommen aber bitte erst zur 3. Stunde in die Schule. Alle Kinder der Gruppe A bleiben den ganzen Tag zu Hause, so wie regulär geplant. Die Räume für die anstehenden Arbeiten teilen die Fachlehrerinnen und -lehrer Ihren Kindern noch mit. Am Freitag, dem 28.05.2021, schreiben die Klassen 6a, 9a, 9b, 9c und alle 8er, die NW als WP II Fach haben, eine Klassenarbeit in den ersten beiden Stunden und daher müssen die Klassen 5a, 7a, 7b, 7c und alle 8er, die kein NW als WP II Fach haben, auch eine Änderung in Kauf nehmen. Für die Klassen 6a, 9a, 9b, 9c und alle 8er, die NW als WP II Fach haben, gilt: Alle Kinder der Gruppe A haben an diesem Tag weiterhin regulär Unterricht und schreiben innerhalb des Unterrichtes die Klassenarbeit. Alle Kinder der Gruppe B kommen bitte zusätzlich zur 1. Stunde und müssen dann leider nach der Arbeit direkt wieder das Schulgelände verlassen. Bitte erinnern Sie Ihre Kinder daran, dass sie auf keinen Fall mit der anderen Gruppe in die Pause gehen oder sich noch auf dem Schulgelände aufhalten, da eine Mischung der A und B Gruppen unter allen Umständen vermieden werden soll. Für die Klassen 5a, 7a, 7b, 7c und alle 8er, die kein NW als WP II Fach haben, gilt: Alle Kinder der Gruppe A haben an diesem Tag weiterhin regulär Unterricht, kommen aber bitte erst zur 3. Stunde in die Schule. Alle Kinder der Gruppe B bleiben den ganzen Tag zu Hause, so wie regulär geplant. Die Räume für die anstehenden Arbeiten teilen die Fachlehrerinnen und -lehrer Ihren Kindern noch mit!210531 Zum Schulbetrieb ab dem 31. Mai 2021
Es folgt die aktuelle Schulmail des Ministeriums in für uns relevanten Auszügen (die vollständige Mail finden Sie hier: schulbetrieb-ab-dem-31-mai-2021 , Auslassungen aus dem Originaltext sind zur besseren Lesbarkeit nicht kenntlich gemacht): „Ab Montag, 31. Mai 2021 (kehren) grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter. Für die Unterrichtstage nach Pfingsten, also vom 26. bis 28. Mai 2021, gelten noch die bisherigen Regelungen der Coronabetreuungsverordnung fort. Bereits jetzt stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) nahezu täglich durch Allgemeinverfügung den Kreis der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften (Kreise und kreisfreie Städte) ausdrücklich fest, so dass keine neuen, zusätzlichen Verfahrensregeln implementiert werden müssen. Auch für den Übergang in einen Inzidenzbereich von unter 100 sollen die allgemeinen Regeln gelten:- An fünf aufeinanderfolgenden Werktagen ein Unterschreiten des Schwellenwertes;
- danach Außerkrafttreten der Einschränkungen am übernächsten Tag;
- die aktuelle, vor allem auch schulorganisatorisch motivierte Regelung des § 1 Absatz 14 Coronabetreuungsverordnung, wonach Übergänge nur zum Wochenbeginn möglich sind, wird nicht länger benötigt, da die betroffenen Schulen sich bereits in einem eingeschränkten Präsenzbetrieb befinden.
210511 Mitteilung zu den Klassenarbeiten für die Klassen 5, 6 und 8.
Am Dienstag, den 18.05.2021, schreiben die Klassen 6a, b und c in den ersten beiden Stunden eine Deutscharbeit und daher müssen die Klassen 5a, b und c auch eine Änderung in Kauf nehmen. Für die Klassen 6a, 6b und 6c gilt: Alle Kinder der Gruppe A haben an diesem Tag weiterhin regulär Unterricht und schreiben innerhalb des Unterrichtes die Klassenarbeit. Alle Kinder der Gruppe B kommen bitte zusätzlich zur 1. Stunde und müssen dann leider nach der Arbeit direkt wieder das Schulgelände verlassen. Bitte erinnern Sie Ihre Kinder daran, dass sie auf keinen Fall mit der anderen Gruppe in die Pause gehen oder sich noch auf dem Schulgelände aufhalten, da eine Mischung der A und B Gruppen unter allen Umständen vermieden werden soll. Für die Klassen 5a,5b und 5c gilt: Alle Kinder der Gruppe A haben an diesem Tag weiterhin regulär Unterricht, kommen aber bitte erst zur 3. Stunde in die Schule. Alle Kinder der Gruppe B bleiben den ganzen Tag zu Huase, so wie regulär geplant. Die Räume für die anstehenden Arbeiten teilen die Fachkolleginnen und -kollegen Ihren Kindern noch mit. Am Donnerstag, dem 20.05.2021, schreiben die Klassen 5a und 5b in den ersten beiden Stunden eine Englischarbeit und daher müssen die Klassen 6a und 6b auch eine Änderung in Kauf nehmen. Für die Klassen 5a und 5b gilt: Alle Kinder der Gruppe A haben an diesem Tag weiterhin regulär Unterricht und schreiben innerhalb des Unterrichtes die Klassenarbeit. Alle Kinder der Gruppe B kommen bitte zusätzlich zur 1. Stunde und müssen dann leider nach der Arbeit direkt wieder das Schulgelände verlassen. Bitte erinnern Sie Ihre Kinder daran, dass sie auf keinen Fall mit der anderen Gruppe in die Pause gehen oder sich noch auf dem Schulgelände aufhalten, da eine Mischung der A und B Gruppen unter allen Umständen vermieden werden soll. Für die Klassen 6a und 6b gilt: Alle Kinder der Gruppe A haben an diesem Tag weiterhin regulär Unterricht, kommen aber bitte erst zur 3. Stunde in die Schule. Alle Kinder der Gruppe B bleiben den ganzen Tag zu Hause, so wie regulär geplant. Die Räume für die anstehenden Arbeiten teilen die Fachkolleginnen und -kollegen Ihren Kindern noch mit. Am Freitag, dem 21.05.2021, schreiben die Klassen 6c eine Englischarbeit und 8a eine Deutscharbeit in den ersten beiden Stunden und daher müssen die Klassen 5c und 8b auch eine Änderung in Kauf nehmen. Für die Klassen 6c und 8a gilt: Alle Kinder der Gruppe B haben an diesem Tag weiterhin regulär Unterricht und schreiben innerhalb des Unterrichtes die Klassenarbeit. Alle Kinder der Gruppe A kommen bitte zusätzlich zur 1. Stunde und müssen dann leider nach der Arbeit direkt wieder das Schulgelände verlassen. Bitte erinnern Sie Ihre Kinder daran, dass sie auf keinen Fall mit der anderen Gruppe in die Pause gehen oder sich noch auf dem Schulgelände aufhalten, da eine Mischung der A und B Gruppen unter allen Umständen vermieden werden soll. Für die Klassen 5c und 8b gilt: Alle Kinder der Gruppe B haben an diesem Tag weiterhin regulär Unterricht, kommen aber bitte erst zur 3. Stunde in die Schule. Alle Kinder der Gruppe A bleiben den ganzen Tag zu Huase, so wie regulär geplant. Die Räume für die anstehenden Arbeiten teilen die Fachkolleginnen und -kollegen Ihren Kindern noch mit!210507 Übersicht der unterrichtsfreien Tage bis zu den Sommerferien
Am 14.05.21 entfällt der Unterricht wegen eines beweglichen Ferientages. Am 26.05.21 entfällt der Unterricht wegen der mündlichen Abiturprüfungen. Am 23.06.21 entfällt der Unterricht wegen ganztägiger Zeugniskonferenzen.210507 Wechselunterricht ab dem 10. Mai
Es ist nun amtlich: Ab Montag beginnt wieder der Wechselunterricht für die Klassen 5 bis 10 (EF). Die Gruppe A beginnt am Montag mit Präsenzunterricht. Die Gruppe B beginnt am Dienstag mit Präsenzunterricht.210506 Zum Schulbetrieb ab dem 10. Mai
Folgenden Text habe ich der offiziellen Internetseite der Städteregion (Pressemitteilung der Städteregion-Aachen ) entnommen: Angesichts der nunmehr geltenden Inzidenzwerte ist davon auszugehen, dass die Schulen am kommenden Montag (10. Mai) wieder zum Wechselunterricht zurückkehren. Für die Kindertagesbetreuung würde das eine Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb (Betreuung aller Kinder, Gruppentrennung und Reduzierung der Betreuungszeit um 10 Stunden/ Woche) bedeuten. Hierzu wird in Kürze eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landes erwartet. Sieben-Tage-Inzidenz (RKI) im WochenrückblickTag | Fr | Sa | So | Mo | Di | Mi | Do |
Datum |
30.04. |
01.05. |
02.05. |
03.05. |
04.05. |
05.05. |
06.05. |
RKI-Inzidenz |
161 |
150 |
149 |
156 |
155 |
145 |
133 |
RKI-Korrigiert |
168 |
160 |
157 |
163 |
– |
– |
– |
2100430 Straßensperrung in der Steinfeldstraße und Ritzefeldstraße
210429 Wir nehmen an der Sparda Spenden Wahl 2021 teil. Bitte stimmen Sie ab bzw. bitte stimmt ab!
Um den Hybridunterricht im Wechselunterricht zu verbessern, brauchen wir mehr und bessere Kameras und Mikrophone. Um das finanzieren zu können, beteiligen wir uns an der Sparda-Spenden-Wahl 2021. Bei dieser Publikumswahl zählt jede Stimme! Wir bauen hier auf Ihre Unterstützung. Ab dem 20. April kann jede/r kostenlos mitentscheiden, welche 200 Schulprojekte mit insgesamt 400.000 Euro gefördert werden. Die Wahl erfolgt online unterwww.spardaspendenwahl.de
mit einer kostenlosen SMS-Abstimmung. Die Bewerber werden in vier separate Abstimmungslisten für sehr kleine, kleine, mittelgroße und große Schulen eingeteilt und die ersten 50 Schulen in jeder Kategorie mit insgesamt 100.000 Euro gefördert. Wie funktioniert die Abstimmung? Vom 20. April um 9:00 Uhr bis zum 20. Mai 2021 um 16:00 Uhr können alle online abstimmen, welche Projekte gefördert werden. Zur Teilnahme an der Abstimmung gibt der Nutzer auf dem Projektprofil einer Schule eine Mobilfunknummer ein. An diese wird eine SMS mit drei Abstimmcodes versendet. Die drei Abstimmcodes entsprechen drei Stimmen, die in den darauf folgenden 48 Stunden beliebig auf ein bis drei Schulen verteilt werden können. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie für uns abstimmen würden. Gerne können Sie den Link weiterverteilen.210427 Distanzunterricht ab Donnerstag, den 29.04.21 für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 (EF)
Laut Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 27.04.2021 wechseln wir gemäß § 28b des Infektionsschutzgesetzes ab dem 29.04.2021 in den Distanzunterricht.- Der Unterricht der Jahrgänge 5 bis 10 (EF) findet gemeinsam für die Gruppen A und B nach Stundenplan online statt. Die geplanten Klassenarbeiten und Klausuren entfallen in diesen Jahrgangsstufen.
- Die Jahrgangsstufe Q1 hat weiterhin Präsenzunterricht. Die Abiturklausuren werden weiterhin geschrieben.
210423 Geänderte Stundenpläne und Regelungen durch den neuen Erlass
- Die Religions- und praktische Philosophiekurse bleiben in ihren Klassengruppen. Es ändert sich also nichts weiter.
- DIFF/WP II wird wieder in der Schule stattfinden. Hierdurch werden die Schülerinnen und Schüler dieser Kurse wieder eine Mittagspause haben. Die Mensa bleibt aber leider noch geschlossen. Aus diesem Grund müssen sich die Schülerinnen und Schüler selbst das Mittagessen mitbringen.
- Klassenarbeiten: Wir können auf Grund der instabilen Lage Klassenarbeiten nur Woche für Woche planen. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.
- Die aktuellen Änderungen erzwingen eine Anpassung des Stundenplans. Die aktuellen Stundenpläne finden Sie hier: 210423 Klassenpläne Sek I ab 26.04 oder im Download-Bereich.
210423 Neuerungen zum Schulbetrieb
Es folgt ein Auszug aus der aktuellen Ministeriumsmail: „Das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundesgesetz) ist nach der gestrigen Verabschiedung im Deutschen Bundestag bereits heute im Bundesrat behandelt worden. Unmittelbar nach dessen Entscheidung hat der Bundespräsident das Gesetz ausgefertigt. Somit tritt es schon am morgigen Freitag, 23. April 2021, in Kraft. (…) Das neue Recht erstreckt sich auch auf den Schulbereich. Allerdings gelten die konkreten Folgen der gesetzlichen Vorgaben des Bundes nicht per se landesweit, sondern je nach Betroffenheit in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten, in denen sich Ihre Schule befindet. (…) Neue Vorgaben zum Schulbetrieb in der Pandemie Die wesentlichen Vorgaben und deren landesrechtliche Umsetzung lassen sich wie folgt umreißen:- Präsenzunterricht an Schulen ist nur zulässig, wenn angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden.
- Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests voraus.
- Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht statt; Abschlussklassen sind davon ausgenommen.
- Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt. Abschlussklassen und Förderschulen sind davon ausgenommen. Das bedeutet regional, dass es auf die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt ankommt.
- Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebs unberührt.
- Die Länder können Betreuungsangebote (pädagogische „Notbetreuung“) einrichten.
- Die Testpflicht und die Abläufe in den Schulen bleiben im Wesentlichen unverändert. Über die bisherigen Testverfahren hinaus werden auch kindgerechte Pooltests an Grundschulen und an Förderschulen zugelassen. Das Ministerium für Schule und Bildung arbeitet derzeit an der Beschaffung und Vorbereitung solcher Tests.
- Die Angebote der bisherigen Notbetreuung werden in die pädagogischen Betreuungsangebote integriert und folgen den dazu erlassenen Regeln in der SchulMail vom 11. Februar 2021.
- Als Abschlussklassen gelten weiterhin die Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen, (…) Dies gilt auch für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, (…)
- Daneben werden einige Vorschriften präzisiert. Hier möchte ich die Pflicht zur Übermittlung positiver Testergebnisse an die Gesundheitsämter hervorheben; dies war bereits Gegenstand der SchulMail vom 14. April 2021.
210422 Ergänzungserlass zum Erlass vom 26.02.2021 „Befristete Reduzierung der Klassenarbeiten in den allgemeinen Schulformen der Sekundarstufe I in Abweichung zur VV zu § 6 APO-S“
In Abweichung zur Verwaltungsvorschrift 6.1.1 zu § 6 Absatz 1 APO-S I kann im Schuljahr 2020/2021 eine geringere Anzahl von schriftlichen Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I der Haupt-, Real-, Sekundär-, Gesamtschulen und Gymnasien vorgesehen werden. Für das zweite Halbjahr des Schuljahres 2020/2021 gelten folgende den Erlass vom 26.02.2021 „Befristete Reduzierung der Klassenarbeiten in den allgemeinen Schulformen der Sekundarstufe I in Abweichung zur W zu § 6 APO-SI“ ergänzende Regelungen: (..) In den übrigen Klassen der Sekundarstufe I ist in den Fächern mit Klassenarbeiten jeweils mindestens eine Leistung im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen.
Gemäß § 6 Absatz 3 APO-S I werden die Beurteilungsbereiche „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen im Unterricht“ bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt. Hieraus folgt, dass der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ in den Fächern mit Klassenarbeiten bei der Feststellung des Leistungsstandes entsprechend stärker zu berücksichtigen ist, wenn die Anzahl der vorgesehenen Leistungsnachweise im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ verringert wurde.210421 Selbsttest in der Schule verpasst?
Sollten Schülerinnen und Schüler an einem Mittwoch den Selbsttest in der Schule verpasst haben, müssen sie freitags einen negativen gültigen Bürgertest mitbringen. Ansonsten müssen sie leider an diesem Tag zu Hause bleiben.210421 Leicht veränderter Stundenplan ab dem 26.04.21
Ab Montag, den 26.04.2021 wird ein leicht veränderter Stundenplan in Kraft treten. Die Pläne der Oberstufe (EF, Q1) sind unverändert geblieben. Die einzige größere Veränderung betrifft den Differenzierungsunterricht Französisch/Latein in der Klasse 9 . Dort wird eine Doppelstunde des Unterrichtes in den Distanzunterricht verlegt (dienstags statt der 5./6. Stunde Präsenzunterricht in der Schule ab 12:00 Uhr Videounterricht von zu Hause). Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer haben sich für diese Variante entschieden, da die Aufteilung in viele verschiedene Räume nicht zu einen effektiven Lernen führt. Durch den Videounterricht, der dann auch für beide Schülergruppen (A und B) verpflichtend ist, können so mehr Inhalte vermittelt werden und effektiver gearbeitet werden. Der Stundenplan kann hier herunter geladen werden: 210421 Klassenpläne Sek I ab 26.04.210415 Klausuren in der EF
Ab kommenden Montag finden die Klausuren laut Klausurplan statt, egal in welcher Gruppe man ist und ob man einen Präsenztag hat oder nicht! Wir bitten darum den Vertretungsplan zu beachten, denn alle Schüler der Gruppe A schreiben in einem Raum und die Schüler der Gruppe B in einem anderen Raum. Die Räume werden nicht nach Fächern, sondern nach Gruppenzugehörigkeit verteilt. Die Gruppe die an den Klausurtagen eigentlich keinen Präsenzunterricht hat, darf sich vor und nach der Klausur nicht auf dem Schulgelände aufhalten (sonst droht der gesamten Stufe eine Clusterquarantäne). Achtung: Vor der Klausur findet jeweils die Testung für die Gruppe im Klausurraum statt, die an diesem Tag mit dem Testen an der Reihe ist. Der Klausurbeginn verschiebt sich entsprechend für diese Gruppe. Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.210415 Weiterentwicklung des Wechselunterrichts in der EF
Im stetigen Bemühen das Unterrichtsangebot für unsere Schülerinnen und Schüler zu optimieren, werden wir ab Montag probeweise die unten genannten Kurse der EF in einem Hybridmodell unterrichten. Das bedeutet, dass sowohl die Präsenzgruppe (in der Schule) als auch die Distanzgruppe (dem Unterricht online zugeschaltet) gleichzeitig unterrichtet werden. In der Zeit, in der die Distanzgruppe Unterricht hat, kann sie natürlich keine Hausaufgaben vom Vortag erledigen. Die Lehrerinnen und Lehrer der übrigen Kurse stellen sicher, dass die Schülerinnen und Schüler ausreichend Zeit haben ihre Hausaufgaben zu machen. Ggf. wird die Zeitplanung für die Erledigung der Hausaufgaben angepasst. Die Schüler haben nicht mehr Hausaufgaben durch das Modell, sie haben evtl. nur ein Zeitproblem, wenn der Unterricht eines Kurses zu dicht aufeinander folgt.- Körfer EF Biologiekurs (Bio Gk 2)
- Bettscheider EF IF GK1
- Storz EF-Physikkurs (und 9 Ph)
- Birkelbach EF- E GK?
- Schütz Französisch EF-Kurs
- Bock EF Spanisch
- Caelers EF Spanisch
- Caelers EF Geschichte GK1
- Peters EF Evangelische – Religion
210415 Unterrichtsorganisation ab dem 19.04.2021
Wechselunterricht: Am kommenden Montag beginnen wir mit Unterricht für die Gruppe B. Für die Gruppe A ist Dienstag der erste Schultag in Präsenz. Wir werden dieses System durchlaufen lassen, auch wenn es zwischenzeitlich noch einmal zum Distanzunterricht kommen sollte, so haben Sie als Eltern Planungssicherheit, wann ihr Kind Unterricht hat und wann nicht. Die Unterrichtstage für die jeweiligen A- und B-Gruppen finden Sie auch im Schulkalender bis zu den Sommerferien eingetragen. Testplanung am Ritzefeld-Gymnasium: Klasse 5 bis 9: In der Regel werden die Klassen 5 bis 9 montags bis donnerstags in der ersten Stunde getestet. Jahrgangsstufe EF: Die Schülerinnen und Schüler der EF werden in der Regel montags in der ersten Stunde und dienstags in der dritten Stunde getestet. Montags werden die Schülerinnen und Schüler, die keinen Unterricht im ersten Block am Ritze haben, zu Beginn der 1. großen Pause im Testraum (Elternsprechzimmer neben dem Selbstlernzentrum) getestet. Mittwochs finden die Tests in der fünften Stunde und donnerstags in der dritten Stunde statt. Jahrgangsstufe Q1: Da die Stufe vollständig am Präsenzunterricht teilnimmt, finden die Testungen in der Regel nur dienstags in der ersten Stunde und Donnerstags in der dritten Stunde statt. SchülerInnen des IF LK1 und derjenigen, die im 1. Block am Goethe sind, werden Ende der 1. großen Pause im Testraum (Elternsprechzimmer neben dem Selbstlernzentrum) getestet. Hinweis: Schülerinnen und Schüler, die an den Testtagen zu spät kommen und dadurch die Tests verpassen, müssen eine gültige Bescheinigung über einen negativen Test (siehe unten) mitbringen oder sie können bis zur nächsten Testung nicht mehr am Unterricht teilnehmen. Sonstige Regelungen und Informationen:- In allen achten Klassen werden die beiden Lernzeiten in Hausaufgabenzeit umgewandelt. Der Wahlpflichtbereich II (Informatik, Darstellen und Gestalten und Naturwissenschaften) wird an einem Nachmittag der Woche von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr ausschließlich online unterrichtet. Die Religions- bzw. Praktische Philosophiestunden werden von jeweils einem Kollegen bzw. einer Kollegin im Klassenverband unterrichtet. In allen neunten Klassen wird eine Lernzeit in Hausaufgabenzeit umgewandelt. Der Wahlpflichtbereich II (Informatik, Darstellen und Gestalten und Naturwissenschaften) werden an jeweils einem Nachmittag der Woche ausschließlich online unterrichtet. Im Einzelnen bedeutet dies: – Spanisch, Informatik Naturwissenschaften und Darstellen und Gestalten finden montags statt. Informatik beginnt allerdings erst um 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr. – Die dritte Stunde Spanisch findet Mittwochs von 14:50 Uhr bis 15:30 Uhr statt.
- Pausenhöfe Änderung: Wie wir versprochen haben, wechseln wir für die Kinder, die in der Turnhalle ihre Pause verbringen mussten den Pausenort durch. Über die neue Regelung werden Ihre Kinder informiert.
- Da wir ab nächster Woche wieder im Wechselmodell unterrichten müssen, möchten wir Sie über eine Änderung für das Fach ev./kath. Religion/Praktische Philosophie informieren. Da im Wechselunterricht nur im Klassenverband unterrichtet werden darf, halten wir es nicht für sinnvoll, die Kinder der verschiedenen Kurse in den wenigen Präsenzstunden, die zur Verfügung stehen, (weiterhin) nur mit Aufgaben zu beschäftigen. Gerade in der derzeitigen Lage ist ein Austausch über sensible Themen wichtig und so möchten wir die Religions- und PP Stunden dafür nutzen, solche Gespräche zu ermöglichen. Die derzeitigen Kurse werden deshalb für den Rest des Schuljahres aufgelöst und Religion/Praktische Philosophie wird im Klassenverband unterrichtet. Dabei wird sich jeweils das Lehrerteam, das in einem Jahrgang unterrichtet, auf Themen einigen, die einen offenen Diskurs zulassen. Jede Lehrkraft der jetzigen Kurse wird den aktuellen Leistungsstand an die ggf. neue Lehrkraft weitergeben und diese Note wird als Quartalsnote mit in die Schuljahresendnote einfließen. Die Lehrkraft, die den Unterricht für die jeweilige Klasse übernehmen wird, wird die Klasse auch bis zum Ende des Schuljahres weiter unterrichten. Da wir bis zum Sommer voraussichtlich nicht zuverlässig in den Normalbetrieb wechseln werden können, ist es im Sinne der Schülerinnen und Schüler und auch der Lehrerinnen und Lehrer, wenn die Lerngruppen nicht nochmal gewechselt und gemischt werden, selbst wenn zwischenzeitlich einmal „Normalbetrieb“ möglich sein sollte. Wir hoffen, diese Entscheidung ist in Ihrem Sinne und wünschen uns, dass sie Ihren Kindern die Chance für einen regen interdisziplinären und kooperativen Austausch ermöglichen wird.
- Ab dem 26.04.2021 wird es noch einmal einen neuen Stundenplan geben, dann ab diesem Zeitpunkt die Schülerinnen und Schüler der Q2 nicht mehr in der Schule sind. Wir informieren Sie am Ende der kommenden Woche über die neuen Pläne.
- Das Durchführen der Klassenarbeiten vor den Osterferien hat gut funktioniert. Wir werden jetzt, wo der Wechselunterricht wieder beginnt, weitere Klassenarbeiten planen und Ihnen dann den Ablauf und die Termine auf die gewohnte Weise zukommen lassen. Klassenarbeiten werden erst ab dem 26.04.21 geschrieben.
- Bitte bedenken Sie, dass wir aufgrund der Kooperation mit dem Goethe das Wochenmodell (betrifft nur EF und Q1) geändert haben. Es findet immer zwei Mal hintereinander dieselbe Woche statt. Das ist auch auf unserem Schulkalender und im grünen Buch hinterlegt.
- Klimaschutz ist auch an unserer Schule stets ein Thema. Bereits seit September 2020 verfügt das Ritzefeld-Gymnasium verfügt über ein nagelneues „Bike-Hostel“ auf dem Schulhof am Neubau unserer Schule. Viele Schüler kommen schon jetzt mit dem Rad zur Schule und tragen erfolgreich zum Klimaschutz bei. Die Stadt Stolberg würde jedoch gerne noch fahrradfreundlicher werden und wir als Gemeinschaft des Ritzefeld-Gymnasium möchten dies natürlich unterstützen. Wir haben die einmalige Gelegenheit auf die Radwegeplanung in Stolberg Einfluss zu nehmen. Deshalb möchten wir sowohl Sie, als auch Ihre Kinder, noch einmal ausdrücklich für das NRW-Projekt „Planen für die Zukunft“ aufmerksam machen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Radinfrastruktur in Stolberg und wird auch von der Nationalen Klimaschutzinitiative finanziell unterstützt. Lesen Sie dazu auch gerne den Brief unseres Bürgermeisters: Anschreiben Bürgermeister Haas -Planen für die Zukunft-. Die entsprechende Befragung erfolgt coronakonform rein digital über eine Online-Beteiligungsplattform: www.buergerbeteiligung.de/stolberg_bewegen bzw. www.jetzt-mitmachen.de/stolberg_bewegen
210414 Die aktuelle Schulmail in Auszügen
Aufgrund einer Gesamtbewertung der aktuellen Lage hat die Landesregierung entschieden, dass alle Schulen ab dem kommenden Montag, 19. April 2021, wieder zu einem Schulbetrieb im Wechselunterricht zurückkehren können. Damit leben die Regeln für den Schulbetrieb aus der unmittelbaren Zeit vor den Osterferien wieder auf. Testpflicht an Schulen in Nordrhein-Westfalen Das Schulministerium hat ab dem 12. April eine Pflicht zur Testung in den Schulen erlassen. Sie ist so formuliert, dass die Teilnahme an wöchentlich zwei Tests zur Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule gemacht wird. Das Miniterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen in der Coronabetreuungsverordnung erlassen. Der aktuelle Verordnungstext ist auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210410_coronabetrvo_ab_12.04.2021_lesefassung.pdf . An den wöchentlich zwei Coronaselbsttests nehmen alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige an der Schule tätige Personal teil.- Für die Schülerinnen und Schüler werden die Coronaselbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben (siehe aber auch Nr. 7 und Nr. 12)
- Für die Schülerinnen und Schüler finden die Selbsttests unter der Aufsicht des schulischen Personals statt. Die wöchentlichen Testtermine setzt die Schulleitung fest (vgl. auch SchulMail vom 15. März 2021).
- Auch die Teilnahme an der pädagogischen Betreuung setzt die Teilnahme an wöchentlich zwei Coronaselbsttests voraus.
- Die Lehrerinnen und Lehrer und das sonstige an der Schule tätige Personal sind auf Grund des Beamten- oder Arbeitsrechts zur Teilnahme an den Selbsttests verpflichtet.
- Lehrerinnen und Lehrer und das sonstige an der Schule tätige Personal können die Tests in der Schule oder zu Hause durchführen. Über die Teilnahme sowie im Falle eines positiven Testergebnisses unterrichten sie unverzüglich die Schulleiterin oder den Schulleiter oder eine von ihr oder ihm beauftragte Person.
- Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.
- Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.
- Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
- Eine Ausnahme von der Testpflicht gilt für die Tage der schulischen Abschlussprüfungen und Berufsabschlussprüfungen. Auch nicht getestete Schülerinnen und Schüler dürfen wegen der besonderen Bedeutung daran teilnehmen. Diese Prüfungen werden aber räumlich getrennt von den Prüfungen getesteter Schülerinnen und Schüler durchgeführt.
- Es ist davon auszugehen, dass es auch bei Berufsabschlussprüfungen der zuständigen Stellen, die in den Berufskollegs stattfinden, nicht getestete Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer geben kann. Da diese entsprechend der Vorgaben ihre Prüfung in getrennten Räumen der Berufskollegs ablegen müssen, sind die Schulleitungen gehalten, in Abstimmung mit ihrem Schulträger an den Prüfungstagen der Berufsabschlussprüfungen die räumlichen Kapazitäten durch verstärkte Nutzung von Distanzunterricht bereitzustellen.
- Soweit für Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs Teilzeitunterricht oder in anderen Schulen Unterricht nur an einem Tag oder nur an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in einer Woche erteilt wird, nehmen sie an nur einem Coronaselbsttest teil.
- Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann zulassen, dass anstatt von Coronaselbsttests für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die sich nicht selbst testen können, ein solcher Test am Tag des Schulbesuchs oder am Vortag unter elterlicher Aufsicht stattfindet. In diesem Fall müssen die Eltern als Voraussetzung für die Teilnahme ihres Kindes am Unterricht schriftlich versichern, dass das Testergebnis negativ war.
- Das Datum der Selbtstests, die getesteten Personen und die Testergebnisse werden von der Schule erfasst und dokumentiert. Sie werden nicht an Dritte übermittelt und nach 14 Tagen vernichtet. Diese ausdrückliche Regelung in der Coronabetreuungsverordnung trägt den Belangen des Datenschutzes Rechnung.
- Die Schulleiterinnen und Schulleiter weisen Personen mit positivem Testergebnis auf ihre Rechtspflichten zum Umgang mit einem positiven Coronaselbsttest hin (siehe dazu § 13 Coronatest- und Quarantäneverordnung) und informieren das Gesundheitsamt (siehe dazu Nr. 16). Die betroffene Person muss von der Teilnahme am (Präsenz-)Schulbetrieb bzw. der Notbetreuung ausgeschlossen werden. Sie muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.
- Die Schule gewährleistet – soweit erforderlich – die Aufsicht über die in der Schule positiv getesteten Schülerinnen und Schüler, bis die Eltern sie dort abholen oder von einer beauftragten Person abholen lassen.
- Bei einer positiven Corona-Testung in der Schule muss eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat jetzt ausdrücklich klargestellt, dass diese Pflicht aus § 6 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 7 Infektionsschutzgesetz abzuleiten ist. Im Übrigen sollte in der besonders belastenden Anlaufzeit die Testung der Lehrerinnen und Lehrer nicht durch die Ausstellung von sog. Arbeitgeberbescheinigungen über negative Selbsttestungen belastet werden. Da es sich dabei aber um ein attraktives Angebot für alle an Schulen Beschäftigten handelt, sollen hierfür zeitnah die Voraussetzungen geschaffen werden.
210414 Zusätzliches Angebot von Online-Nachhilfe bzw. Online-Hausaufgabenhilfe in Mathematik und Physik
Wir bieten ab sofort zusätzlich eine Online-Nachhilfe bzw. Online-Hausaufgabenhilfe in den Fächern Mathematik und Physik, welche von Herrn Erhardt betreut wird. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an sekretariat@ritzefeld.eu.210409 Regelungen zum Unterricht nach den Osterferien
In der ersten Woche nach den Osterferien findet für die Jahrgangstufen 5 bis 10 (EF) Distanzunterricht täglich als Onlineunterricht für die ganze Klasse/Jahrgangsstufe nach dem aktuellen Stundenplan statt. Einladungen zum Online-Unterricht folgen wegen der Kurzfristigkeit so schnell es möglich ist. Ausgenommen vom Distanzunterricht bleiben ausdrücklich alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen (Q1 und Q2), die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf ihre Prüfungen vorbereiten können. Kommenden Dienstag entfällt ab 14.45 Uhr wegen einer Dienstbesprechung der Unterricht. Testpflicht Ab der kommenden Woche gibt es eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen. Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Weitere rechtliche Informationen hierzu folgen. Abiturprüfungen in allgemeinbildenden Schulen Die Abiturprüfungen beginnen wie vorgesehen am 23. April. Nach dem Erlass vom 7. Dezember 2020 soll sich der Unterricht für Abiturientinnen und Abiturienten in den neun Unterrichtstagen zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Prüfungen auf die Abiturprüfungsfächer konzentrieren. Dies führt zu unterschiedlichen Anwesenheiten in den verschiedenen Kursen. Angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens haben wir entschieden, angehende Abiturientinnen und Abiturienten auf Wunsch und nach Beratung durch die Lehrerinnen und Lehrer vom Präsenzunterricht freizustellen. Grundsätzlich wird in der Q2 auch Distanzunterricht nach Stundeplan angeboten. Gleichwohl gibt es auch in diesem Zeitraum beispielsweise für die Zulassung zum Abitur oder auch die Rückgabe von Klausuren verpflichtende Anwesenheitstermine für die Schülerinnen und Schüler. Näheres dazu haben die Schülerinnen und Schüler durch das Oberstufenteam bereits erfahren. Pädagogische Betreuung Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird ab dem 12. April 2021 auf Antrag der Eltern eine pädagogische Betreuung ermöglicht. Ein Formular zur Anmeldung finden Sie hier: Anlage zur Anmeldung Betreuung ab dem 12.04.2021. Bitte füllen Sie das Formular so schnell es geht aus und senden Sie es an sekretariat@ritzefeld.eu . Sollte es Ihnen nicht möglich sein, bis Montag das Formular auszufüllen, melden Sie sich bitte dennoch formlos per Mail an dieselbe Adresse. Alle Betreuungskinder müssen wegen des Distanzunterrichts ihre Kopfhörer mitbringen.210406 Schreibwettbewerb der KOT Donnerberg
Dir ist langweilig? Hast du einfach Freude am Schreiben? Dann ist der folgende Wettbewerb genau das Richtige für dich (der Einsendeschluss ist übrigens bis zum 16.04.2021 verlängert worden):210321 Zum Unterricht nach den Osterferien am Ritzefeld-Gymnasium
Ereignisreiche Wochen liegen hinter uns. Wie Sie der Mail des Schulministeriums entnehmen können (siehe unten), findet der Unterricht nach den Ferien weiterhin im Wechselmodell statt. Der erste Schultag für Gruppe A ist Montag, für Gruppe B ist es der Dienstag. Glücklicherweise hatte der Schulbetrieb am Ritzefeld-Gymnasium auf die Verbreitung des COVID19-Viruses keinen messbaren Einfluss. Durch die Möglichkeit nach den Ferien zwei Mal in der Woche alle in der Schule Arbeiteten testen zu können, erhalten wir einen erhöhten Gesundheitsschutz und die Landesregierungen erhalten auf diese Weise eine rationale Basis, auf der sie entscheiden können, wie schnell weitere Schulöffnungen durchgeführt können, bzw. unter welchen Bedingungen sie zurückgefahren werden müssen. Aus diesen Gründen möchte ich Sie dazu aufrufen, Ihre Kinder an den Selbsttestungen teilhaben zu lassen. Wenn dann auch noch, so wie diese Woche, immer wieder dabei herauskommt, dass keine in der Schule arbeitende Person infiziert ist, können wir vielleicht schon bald Schritt für Schritt in den normalen Alltag zurückkehren. Nachdem der erste Durchgang mit Selbsttestungen erfolgt ist, müssen wir allerdings von dem System in der Aula zu testen abrücken. Für den ersten Durchgang war dies bestimmt durch das Zeigen des Filmes und die Doppelbesetzung in der Aula sinnvoll, aber auf Dauer und bei zwei Testungen in der Woche ist dieser Ablauf zu zeit- und zu personalintensiv. Da die Durchführung einfach und problemlos war, werden wir nach den Ferien alle Schülerinnen und Schüler in den Klassen und dann auch jeweils in den ersten Stunden testen. Nach den Ferien wird, durch eine beginnende Elternzeit und die Verbesserung des Unterrichts in der zweiten Fremdsprache in den Stufen 7 und 8, ein neuer Plan mit kleineren Änderungen in Kraft treten müssen. In Kürze werden Sie die neuen Stundenpläne an gewohnter Stelle herunterladen können. Hierzu wird es aber auch einen weiteren Blog-Beitrag geben. Die wesentlichen Änderungen betreffen vor allem die Klassen 9, in denen es in den ersten sechs Wochen nach den Osterferien leider keinen Musikunterricht geben wird. Anstelle dessen rutschen die Religions- und Praktischen Philosophie-Kurse wieder in den Vormittag, so dass sie als Präsenzstunden stattfinden.210321 Aus den Mitteilung des Schulministeriums zum Schulbetrieb nach Ostern
„Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Die zurückliegenden Wochen waren für die Schulen im Land erneut in besonderer Weise herausfordernd. Und ich darf mich zunächst bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie alle mit dazu beigetragen haben, dass der Schulbetrieb unter den gegebenen Rahmenbedingungen den Schülerinnen und Schülern zumeist im Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht ein Stück ihres gewohnten Alltags zurückgegeben hat. Im Nachgang zu der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2021 möchte ich Ihnen auf diesem Wege einige grundlegende Informationen zur Planung für den weiteren Schulbetrieb nach den Osterferien zukommen lassen. Unser Anliegen ist es hierbei, Ihnen trotz des weiter dynamischen Infektionsgeschehens ein größtmögliches Maß an Planungssicherheit für die ersten Schulwochen nach den Osterferien zu ermöglichen. Folgende Punkte sind dabei von grundlegender Bedeutung: Schulbetrieb Aufgrund des derzeit absehbaren Infektionsgeschehens wird es nach den Osterferien keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht in den Schulen geben. Sofern es die Lage zulässt, soll der Schulbetrieb bis einschließlich zum 23. April 2021 daher unter den bisherigen Beschränkungen stattfinden (siehe die in der SchulMail vom 5. März 2021 übermittelten Vorgaben und Regelungen). Über etwaige Sondermaßnahmen einzelner kreisfreier Städte und Kreise wird bei entsprechender Antragstellung im gegebenen Verfahren entschieden und informiert. Die entsprechenden aktuellen Allgemeinverfügungen der kreisfreien Städte Hagen und Wuppertal sowie der Kreise Düren, Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis und Siegen-Wittgenstein sind hinsichtlich aller schulbezogenen Regelungen zeitlich bis zum Beginn der Osterferien befristet. Die Landesregierung wird hierzu das Infektionsgeschehen weiterhin intensiv beobachten, ebenso könnten weitere Beschlussfassungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, die für den 12. April 2021 zu erwarten sind, dann Berücksichtigung finden. Zudem werden wir noch in den Osterferien Gespräche mit den zahlreichen am Schulleben beteiligten Verbänden – mit Vertreterinnen und Vertretern der Lehrerverbände, der Schulleitungsvereinigungen, der Elternverbände, der Schulpsychologie, der Kommunalen Spitzenverbände, der Schulen in freier Trägerschaft und der LandesschülerInnenvertretung sowie der Schulaufsicht – führen. Die Ergebnisse dieser Gespräche werden dann ebenso für den weiteren Schulbetrieb Berücksichtigung finden. Abiturvorbereitungen Wie im Erlass vom 7. Dezember 2020 angekündigt, beginnt am ersten Tag nach den Osterferien für die Abiturientinnen und Abiturienten der Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs die gezielte Abiturvorbereitung in den Abiturprüfungsfächern. Der Unterricht in den übrigen Fächern entfällt für diese Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden. Testungen Lehrerinnen und Lehrer Das bisherige Testangebot für alle Lehrkräfte und das gesamte Personal an Schulen in Form von zwei Schnelltests bei niedergelassenen Ärztinnen oder Ärzten wird unmittelbar nach den Osterferien durch die Bereitstellung von zwei Selbsttests pro Woche abgelöst. Die Selbsttests werden zusammen mit den Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler an die Schulen geliefert. Testungen Schülerinnen und Schüler Mit dem Versand von 1,8 Millionen Selbsttests an alle weiterführenden Schulen wurde in der vergangenen Woche das Angebot gemacht, dass alle Schülerinnen und Schüler dieser Schulen noch vor den Osterferien einen Selbsttest durchführen können. Damit erfolgte der Einstieg in eine Teststrategie, die nach den Osterferien ausgebaut werden soll. Weitere 1,5 Millionen Selbsttests werden den Schulen in diesen Tagen und bis zum Ende dieser Woche zugesandt. Bitte lagern Sie diese Selbsttests in geeigneter Weise für weitere Testangebote in der Woche direkt nach den Osterferien ein. Das Ziel der Landesregierung ist es, das Angebot für alle Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen bereits für die Woche nach den Osterferien auf zwei Testungen zu erweitern. Zudem ist die Landesregierung bestrebt, den Schülerinnen und Schülern der Primarstufe (Grund- und Förderschulen) schnellstmöglich ein alters- und kindgerechtes Testangebot machen zu können. Hierbei ist die Verfügbarkeit passgenauer Testmöglichkeiten zu berücksichtigen. Weitere Informationen Alle weiteren Informationen, die sich aus dem Infektionsgeschehen und hieraus folgenden Entscheidungen ergeben und die uns rechtzeitig für den Schulstart nach den Osterferien zur Verfügung stehen, werden Ihnen frühestmöglich übermittelt. Dies betrifft vor allem weitergehende und präzisierende Informationen zum Schulbetrieb nach den Osterferien sowie zusätzliche Informationen zur Ausweitung der Testungen in den nordrhein-westfälischen Schulen. Ich wünsche Ihnen trotz der sich gegenwärtig stellenden Herausforderungen erholsame Osterferien und ein schönes Osterfest. Die Zeit danach wird für uns alle ganz sicher weiterhin herausfordernd und anstrengend bleiben. Für Ihre bisherige Unterstützung und für Ihren besonderen Einsatz in der nun schon über ein Jahr andauernden Pandemie danke ich Ihnen sehr. Mit freundlichen Grüßen Mathias Richter“ 210321 Zeitplan für die COVID19-Selbstestung Termine der Testungen für Gruppe A in den einzelnen Klassen am Dienstag, 23.03.21: Termine der Testungen für Gruppe B in den einzelnen Klassen am Mittwoch, 24.03.21: 210317 Klassenarbeiten Mathe am Donnerstag, den 25.03.2021 und Freitag, den 26.03.2021 Wie schon angekündigt, haben wir, zur Entlastung der Schülerinnen und Schüler, vor, am Donnerstag und Freitag vor den Osterferien eine Klassenarbeit zu schreiben. Da alle Klassen noch zwei Klassenarbeiten/oder eine Klassenarbeit und eine Ersatzleitung pro Hauptfach in diesem Halbjahr erbringen müssen, bietet es sich an die Klassenarbeitstermine zu entzerren. Außerdem hat sich im Laufe des Onlineunterrichtes auch schon eine Menge an Stoff angesammelt. Alle Schülerinnen und Schüler hatten dann vor den Klassenarbeitsterminen 4 Tage Unterricht und sind gut vorbereitet. Nach den Osterferien müssen noch viele Klassenarbeiten geschrieben werden und die Möglichkeit schon einen Termin vor die Osterfreien zu legen, entspannt die Zeit nach den Ferien für alle Beteiligten – zumal wir ja fast davon ausgehen müssen, dass auch nach den Osterferien keine ganzen Klassen in die Schule kommen werden. Mit unserem A- und B-Gruppen Modell ist es uns nur möglich Klassenarbeiten für ganze Gruppen zu schreiben, wenn dafür andere Klassen zu Hause bleiben. Die beiden Gruppen dürfen sich nicht treffen und müssen die Klassenarbeiten in getrennten Räumen mit jeweils einer Aufsichtsperson schreiben, so dass wir für jede Klasse, die eine Arbeit schreibt, eine andere Klasse zu Hause lassen müssen. Die Gruppe, die zusätzlich kommt, muss die Schule möglichst um 09:00 Uhr wieder verlassen, damit ein Zusammentreffen (besonders in den Pausen) mit der anderen Gruppe verhindert wird. Im Folgenden finden Sie eine Tabelle, die das Vorgehen erklärt: Klassenarbeiten Mathe am Donnerstag, den 25.03.2021Gruppe A | Gruppe B | |
Gruppe A hat an dem Tag Unterricht und ist in der Schule und schreibt im Klassenraum | Gruppe A hat an dem Tag weiterhin Unterricht, muss aber erst zur 3. Stunde kommen | Gruppe B hat an dem Tag frei und kommt zusätzlich nur bis 09:00 Uhr zur Schule und schreibt im Raum |
5a | 6a | 5a (Raum der 6a) |
5b | 6b | 5b (Raum der 6b) |
5c | 6c | 5c (Raum der 6c) |
7a | 9a | 7a (Raum der 9a) |
7b | 9b | 7b (Raum der 9b) |
7c | 9c | 7c (Raum der 9c) |
8b | 8a | 8b (Raum der 8a) |
Gruppe B | Gruppe A | |
Gruppe B hat an dem Tag Unterricht und ist in der Schule und schreibt im Klassenraum | Gruppe B hat an dem Tag Unterricht, muss aber erst zur 3. Stunde kommen | Gruppe A hat an dem Tag frei und kommt zusätzlich nur bis 09:00 Uhr zur Schule und schreibt im Raum |
6a | 5a | 6a (Raum der 5a) |
6b | 5b | 6b (Raum der 5b) |
6c | 5c | 6c (Raum der 5c) |
9a | 7a | 9a (Raum der 7a) |
9b | 7b | 9b (Raum der 7b) |
9c | 7c | 9c (Raum der 7c) |
8a | 8b | 8a (Raum der 8b) |
Die Tests werden am Ritzefeld-Gymnasium dienstags und mittwochs durchgeführt. Wann wir das vor den Osterferien machen, hängt von dem Zeitpunkt der Lieferung der Selbsttests ab. Damit die Eltern von positiv getesteten Kindern möglichst schnell informiert werden können und ein positiv getestetes Kind damit möglichst schnell von seiner Familie betreut werden kann, haben wir uns ein Verfahren überlegt, das möglichst viel Unruhe rund um die Testungen vermeidet. Eine bedenkenlose Teilnahme an den Tests ist so besonders auch jüngeren Schülerinnen und Schüler möglich. Die Lerngruppen werden von den Lehrerinnen und Lehrern auf die Testungen ausführlich vorbereitet.
Jahrgangsstufe 9 – 12:- Die Jahrgangsstufe 9 – 12 führe die Tests innerhalb ihrer Klassen, bzw. Kurse durch.
- Bei der Testung wird sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen Schülerinnen und Schülern geachtet. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden. Hierbei werden wir, je nach Gruppengröße, gestaffelt vorgehen. Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander während des Testgeschehens wird beachtet.
- Wann welche Klasse bzw. Kurs sich testet, wird noch bekannt gegeben.
- Die Lehrerin bzw. der Lehrer in dessen Unterricht getestet wird, muss sich vorher im Sekretariat sowohl die Testkits als auch die Desinfektionsbox abholen kommen und letztere nach durchgeführter Desinfektion zurückbringen lassen.
- Jede Gruppe erhält dazu sowohl Flächen- als auch Handdesinfektionsmittel.
- Der Tests werden auf einem gesonderten Tisch im Klassenraum gesammelt. Nach ca. zwanzig Minuten werden die Tests von der Lehrerin oder dem Lehrer abgelesen.
- Der Lehrer bzw. die Lehrerin dokumentiert die Testung.
- Die Schüler müssen vor und nach den Tests die Hände und nach den Tests die Tische desinfizieren. Der Abfall kommt in den dafür gesondert bereit gestellten Mülleimer.
Jahrgangsstufen 5 bis 8 :
- Die Jahrgangsstufen 5 bis 8 kommen mit ihrem Lehrer im Abstand von 30 Minuten zum Selbsttest in die Aula.
- Bei der Testung wird sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen Schülerinnen und Schülern geachtet. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden. Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander während des Testgeschehens wird beachtet.
- Wann welche Klasse bzw. Kurs sich testet, wird noch bekannt gegeben.
- In der Aula hält sich den ganzen Vormittag über eine Aulaaufsicht auf.
- Am Eingang der Aula desinfiziert sich jeder Schüler die Hände.
- Auf den Tischen liegen vorbereitete Selbsttest, auf die jeder Schüler sein Namenskürzel (die ersten drei Buchstaben des Vornamens und die ersten drei Buchstaben des Nachnamens) und die Klasse schreibt. Wasserfeste Stifte liegen dazu bereit.
- Jeder Schüler führt seinen Selbsttest durch und legt ihn dann auf einen vorbereiteten Tisch.
- Danach verlässt der Schüler die Aula, entsorgt die Überreste des Selbsttests in einen Eimer am Aulaausgang, desinfiziert sich wieder die Hände und geht zurück in seinen Unterricht. Die Tische in der Aula werden flächendesinfiziert.
- Nach ca. zwanzig Minuten kommt der Lehrer bzw. die Lehrerin zurück in die Aula prüft die Tests und vervollständigt die Dokumentation.
Im Falle eines positiven Testergebnisses geschieht folgendes:
- Sollte in einer Klasse ein positives Testergebnis vorliegen, werden die Eltern, des von dem positiven Test betroffenen Schülers informiert. Die Eltern müssen ihr Kind zeitnah abholen.
- Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung und führt daher noch nicht zur Clusterquarantäne. Er stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar.
- Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales weist darauf hin, dass bei einem positiven Testergebnis die Eltern unverzüglich auch einen PCR-Test durch eine Ärztin/einen Arzt veranlassen müssen. Die Eltern informieren die Schule im Fall eines positiven Testergebnisses und halten ihr Kind zu Hause. Nach positivem PCR-Testergebnis wird es eine Clusterquarantäne geben.
- Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen (sog. „social bubble“) des betroffenen Verdachtsfalls sind aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten (unabhängig von Aufenthaltsort oder auch im Sportunterricht), sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden. Die direkten Sitznachbarn, sowie deren Eltern werden von uns informiert.
Im Falles eines ungültigem Testergebnisses: Falls weitere Test-Kits verfügbar sind, werden wir bei einem ungültigen Testergebnis den Test wiederholen.
Sollten Sie weitere Fragen zum Ablauf der Testungen haben, können Sie sich gerne per Mail an Frau Fielen (ifielen@ritzefeld.eu) oder Herrn Dr. Bettscheider (ubettscheider@ritzefeld.eu) wenden oder telefonisch über das Sekretariat (02402 29128) Kontakt aufnehmen. 210312 Zurück in die Klassen – Das Ritze auf RTL-West Heute Abend gab es ein kleinen Bericht auf RTL-West, zu dem wir beitragen konnten: https://www.rtl.de/cms/zurueck-in-die-klassen-4721572.html 210311 Selbsttests an Schulen In den vergangenen Tagen sind erste Corona-Selbsttests bzw. Corona-Laientests als Medizinprodukt zugelassen worden und daher nun vereinzelt in größeren Mengen zu beschaffen. Die Landesregierung hat vor dem Hintergrund der jetzt beginnenden massenhaften Verfügbarkeit solcher Tests entschieden, in einem zeitlich gestuften Verfahren letztlich allen Schulen in Nordrhein-Westfalen solche Selbsttests für eine wöchentliche Testung aller Schülerinnen und Schüler sowie aller an den Schulen beschäftigten Personen zur Verfügung zu stellen. Die hierzu notwendigen Schritte zur Vorbereitung einer zeitnahen Belieferung der Schulen werden trotz der noch angespannten Beschaffungssituation vorgenommen. Die Landesregierung arbeitet daran, bereits vor den Osterferien und begleitend zum Beginn des Wechselunterrichts unter Berücksichtigung der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, die ab dem 15. März 2021 Zugang zum Präsenzunterricht erhalten werden, insgesamt 1,8 Millionen Tests für die Schulen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stellen zu können.- Beginnend mit der ersten Lieferung soll in allen weiterführenden Schulen einmal pro Woche ein freiwilliges Testangebot für Schülerinnen und Schüler gemacht werden. Das Testangebot soll nach den Osterferien wöchentlich fortgesetzt werden.
- Die Testungen (Selbsttests) finden während der Unterrichtszeit in der Schule statt. Die genauen Einzelheiten legt die Schule fest. Lehrkräfte oder weiteres schulisches Personal wird den Testvorgang beaufsichtigen. Medizinische Hilfeleistungen (z.B. Abstriche) sind weder erforderlich noch zulässig.
- Ab dem 16. März 2021 werden bereits bis zu den Osterferien rund 1,8 Millionen Tests an die Schulen ausgeliefert werden können.
- Die Belieferung der Schulen mit einem Schulkontingent an Tests erfolgt ab dem 16. März 2021.
- Die Anwendung der Tests in der Schule soll erfolgen, nachdem die Schule durch das Ministerium für Schule und Bildung weitere und genauere Informationen zu Beginn der kommenden Woche erhalten hat.
210309 Regelung für den Schulunterricht ab dem 15.03.2021
Durch die Rückkehr der Schülerinnen und Schüler in den Wechselunterricht und die damit verbunden besonderen Hygieneregeln, um die sogenannte Clusterquarantäne zu minimieren, sind wir gezwungen auf den Mensabetrieb zu verzichten. Ein Durchmischung der einzelnen Klassen ist nicht mehr erlaubt. Hierdurch ist eine Mittagspausenorganisation in Verbindung mit dem Mensabetrieb, aus räumlichen, zeitlichen und personellen Gründen unmöglich zu organisieren. Darüber hinaus dürfen wir die Differenzierungsgruppen nicht stattfinden lassen. Das wurde uns explizit untersagt. Aus diesen Regeln ergibt sich folgende Situation für den Schulalltag ab dem 15.03.2021: Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis EF kommen jeden zweiten Tag zur Schule. Gruppe A kommt in der einen Woche Montag, Mittwoch, Freitag und in der anderen Woche Dienstag und Donnerstag. Gruppe B kommt entsprechend anders herum. Im Gegensatz zum ersten Lockdown findet der Unterricht normal nach Stundenplan statt, sodass nach zwei Wochen alle Schülerinnen und Schüler den gleichen Unterricht erhalten haben. Wer zum Beispiel montags Unterricht hat, bekommt in den Fächern von montags Aufgaben für den darauffolgenden Dienstag zu Hause. Die Gruppe, die Montag zuerst zu Hause ist, hat für diesen Tag keine Aufgaben, die Gruppe, die zuletzt freitags dran ist, hat dann für den ersten Ferientag noch Aufgaben – so gleicht sich das aus. Die Schülerinnen und Schüler der Q1 und Q2 kommen unverändert in voller Stärke jeden Tag zur Schule. In diesen beiden Jahrgängen ändert sich nichts. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten können wir nicht jeder Klasse einen eigenen Schulhof zuteilen. Wir werden aber jeder Gruppe einen eigenen Bereich abtrennen. Auf wechselnde Pausen während des Unterrichts möchten aufgrund unserer Erfahrungen, die wir zu Beginn des Schuljahres gemacht haben, verzichten. In den Pausen werden die Klassen auf unterschiedliche Bereiche der Schulhöfe und Turnhallen aufgeteilt. Informationen dazu erhalten die Schülerinnen und Schüler von den Klassenlehrerinnen und -lehrern. Den Stundenplan für die Sekundarstufe I haben wir wie folgt anpassen müssen: Alle Klassen 5-9 haben nur noch von der 1. bis zur 6. Stunde Präsenzunterricht in der Schule. Der übrige Unterricht wird entweder zu einer Hausaufgabenzeit umgewandelt oder findet in den Jahrgangsstufen 8 und 9 im Nachmittag als Onlineunterricht statt. In allen fünften Klassen werden die Chorstunde und die Lernzeit in Hausaufgabenzeit umgewandelt. Religion/Praktische Philosophie findet nur noch einstündig im Vormittag statt, anstelle der anderen Stunde gibt es Aufgaben für den Nachmittag. Die Religions- bzw. Praktische Philosophiestunde im Vormittag wird von jeweils einem Kollegen bzw. einer Kollegin im Klassenverband unterrichtet. In allen sechsten Klassen werden die beiden Lernzeiten in Hausaufgabenzeit umgewandelt. Religion/Praktische Philosophie findet nur noch einstündig im Vormittag statt, anstelle der anderen Stunde gibt es Aufgaben für den Nachmittag. Die Religions- bzw. Praktische Philosophiestunde im Vormittag wird von jeweils einem Kollegen bzw. einer Kollegin im Klassenverband unterrichtet. In allen siebten Klassen werden die beiden Lernzeiten in Hausaufgabenzeit umgewandelt. Religion/Praktische Philosophie findet nur noch einstündig im Vormittag statt, anstelle der anderen Stunde gibt es Aufgaben für den Nachmittag. Die Religions- bzw. Praktische Philosophiestunde im Vormittag wird von jeweils einem Kollegen bzw. einer Kollegin im Klassenverband unterrichtet. In allen achten Klassen werden die beiden Lernzeiten in Hausaufgabenzeit umgewandelt. Der Wahlpflichtbereich II (Informatik, Darstellen und Gestalten und Naturwissenschaften) wird an einem Nachmittag der Woche von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr ausschließlich online unterrichtet. Die Religions- bzw. Praktische Philosophiestunden werden von jeweils einem Kollegen bzw. einer Kollegin im Klassenverband unterrichtet. In allen neunten Klassen wird eine Lernzeit in Hausaufgabenzeit umgewandelt. Der Wahlpflichtbereich II (Informatik, Darstellen und Gestalten und Naturwissenschaften) und das Fach Religion/praktische Philosophie werden an jeweils einem Nachmittag der Woche, von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr ausschließlich online unterrichtet. Im Einzelnen bedeutet dies:- Religion/praktische Philosophie findet donnerstags statt.
- Spanisch, Informatik Naturwissenschaften und Darstellen und Gestalten finden montags statt. Informatik beginnt allerdings erst um 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
- Die dritte Stunde Spanisch findet Mittwochs von 14:50 Uhr bis 15:30 Uhr statt.
- Ab Montag, dem 15. März 2021, kehren Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I sowie die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und der entsprechenden Semester der Weiterbildungskollegs wieder in einen eingeschränkten Präsenzunterricht im Wechselmodell zurück.
- Die Vorgaben für den Unterricht in den Abschlussklassen gelten unverändert fort.
- Bei der Einführung des Wechselmodells sind aus Gründen der Kontaktreduzierung die Klassen bzw. Kurse in der Regel in zwei Gruppen zu teilen, so dass es in den verbleibenden beiden Wochen bis zu den Osterferien zu einem Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht kommt. Bei kleinen Klassen und Kursen kann die Schulleitung entscheiden, auf eine Teilung zu verzichten.
- Die Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen außerhalb der Abschlussklassen sollen in annähernd gleichem Umfang im Rahmen der räumlichen und personellen Möglichkeiten der Schulen am Präsenzunterricht teilnehmen. Keine Schülerin und kein Schüler soll länger als eine Woche ohne Präsenzunterricht sein.
- Grundsätzlich sind in der Sekundarstufe I konstante Lerngruppen zu bilden, so dass eine Durchmischung im Rahmen der äußeren Differenzierung, im Wahlpflichtbereich sowie im Unterricht der zweiten Fremdsprache vermieden wird. Religionsunterricht wird in Präsenzphasen im Klassenverband erteilt.
- Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 ist für die Tage, an denen sie nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, weiterhin eine pädagogische Betreuung vorzusehen, die sich nach den üblichen Unterrichtszeiten richtet.
- Schulen können im Rahmen ihrer räumlichen und personellen Ressourcen, Schülerinnen und Schülern, die zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben, das Angebot unterbreiten, unter Aufsicht in den Räumen der Schule an den Aufgaben aus dem Distanzunterricht zu arbeiten.
- Ein regulärer Ganztagsbetrieb findet bis zu den Osterferien nicht statt.
- Nach der langen Zeit des Distanzunterrichts für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge, die ab dem 15. März 2021 anteilig wieder neu in den Präsenzunterricht kommen werden, soll zunächst nicht die Leistungsüberprüfung im Mittelpunkt der ersten Präsenzunterrichtstage stehen, sondern die Aufarbeitung der Erfahrungen der vergangenen Wochen, die Fortführung des fachlichen Lernens und eine Vorbereitung auf einen zunehmenden Präsenzunterricht nach den Osterferien.
- In der Einführungsphase wird im zweiten Halbjahr 2020/2021 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen nur eine Klausur geschrieben.
- Einer Klausur wird in jedem Fall eine Phase des Präsenzunterrichts vorausgehen.
- Die „Zentrale Klausur“ entfällt in dem Halbjahr 2020/2021
- Im ersten Halbjahr nicht geschrieben Arbeiten müssen nicht nachgeholt werden.
- Im zweiten Halbjahr sind in allen Jahrgängen der Sekundarstufe I mindestens zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „schriftliche Arbeiten“ zu erbringen. Die Schule kann aber eine Klassenarbeit durch eine andere gleichwertige schriftliche oder mündliche Leistungsprüfung ersetzen. Dies kann auch im Online-Unterricht stattfinden.
- Einer Klassenarbeit wird in jedem Fall eine längere Phase des Präsenzunterrichts vorausgehen.
Roboter-AG210225 Informationen zum Versand von Benachrichtigungen wegen Versetzungsgefährdung Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) weist darauf hin, dass aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen des Schulbetriebes auch im Schuljahr 2020/2021 keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW wegen Versetzungsgefährdung versandt werden. Hieraus folgt wie bei einer unterlassenen Benachrichtigung im Einzelfall: Reicht die Leistung einer Schülerin oder eines Schülers in einem Fach oder mehreren Fächern abweichend von den im Zeugnis für das erste Halbjahr des Schuljahres 2020/2021 erteilten Noten nicht mehr aus, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler. Ist mit der Versetzung der Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung verbunden (Anmerkung: Bei uns Klasse 9 und EF) , werden bei der Entscheidung über die Versetzung und die Vergabe des Abschlusses oder der Berechtigung auch Minderleistungen berücksichtigt. Eine entsprechende Regelung sieht der Entwurf für ein Zweites Bildungssicherungsgesetz vor. Zur Unterstützung der Planungen an den Schulen informiert das MSB bereits jetzt über die beabsichtigte Regelung. Davon unberührt bleibt die Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung zu informieren und zu beraten.
210225 Was machen eigentlich unsere ehemaligen Abiturienten? „Welchen Weg sollen wir gehen?“ … mit dieser Frage enden oft Abiturreden, mit denen sich die Schülerinnen und Schüler von ihrer Schule verabschieden. Was aus ihnen wird, welche Wege sie einschlagen werden, darüber unterhält man sich dann noch auf der anschließenden Feier. Manche Ritzies verlassen uns aber auch vor dem Abitur, um ihren Lebensweg anderswo zu suchen und zu finden. Zu einigen hält man noch Kontakt, oft verliert man sich danach jedoch aus den Augen. Wir möchten dem gerne entgegen wirken, einen intensiveren Kontakt zu all unseren ehemaligen Schülerinnen und Schülern, aber auch Lehrerinnen und Lehrern halten und einen Rahmen finden, in dem dies möglich ist. Hierzu haben wir in normalen Zeiten eine Veranstaltungsreihe „Ehemalige berichten…“, in der Ehemalige über ihre eingeschlagenen Lebenswege, interessante Projekte, die im Rahmen von Studium, Ausbildung und Berufsleben verwirklicht wurden, berichten. Ein ehemaliger Schüler des Ritze und Student der Rechtswissenschaften in Trier, R. Weber, bringt seit vielen Jahren allen 9. Klassen Aspekte der Rechtskunde in Vorträgen näher.
Nicht nur wir Lehrerinnen und Lehrer freuen uns, etwas über den Werdegang unserer ehemaligen Schüler zu erfahren – man hat immerhin etliche Lebensstunden miteinander verbracht und dabei versucht, auch „Wegweiser“ zu sein. Auch unsere jetzigen Schülerinnen und Schüler sind konfrontiert mit der Frage, welchen Lebensweg sie einschlagen sollen und freuen sich über Tipps und Tricks und Erfahrungen ihrer ehemaligen Mitschüler. Denn irgendwann werden alle flügge und müssen aus dem wohlbehüteten Nest des Ritze heraus und alleine fliegen. Da wir zurzeit diese Reihe nicht stattfinden lassen können, freuen wir uns darüber, dass unser ehemaliger Schüler Carlos Strauff aus dem Abiturjahrgang 2020, uns in einem Brief erzählt, was er aktuell macht und wie er in der Coronazeit aus der Not eine Tugend gemacht hat. Aktuell studiert er an der RWTH Aachen den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen und hat während des ersten Semesters -welches vollständig online stattfand- erkannt, was es heißt Ingenieur zu werden. Dabei habe das Ritze als MINT-Schule für ihn eine gute Basis geschaffen. Carlos schreibt, er habe sich am Ritze immer wohlgefühlt und die Unterstützung seiner Lehrer und (geschätzten) Mitschüler sehr genossen: „Das Ritzefeld-Gymnasium und die Atmosphäre ist einzigartig (…)“ schreibt er uns und bestätigt, dass für ihn die Gemeinschaft am Ritze immer im Vordergrund stand und seine Entwicklung in der Schulzeit maßgeblich geprägt hat. Heute ist er nicht nur Student, sondern tritt er aus der Coronavirus Pandemie als Unternehmensgründer hervor! Seine Simplex Nachhilfeagentur konzentriert sich auf individuellen Einzelunterricht im Fach Mathematik für alle Klassen und jede Schulform (siehe hierzu www.simplex-nachhilfe.de). Die Nachhilfe findet in der Regel beim Schüler zuhause statt, während der Coronavirus Pandemie allerdings in vollständig digitalisierter Form. Ziel ist es die Wissenslücken der Schüler systematisiert aufzuschlüsseln und langfristig zu verbessern, dabei lernt der Schüler mit den Nachhilfelehrern auf Augenhöhe und motiviert sich eigenständig durch sichtbare und vor allem spürbare Erfolge. Die Nachhilfelehrer sind Mathematik-, Physik- und Lehramtsstudenten und wissen daher selber noch sehr gut, welche Probleme die Schüler haben und wie diese verständlich erklärt werden können. Die Simplex Nachhilfeagentur ist davon überzeugt dass der geringe Altersunterschied eine höhere Lernbereitschaft beim Schüler bewirkt, und Nachhilfe nicht mehr negativ wahrgenommen wird. Sollten Sie, liebe Leserin oder lieber Leser auch ein Absolvent des Ritzefeld-Gymnasiums sein und inzwischen einen spannenden Beruf oder einen ungewöhnlichen Lebensweg eingeschlagen haben, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie unseren Schülerinnen und Schülern demnächst davon berichten würden. 210220 Tastaturlehrgang Online Die Firma Fiellascript hat sich angepasst und führt den Lehrgang Tastaturbedienung/Textverarbeitung nun auch als Distanzunterricht durch. Der Unterricht wird von einer Lehrgangsleitung nachmittags als Online-Unterricht im digitalen Klassenzimmer in einer live Videokonferenz gehalten. Bei Interesse können Sie auf die Seite https://www.hertel-fiellascript.de/Interesse/index.php gehen. Es gibt bestimmt auch noch andere Anbieter, aber Fiellascript ist die einzige Firma, die bisher mit diesem Angebot auf uns zu gekommen ist. 210220 Aktuelle Coronaschutzverordnungen Es gibt schon wieder neue Coronaschutzverordnungen. Die wichtigste Änderung für uns bezieht sich auf die Maske, die zu tragen ist: Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Maske gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung zu tragen, soweit in der Verordnung nicht Abweichendes geregelt ist. Soweit Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden; dies gilt insbesondere im Bereich der Primarstufe. Die aktuellen Verordnungen finden Sie unter https://www.land.nrw/corona. 210220 Neuer Sportlehrer tritt seinen Dienst an Herr Staden hat seinen Dienst angetreten und wird uns im Fach Sport bis zu den Sommerferien unterstützen. 210217 Jugend forscht am Ritze Was auch in Coronazeiten am Ritzefeld-Gymnasium noch alles möglich ist, können Sie (bis zum 23.02.2021) in der folgenden Sendung der WDR Lokalzeit Aachen (ab ca. Minute 17) sehen: Lokalzeit Aachen vom 16.02. 210217 Informationen für die Jahrgangsstufen 11 und 12 (Q1 und Q2) Ab der kommenden Woche werden Sie wieder in der Schule unterrichtet. Damit der schulische Ablauf so gut wie möglich funktioniert, bitten wir Sie die folgenden Hinweise zu beachten:- Wir bitten Sie morgens wieder direkt zu Ihren Unterrichtsräumen zu gehen und möglichst nicht auf dem Schulhof mit anderen SchülerInnen stehen zu bleiben und größere Gruppen zu bilden. Wir wissen, wie sehr Sie sich wahrscheinlich freuen alle wiederzusehen! Bitte versuchen Sie trotzdem den Sicherheitsabstand zu Ihren MitschülerInnen und LehrerInnen zu wahren.
- NEU: Das Tragen von medizinischen Masken ist auf dem ganzen Schulgelände, im Haus und auch im Unterricht und während der Klausuren Pflicht!
- Die Mensa wird in den kommenden Wochen noch nicht geöffnet sein. Natürlich können Sie sich in der Stadt verpflegen und das Schulgelände verlassen. Sie können aber auch im Schulgebäude bleiben.
- Die Q2 nutzt zum Aufenthalt in der Pause und Freistunden das Foyer A0 und den Weg davor. Die Q1 macht die Pausen bitte auf dem Schulhof A0. Selbstverständlich können auch die Aufenthaltsräume der Jahrgangsstufen benutzt werden.
- Die Informationen über die stattfindenden Klausuren und die daraus resultierenden Aufsichten werden wir Ihnen per Mail zukommen lassen. Der Vertretungsplan/die Vertretungsplan-App ist nicht aktiviert.
- Sollte Unterricht entfallen (weil ein/e KollegIn krank ist oder in eine Klausuraufsicht muss) so werden Sie durch diese/n KollegIn informiert und bekommt entweder Material über die Lernplattform oder welches, das Sie sich im Sekretariat abholen können.
- In entstehenden Freistunden können Sie sich zum Arbeiten auch die Räume, in denen Sie Unterricht hätten, gerne aufschließen lassen.
Regelungen für die gymnasiale Oberstufe Phasen selbstständigen Lernens gehören für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe zum Schulalltag. Gleichwohl ist insbesondere zur Vorbereitung auf die anstehenden Abiturprüfungen ein regelhafter Präsenzunterricht von großer Bedeutung. Da die Leistungen auch der Schülerinnen und Schüler, die sich derzeit in der Qualifikationsphase 1 befinden, bereits in die Gesamtbewertung für ihr Abitur einfließen, wird auch ihnen die Rückkehr in einen Präsenzunterricht ermöglicht. Bei der Umsetzung des Präsenzunterrichts sind die nachfolgenden Eckpunkte zu beachten: Für das gesamte aus Präsenz- und Distanzunterricht bestehende Unterrichtsangebot gelten die Regelungen der APO-GOSt und die Kernlehrpläne.
Jahrgangsstufe Q2: Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe Q2 sollten in den Präsenzphasen des Unterrichts neben den Leistungskursen nach Möglichkeit jene Grundkurse im Vordergrund stehen, in denen sie ihre Abiturprüfungen ablegen. Das bedeutet, dass für Schülerinnen und Schüler eines Grundkurses jeweils unterschiedliche Präsenz- und Distanzphasen vorgesehen werden können, abhängig davon, ob dieser Kurs für die Schülerinnen und Schüler ein Abiturfach ist oder nicht. Die pro Schülerin bzw. Schüler notwendigen drei Vorabiturklausuren müssen bis zu den Osterferien geschrieben werden.
Jahrgangsstufe EF: Die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase werden zunächst weiterhin auf Distanz unterrichtet.
Reduzierung der Zahl vorgeschriebener Klassenarbeiten Mit einem gesonderten Erlass wird in Kürze die nach den Verwaltungsvorschriften zu § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-SI) vorgeschriebene Anzahl der Klassenarbeiten in diesem Jahr reduziert. Im ersten Halbjahr ausgebliebene Klassenarbeiten müssen – sofern nicht bereits geschehen – nicht nachgeholt werden. Im zweiten Halbjahr sind zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen. Die ZP 10 gilt als eine dieser zwei Leistungen. Die in den Ausbildungsordnungen eröffnete Möglichkeit, eine schriftliche Arbeit durch eine andere Form der Leistungserbringung zu ersetzen, bleibt bestehen. Mit diesem Schritt wollen wir der Tatsache Rechnung tragen, dass in den vergangenen Wochen Distanzunterricht stattgefunden hat und eine Rückkehr in den Präsenzunterricht nicht in erster Line zur schriftlichen Leistungsüberprüfung dienen sollte. Zugleich wird sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler auch im Distanzunterricht regelmäßige Rückmeldungen durch ihre Lehrkräfte erhalten und mehr als eine Leistung erbracht wird, um das Gewicht einer einzelnen Leistung nicht zu groß werden zu lassen.
Regelungen für den Sportunterricht Auch der Unterricht im Fach Sport findet grundsätzlich statt. Zu beachten ist, dass Sportunterricht, wann immer es die Witterung zulässt, im Freien stattfinden soll. Beim Sportunterricht in der Sporthalle ist grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nur bei Phasen intensiver, körperlicher Ausdaueranstrengung soll auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Eine detailliierte Übersicht zu den neuen Regelungen zur Durchführung von Sportunterricht in Präsenz sind auf dem Schulsportportal www.schulsport-NRW.de nachlesbar. Zur Durchführung von Distanzunterricht im Fach Sport und zu Besonderheiten im Hinblick auf den Versicherungsschutz bestehen Informationen, die mit der Unfallkasse NRW abgestimmt sind. Diese Informationen sind ebenfalls unter www.schulsport-NRW.de abrufbar.
Klassenfahrten bis zu den Sommerferien Bereits aktuell ist die Durchführung von Schulfahrten (BASS 14-12 Nr.2) für die Zeit bis zum 31. März 2021 unzulässig. Wegen der anhaltend pandemiebedingten Unsicherheiten gilt dies ab sofort auch für die Zeit vom 1. April bis zum 5. Juli 2021. Ein entsprechender Runderlass ergeht in Kürze. Mit Runderlass vom 10. Dezember 2020 hat das Land erklärt: Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden grundsätzlich die vom Vertragspartner (z.B. Reiseveranstalter, Transportunternehmen, Hotel oder Jugendherberge) rechtmäßig in Rechnung gestellten und nachgewiesenen Stornierungskosten für alle abzusagenden Schulfahrten, die vor dem 24. März 2020 für den Zeitraum 1. November 2020 bis 31. März 2021 gebucht worden sind, übernommen. Dies gilt auch für Schulfahrten, die zwischen den Oster- und den Sommerferien 2021 durchgeführt werden sollten, wenn diese Fahrten vor dem 24. März 2020 gebucht wurden. Zusätzlich werden anfallende Gebühren für Umbuchungen übernommen, wenn hierdurch gegenüber der Absage eine Reduktion der Kosten bewirkt werden konnte oder kann.
Berufliche Orientierung Die Berufliche Orientierung nach den Vorgaben der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist im Interesse der Schülerinnen und Schüler und deren beruflicher Zukunft weiterhin notwendig. Die Umsetzungsvorgaben unterscheiden zwei Unterrichtsszenarien: Im Distanzunterricht ist die Umsetzung der Standardelemente nur in digitaler Form möglich. Nur in Ausnahmefällen können auf Wunsch der Eltern und bei Vorliegen des schriftlichen Einverständnisses der Betriebe Praktika durch die Schulleitungen auch in Präsenz im Betrieb genehmigt werden. Im Präsenz- oder Wechselunterricht sind für die Umsetzung weitreichende Flexibilisierungsmöglichkeiten eingeräumt worden. Diese finden Sie gesammelt in dem FAQ für alle Standardelemente unter www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten .
Das Rundschreiben des Ministeriums im Wortlaut finden Sie in Kürze auf https://www.schulministerium.nrw.de/
210211 Neue Zeitvertragskräfte haben ihren Dienst begonnen Frau von Kageneck (kath. Religion, Politik-Wirtschaft, Geschichte) und Herr Kücük (Mathematik, Physik) verstärken unser Team mindestens bis zu den Sommerferien. In Kürze wird auch Herr Staden uns im Fach Sport aushelfen. Da warten wir noch auf den Arbeitsvertrag. 210203 Verabschiedung von Frau Dr. Heck-Wattjes Wir freuen uns für Frau Dr. Heck-Wattjes, dass Sie seit dem 01.02.2021 den wohlverdienten Ruhestand genießen kann. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Schülerinnen und Schüler werden Frau Dr. Heck-Wattjes allerdings sowohl als Mensch als auch als Kollegin und Lehrerin sehr vermissen. 210202 „Fit in …“ jetzt auch online Ab sofort gibt es unser Förderangebot „Fit in …“ auch online. Bei Teilnahmewunsch senden Sie bitte eine E-Mail an unserer Ganztagskoordinatorin Frau Heyser (bheyser@ritzefeld.eu). Fit in Englisch Frau Heintz Dienstag 13:15-14:00 Uhr (Klasse 5 und 6) Fit in Deutsch Herr Blumenroth Donnerstag 13:15-14:00 Uhr (Klasse 5 und 6) Fit in Französisch Herr Lackmann Dienstag 13:45-14:30 Uhr Fit in Latein Herr Olbertz Mittwoch 13:15-14:00 Uhr Fit in Mathematik Herr Laurs (Student) Montag 13:15-14:00 Uhr (Klasse 5 und 6, nach Rücksprache) Mittwoch 13:15-14:00 Uhr (Klasse 7 und EF, nach Rücksprache) Donnerstag 13:15-14:00 Uhr (Klasse 8 und 9, nach Rücksprache) 200128 Die neuen Stundepläne sind herunterladbar 210128 Informationen zum Schulbetrieb vom 1. bis zum 12. Februar 2021 Grundsätzliche Fortsetzung des Distanzunterrichts Grundsätzlich muss der Präsenzunterricht bis einschließlich zum 12. Februar 2021 ausgesetzt bleiben. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG (DistanzunterrichtVO). Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich weiterhin auch für alle Abschlussklassen. Klassenarbeiten und Klausuren Klassenarbeiten und Klausuren sollen in der Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021 grundsätzlich nicht geschrieben werden. Sollten einzelne Schulen in der Zeit bis zum 12. Februar 2021 beispielsweise auf der Basis ihrer bisherigen Klausurpläne Vorabiturklausuren dennoch durchführen wollen, so ist mit allen Beteiligten ein Einvernehmen herzustellen. Ausnahmen für schulische Unterstützungsangebote Die Schulen bieten denjenigen Schülerinnen und Schülern, die im Distanzunterricht zu Hause kein chancengerechtes und gleichwertiges Lernumfeld im Sinne von § 3 Abs. 7 der Verordnung zum Distanzunterricht vorfinden, ein qualitativ gutes Unterstützungsangebot.- Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten seit dem 11. Januar 2021 auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden können. Bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kann hier auch das Jugendamt initiativ werden. Dieses Angebot wird für die Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021 fortgesetzt.
- Erweitertes Angebot für alle Klassen und Jahrgangsstufen (1 bis 13) Ab dem 1. Februar 2021 erhalten Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen (1 bis 13), die das Angebot des Distanzunterrichtes im häuslichen Umfeld ohne Begleitung nicht zielgerichtet wahrnehmen können, zur Wahrung der Chancengerechtigkeit die Möglichkeit, in der Schule am Distanzunterricht teilzunehmen. Die Teilnahme an diesem Angebot wird den Eltern, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern diesen selbst, durch die Schulleitung unterbreitet. Die Annahme des Angebots ist freiwillig; die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler, ggf. auch die Ausbildungsbetriebe, erklären sich mit der schulischen Betreuung nach Möglichkeit schriftlich einverstanden. Das erweiterte schulische Unterstützungsangebot kann nicht von den Eltern initiiert werden. Im Rahmen des schulischen Unterstützungsangebots wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, am Distanzunterricht in geeigneten Räumlichkeiten der Schule unter Aufsicht des nicht am Distanzunterricht beteiligten schulischen Personals teilzunehmen. Der Umfang des Angebotes richtet sich nach dem Umfang des regulären Unterrichtsbetriebes, über den Rahmen (z.B. die Mittagsverpflegung) wird vor Ort entschieden. Es gelten die Regeln der CoronaBetrVO für die Ganztagsbetreuung. Während der genannten schulischen Unterstützungsangebote findet kein zusätzlicher Präsenzunterricht statt. Vielmehr dienen die Angebote dazu, Schülerinnen und Schülern, die im häuslichen Umfeld keine angemessenen Lernbedingungen haben, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Die Schülerinnen und Schüler nehmen also – auch wenn sie sich in der Schule befinden – an ihrem Distanzunterricht teil. Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte).
- Herr Bock: Mittwoch, den 27.01.21 von 16.00 – 17:00 Uhr
- Herr Grouls: Donnerstag, den 28.01.21 von 14.00 – 15:00 Uhr
- Herr Bettscheider: Dienstag, den 02.02.21 von 15:00 – 16:00 Uhr
- Der Unterricht der Klassen 5 bis 12 findet ausschließlich über Distanzunterricht statt. Uns steht eine Infrastruktur zur Verfügung, die es uns ermöglicht kurzfristig für alle Klassen auf Videounterricht umzuschalten. Soweit möglich werden die Kolleginnen und Kollegen zur gewohnten Unterrichtszeit, entweder eine vollständige Teamssitzung durchführen oder aber wenigstens kurz den Schülerinnen und Schülern einen Arbeitsauftrag per Video geben. Hierzu bekommen Ihre Kinder eine Einladung über die Lernplattform.
- Wir bitten alle Schülerinnen und Schüler während der Videositzungen die Kamera einzuschalten. Sollte das in Einzelfällen aufgrund technischer Probleme nicht möglich sein, bitten wir die Schülerinnen und Schüler dies den Lehrerinnen und Lehrern mitzuteilen.
- Bedenken Sie bitte, dass der Distanzunterricht mittlerweile in die Bewertung mit einfließt. Das umfasst auch abzugebende/hochzuladende Aufgaben. Distanzunterricht ist nicht mehr freiwillig.
- Klausuren in der EF finden nicht statt.
- Klausuren und Nachschreibeklausuren der Q1 und Q2 finden wie geplant statt. Information zum Verfahren der Rückgabe und der Noten von Klausuren erfolgen in Kürze.
- Schülerinnen und Schüler, die eine Klausur schreiben, sind vom Videounterricht direkt vor und direkt nach der Klausur befreit.
- Kinder, die keinen Zugriff auf das Internet haben, können sich mit dem Sekretariat in Verbindung setzen, dann erhalten sie die Aufgaben per Post.
- Alle Schülerinnen und Schüler müssen daher ab Montagmorgen regelmäßig in die Lernplattform schauen, ob Termine, Material und/oder Mails vorliegen
- Melden Sie bitte wie üblich Ihre Kinder im Sekretariat krank, wenn sie nicht am Distanzunterricht teilnehmen können. Sollte es für Sie absehbar sein, dass es technische Probleme geben wird, so melden Sie das auch bitte an das Sekretariat.
- Wenn Sie für Ihr Kind der Klasse 5 oder 6 eine Notbetreuung brauchen, so verwenden Sie zur Anmeldung bitte das von der Landesregierung vorgegebene Formular: Anlage Anmeldung. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular, wenn möglich bis Freitag, den 08.01.21, 8:00 Uhr per Mail an das Sekretariat (sekretariat@ritzefeld.eu). Alle Eltern sind jedoch aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.
- Verändert: Seit dem 20.01.21 können Leihrechner in der Schule für die Zeit des Lockdowns vergeben werden. Die Anzahl der Rechner ist beschränkt. Sollten Sie dringenden Bedarf an einem Laptop haben, können Sie sich mit einer kurzen Begründung an das Sekretariat wenden.
- Der Distanzunterricht unterliegt den bekannten rechtlichen Vorgaben der Distanzlernverordnung. Die Schulleitung ist für die Ausgestaltung des Distanzunterrichts im Rahmen eines organisatorischen und pädagogisch-didaktischen Plans verantwortlich und zeigt diesen der Schulaufsicht an. Die Schulkonferenz ist über diesen Plan zu informieren.
- Die Schulen setzen Wechselmodelle nach ihren Konzepten um. Dabei ist zu prüfen, wie der Wechsel der Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe organisiert werden soll (A-und-B-Wochen, tageweise Wechsel der jeweils halbierten Lerngruppe etc.). Die Schulkonferenz ist zu informieren.
- In Wechselmodellen sind die Anteile von Präsenz- und Distanzunterricht in etwa gleich groß. Es ist allen betroffenen Schülerinnen und Schülern im gleichen Ausmaß Zugang zu den Phasen des Präsenzunterrichts zu ermöglichen.
- In den Phasen des Distanzunterrichts ist die Erreichbarkeit der Schülerinnen und Schüler möglichst sicherzustellen. Dabei soll die Schule die Eltern auf ihre Mitwirkungspflichten rechtzeitig hinweisen.
- Die umfangreichen Handreichungen zur lernförderlichen bzw. chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht geben wichtige Orientierungen, wie der Unterricht in Präsenz und auf Distanz didaktisch konzipiert werden kann; hier spielen vor allen Dingen Interaktion und Anlage der Lerneinheit eine entscheidende Rolle. (Handreichung allgemeinbildende Schulen: https://xn--broschren-v9a.nrw/fileadmin/Handreichung_zur_lernfoerderlichen_Verknuepfung/pdf/Handreichung-Distanzunterricht.pdf; (…)
- Die Landesregierung stellt die notwendigen Mittel bereit, um alle Lehrkräfte und das sonstige Landespersonal an Schulen für die Zeit bis zu den Osterferien mit FFP-2-Masken auszustatten. Die Verteilung wird über die Schulträger bewirkt, die sich dankenswerter Weise in den Dienst der Sache gestellt haben; in den anderen Fällen wird die Bezirksregierung tätig.
- Die Festlegung der beweglichen Feiertage im Frühjahr (sog. Brauchtumstag) durch die Schulen bleibt unberührt.
- Für die Durchführung der Anmeldungen an den weiterführenden Schulen nach dem 29. Januar 2021 bitte ich die betroffenen Schulen, schon jetzt erste Überlegungen für angepasste Konzepte anzustellen.
- Die Klassenarbeiten der Klassen 8 und 9 entfallen alle. Wenn die Lehrerinnen und Lehrer die Noten ohne Probleme ohne weitere Klassenarbeit setzen können, werden sie nicht verschoben.
- Die der Klassen 5 bis 7 entfallen zum Teil. Wenn die Lehrerinnen und Lehrer die Noten ohne Probleme ohne weitere Klassenarbeit setzen können, werden sie nicht verschoben. Sollten die Lehrerinnen und Lehrer entscheiden, dass die Arbeiten doch geschrieben werden müssen, so können diese auch geschrieben werden und allen fehlenden Schülern wird die Möglichkeit gegeben werden, diese im neuen Jahr nachzuschreiben.
- Alle Klausuren der Sekundarstufe II finden statt, wie geplant. Das gilt auch für die Klausuren, die für den 7. und 8. Januar angesetzt sind.
- Für den Unterricht der Klassen 5 bis 7 einschließlich findet Präsenzunterricht nach Plan statt. Für Schülerinnen und Schüler, die auf Wunsch der Eltern nicht daran teilnehmen, werden die Aufgaben für den Folgetag, am Abend vorher auf die Lernplattform in das Kursnotizbuch geladen.
- Der Unterricht der Klassen 8 bis 12 findet ausschließlich über Distanzunterricht statt. Uns steht eine Infrastruktur zur Verfügung, die es uns ermöglicht kurzfristig für die Klassen 8 bis 12 auf Videounterricht umzuschalten. Soweit möglich, werden die Kolleginnen und Kollegen zur gewohnten Unterrichtszeit, entweder eine vollständige Teamssitzung durchführen oder aber wenigstens kurz den Schülerinnen und Schülern einen Arbeitsauftrag per Video geben. Hierzu bekommen Ihre Kinder eine Einladung über die Lernplattform.
- NEU: Schülerinnen und Schüler, die eine Klausur schreiben, sind vom Videounterricht direkt vor und direkt nach der Klausur befreit.
- Kinder die keinen Zugriff auf das Internet haben, können sich mit dem Sekretariat in Verbindung setzen, dann erhalten sie die Aufgaben per Post.
- Die AGs werden nächste Woche entfallen.
- Die Mensa bleibt für die anwesenden Schüler geöffnet.
- Achtung: Um die für den Distanzunterricht der Klassen 8 bis 12 notwendige Bandbreite nicht zu gefährden, müssen wir darauf verzichten, in den Klassen 5 bis 7 Schüler von zu Hause über Video am Unterricht teilnehmen zu lassen.
- Alle Schülerinnen und Schüler müssen daher ab Montagmorgen regelmäßig in die Lernplattform schauen, ob Termine, Material und/oder Mails vorliegen
- Bitte senden Sie bis Montag 8:00 Uhr eine Mail an das Sekretariat (sekretariat@ritzefeld.eu), wenn Sie Ihr Kind aus den Klassen 5 bis 7 die ganze Woche abmelden möchten.
- Die Schüler haben wieder nur noch eine große Pause von einer halben Stunde. Diese findet entweder nach der 2. Stunde statt oder aber vor der 5. Stunde.
- Die Unterrichtsräume sind wie schon vor den Sommerferien ab 07:50 Uhr geöffnet, so dass alle Kinder nicht auf dem Schulhof warten müssen, sondern direkt nach ihrem Ankommen in ihre Räume gehen können.
- Es herrscht während der gesamten Pause Maskenpflicht (inklusive Nase!)
- Die Jahrgangsstufe 5 und 9 hält sich in den großen Pausen auf dem Schulhof A0 auf. Schüler dürfen in die Mensa gehen, um sich zu verpflegen.
- Die Jahrgangsstufe 6 hält sich in den großen Pausen auf dem Schulhof A1 auf. Schüler dürfen in die Mensa gehen, um sich zu verpflegen.
- Die Jahrgangsstufen 7 und 8 halten sich in den großen Pausen auf dem Schulhof N0 auf. Schüler dürfen zum Kiosk gehen, um sich zu verpflegen.
- Die Oberstufenschüler halten sich im Foyer A0 und auf dem Weg nebenan auf und dürfen natürlich, sowohl in den großen Pausen als in der Mittagspause auch in der Mensa den Kioskbetrieb in Anspruch nehmen.
- Während der großen Pause darf man sich nur in der Mensa aufhalten, um sich Essen oder trinken zu kaufen. Ein Aufenthalt ist dort in den großen Pausen nicht erlaubt.
- Auf den Pausenhöfen darf nur dann gegessen und getrunken werden, wenn man ortsfest sitzt oder steht und nicht durch die Gegend läuft und man 2 m Abstand von anderen Schülern hat.
- Die erste große Pause beginnt für alle Schüler um 9:35 Uhr und endet um 9:50 Uhr
- Die zweite große Pause beginnt für alle Schüler um 11:25 Uhr und endet um 11:40 Uhr
- Es herrscht während der gesamten Pause Maskenpflicht (inklusive Nase!)
- Die Jahrgangsstufe 5 und 9 hält sich in den großen Pausen auf dem Schulhof A0 auf. Schüler dürfen in die Mensa gehen, um sich zu verpflegen.
- Die Jahrgangsstufe 6 hält sich in den großen Pausen auf dem Schulhof A1 auf. Schüler dürfen in die Mensa gehen, um sich zu verpflegen.
- Die Jahrgangsstufen 7 und 8 halten sich in den großen Pausen auf dem Schulhof N0 auf. Schüler dürfen zum Kiosk gehen, um sich zu verpflegen.
- Die Oberstufenschüler halten sich im Foyer A0 und auf dem Weg nebenan auf und dürfen natürlich, sowohl in den großen Pausen als in der Mittagspause auch in der Mensa den Kioskbetrieb in Anspruch nehmen.
- Während der großen Pause darf man sich nur in der Mensa aufhalten, um sich Essen oder trinken zu kaufen. Ein Aufenthalt ist dort in den großen Pausen nicht erlaubt.
- Die Lehrerinnen und Lehrer erlauben den Schülerinnen und Schülern in den ersten fünf Minuten des auf die Pausen folgenden Unterrichts, zu essen und zu trinken, sofern keine Klassenarbeit/Klausur geschrieben wird.
- Auf den Pausenhöfen darf nur dann gegessen und getrunken werden, wenn man ortsfest sitzt oder steht und nicht durch die Gegend läuft und man 1,5 m Abstand von anderen Schülern hat.
- Um den Andrang in der Mensa zu verringern, haben wir die Mittagspause in zwei Blöcke aufgeteilt, so dass sich nur einzelne Jahrgangsstufen einen Hof teilen müssen und dort dann auch die Möglichkeit haben (bei ausreichendem Abstand voneinander) die Masken abzunehmen um auch essen und trinken zu können.
- An den langen Tagen (montags, mittwochs und donnerstags) gilt folgendes: Die vorherige Mittagspause ist jetzt die 7. Stunde. Die Klassenstufen 5, 6 und die Oberstufe haben in dieser 7. Stunde ihre Mittagspause. Die Klassenstufen 7, 8 und 9 machen ihre Mittagspause schon in der 6. Stunde.
- Die Schüler haben nur noch eine große Pause von einer halben Stunde. Diese findet entweder nach der 2. Stunde statt oder aber vor der 5. Stunde (siehe Tabelle „Übersichtstabellen Pausenzeiten“).
- Die Unterrichtsräume sind wie schon vor den Sommerferien ab 07:50 Uhr geöffnet, so dass alle Kinder nicht auf dem Schulhof warten müssen, sondern direkt nach ihrem Ankommen in ihre Räume gehen können.
- Zu allen Pausenzeiten ist es den Schülerinnen und Schülern möglich, sich in der Mensa und/oder dem Kiosk auf dem oberen Schulhof zu versorgen und ihr Essen dort einzunehmen. Das Hygienekonzept sieht vor, dass man bei Eintritt in die Mensa die Hände desinfiziert und sich mit dem nötigen Abstand anstellt. Für die unterschiedlichen Jahrgangsstufen werden Tische zur Verfügung gestellt, so dass sich die Lerngruppen (= Jahrgangsgruppen) nicht mischen können. Genauere Informationen hierzu werden wir bei Schulbeginn bereitstellen.
- Da die Einbahnstraßenregelung sich mit dem Konzept der unterschiedlichen Schulhöfe für unterschiedliche Gruppen nicht vereinbaren lässt und Maskenpflicht besteht, wird die Einbahnstraßenreglung im Gebäude aufgehoben. Die Spinte sind für die Schülerinnen und Schüler zugänglich!